Fassadenverkleidung: Arglistige Täuschung bei Rentnern? Kostenexplosion & Rechte?
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Fassadenverkleidung: Arglistige Täuschung bei Rentnern? Kostenexplosion & Rechte?
Bei meinen Eltern kam letzten Herbst ein Vertreter, und schwatze ihnen doch wirklich eine Fassadenverkleidung auf. Er erklärte ihnen lang und breit, wie sich der Endpreis berechnet. Sie verstanden es so, dass die unteren 1,5 m und die Giebelspitzen gratis wären, nur die restlichen m² würden 100,-- €/m² kosten, wenn - das wäre die Voraussetzung, sie eine Werbetafel der Firma anbringen ließen und ein Jahr lang interessierte Leute die Fassade zeigen würden.
Der Vertreter ermittelte einen Endpreis von ca. 3.500 €
Sie unterschrieben einen Vertrag, den er während dieses Gesprächs entwarf.
Die Fassade wurde von einer Firma erstellt, und nach Ende des Umbaus wurde, wie im Vertrag vereinbart, bar kassiert, von den Handwerkern. Aber die Rechnung lautete auf € 15.300,-! Da meine Eltern noch ehrliche und harmlose Menschen sind, waren sie so überrumpelt, dass sie es von der Bank holten und bezahlten. Ihre ganzen Ersparnisse holten sie ab!
Sie dachten wohl, das klärt sich von alleine.
Nun haben wir Kinder uns mal schlau gemacht. Die Fassadenfirma weist alles von sich, sie hätten nur einen Auftrag des freien Handelsvertreters ausgeführt,
von dem sie sich mittlerweile zufällig (?) getrennt hätten. Dieser Vertreter leidet scheinbar an Amnesie und kann sich gar nicht mehr an diese Vermittlung erinnern. Er versprach mir aber, bis nächste Woche alles aufzuklären und dann mit mir gemeinsam meine Eltern aufzusuchen.
Nun habe ich aber endlich mal den Vertrag meiner Eltern ansehen dürfen und festgestellt, dass schriftlich gar nicht dasselbe festgelegt wurde, wie mündlich vereinbart. Es ist aber alles so abgefasst, dass man beim Mitlesen oder bloß schnell anschauen, schon auch das oben beschriebene verstehen kann. Ein Endpreis ist nicht ausgemacht, nur der m²-Preis von 100 €. Die Giebelspitzen und der 1,5 m Streifen sind auch erwähnt, auch das Referenzjahr und die Werbetafel, aber bloß in ganz anderem Zusammenhang, und dass keine weiteren Kosten zusätzlich entstehen.
Was ist hier zu tun, da ja wahrscheinlich Aussage gegen Aussage steht, und meine Eltern den Vertrag ja doch unterschrieben haben ohne ihn nochmal genau zu lesen. Und bezahlt haben Sie auch schon!
Für eine baldige Auskunft wäre ich echt dankbar,
der Schmendrig
-
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Es scheint, dass Ihre Eltern möglicherweise Opfer einer arglistigen Täuschung geworden sind. 🔴 Eine Fassadenverkleidung, die wesentlich teurer wird als ursprünglich vereinbart, ist ein Warnsignal.
Ich empfehle folgende Schritte:
- Prüfung des Vertrags: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht oder Verbraucherschutz prüfen. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Preisgestaltung, Zusatzkosten und Widerrufsrecht.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie den Vertrag, die Rechnung, Gesprächsnotizen und E-Mails.
- Gespräch mit der Fassadenfirma: Suchen Sie das Gespräch mit der Fassadenfirma, idealerweise in Anwesenheit eines Rechtsbeistands. Konfrontieren Sie sie mit den Diskrepanzen und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten.
- Anfechtung des Vertrags: Wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, kann der Vertrag angefochten werden. Dies muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist geschehen.
- Einschaltung eines Gutachters: Ein Baugutachter kann den Wert der erbrachten Leistung beurteilen und feststellen, ob die Rechnung angemessen ist.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht oder Verbraucherschutz, um Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Die Zeit drängt, da Fristen für die Anfechtung von Verträgen laufen können.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Arglistige Täuschung
- Bewusste Irreführung einer Person, um sie zu einer Handlung zu bewegen. Im Kontext von Bauverträgen kann dies die Verschleierung von Mängeln oder die falsche Darstellung von Kosten umfassen.
Verwandte Begriffe: Betrug, Irrtum, Anfechtung. - Handelsvertreter
- Eine selbstständige Person, die im Namen und für Rechnung eines Unternehmens Geschäfte vermittelt oder abschließt. Seine Aussagen sind oft bindend für das vertretene Unternehmen.
Verwandte Begriffe: Vertreter, Vermittler, Kommissionär. - Gewährleistung
- Gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer Ware oder Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel. - Anfechtung
- Die Erklärung, dass ein Vertrag aufgrund eines Willensmangels (z.B. Täuschung, Irrtum) von Anfang an unwirksam sein soll. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Verwandte Begriffe: Rücktritt, Widerruf, Nichtigkeit. - Baugutachter
- Ein Sachverständiger, der Bauleistungen beurteilen, Mängel feststellen und deren Ursachen ermitteln kann. Er kann auch den Wert einer Bauleistung schätzen.
Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Bausachverständiger, Gutachter. - Nacherfüllung
- Das Recht des Käufers oder Bestellers, bei mangelhafter Leistung vom Verkäufer oder Unternehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung. - Verbraucherschutz
- Gesamtheit der Gesetze und Maßnahmen, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und mangelhaften Produkten schützen sollen.
Verwandte Begriffe: Konsumentenrechte, Wettbewerbsrecht, AGB-Recht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist arglistige Täuschung?
Arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt, um einen anderen zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen. Im Baurecht kann dies beispielsweise die Verschleierung von Mängeln oder die falsche Darstellung von Kosten sein. - Wie kann ich einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?
Um einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, müssen Sie die Täuschung beweisen. Dies kann durch Zeugenaussagen, Dokumente oder Gutachten geschehen. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden, nachdem Sie die Täuschung entdeckt haben. - Welche Rechte habe ich, wenn ich getäuscht wurde?
Wenn Sie getäuscht wurden, haben Sie das Recht, den Vertrag anzufechten und Schadensersatz zu fordern. Der Schadensersatz kann beispielsweise die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrags oder den Ausgleich des entstandenen Schadens umfassen. - Was ist ein Handelsvertreter?
Ein Handelsvertreter ist eine Person, die im Auftrag eines Unternehmens Verträge vermittelt oder abschließt. Er ist nicht Angestellter des Unternehmens, sondern selbstständig tätig. Seine Aussagen und Zusicherungen sind jedoch für das Unternehmen bindend. - Was kann ich tun, wenn die Handwerker mangelhafte Arbeit geleistet haben?
Wenn die Handwerker mangelhafte Arbeit geleistet haben, haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass die Handwerker die Mängel beseitigen müssen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren. Es ist wichtig, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und dem Handwerker eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. - Was ist ein Baugutachter?
Ein Baugutachter ist ein Sachverständiger, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann auch den Wert einer Bauleistung schätzen und die Angemessenheit einer Rechnung überprüfen. - Wie finde ich einen guten Anwalt für Baurecht?
Einen guten Anwalt für Baurecht finden Sie beispielsweise über die Anwaltskammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf die Spezialisierung des Anwalts und seine Erfahrung im Baurecht.
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Fassadenverkleidung: Betrugsmasche bei älteren Hauseigentümern?
Nachbarin
Ich habe als Bauherr keine Antwort auf ihre Frage, aber Ihre Eltern dürften nicht die einzigen Hauseigentümer sein denen es so ergangen ist.
Einer älteren Nachbarin hat vor über 10 Jahren auch ein fahrender Handwerker eine Fassadenverkleidung aufgeschwatzt. Der Preis wurde genannt und der Vertrag unterschrieben. Wie sich dann wohl später herausgestellt hat, galt der Preis nur für eine Hausseite, es wurden aber alle 4 Seiten verkleidet. Ich nehme an die Frau hat die Rechnung wohl auch bezahlt, aber aus Scham wohl auch nicht gerne darüber geredet.
Sowas sind meiner Meinung miese kleine Betrüger und der Zorn kocht in mir hoch wenn ich sowas höre. -
Baufachforum vs. Baurechtsforum: Wo finde ich Hilfe?
Das ist ein Baufachforum ...
Das ist ein Baufachforum und kein Forum für Baurecht.
Unter -
Vertragsprüfung Fassadenverkleidung: Expertenrat unerlässlich!
stimmt, was Herr Ulrich schreibt!
Genau das kann ich Ihnen auch nur empfehlen. Die Geschichte stinkt zum Himmel ohne Ende. Die Problematik ist auch viel zu komplex für ein Forum, denn ohne genaue Kenntnis des Vertrages ist da nicht viel zu sagen. Interessant wär natürlich auch, was für eine Fassade Ihren Eltern aufgeschwatzt wurde -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fassadenverkleidung: Arglistige Täuschung bei Rentnern – Rechte & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den Fall von Rentnern, denen eine Fassadenverkleidung aufgeschwatzt wurde. Die Diskussion beleuchtet mögliche arglistige Täuschung, Rechte der Betroffenen und empfiehlt eine genaue Vertragsprüfung. Es wird betont, dass eine individuelle Rechtsberatung unerlässlich ist, um die Situation umfassend zu beurteilen und geeignete Schritte einzuleiten. Die Komplexität des Baurechts und Verbraucherschutzes wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fassadenverkleidung: Betrugsmasche bei älteren Hauseigentümern? wird auf ähnliche Fälle von Fassadenverkleidungen hingewiesen, bei denen ältere Hauseigentümer benachteiligt wurden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Verträge genau zu prüfen und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baufachforum vs. Baurechtsforum: Wo finde ich Hilfe? weist darauf hin, dass dieses Forum primär für bautechnische Fragen gedacht ist. Für baurechtliche Probleme wird auf spezialisierte Rechtsportale verwiesen, um eine fundierte Beratung im Bereich Vertragsrecht zu gewährleisten.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten umgehend eine spezialisierte Kanzlei für Baurecht und Verbraucherschutz kontaktieren, um den Vertrag prüfen zu lassen und ihre Rechte geltend zu machen. Der Beitrag Vertragsprüfung Fassadenverkleidung: Expertenrat unerlässlich! empfiehlt, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Anfechtung zu beurteilen. Eine genaue Kenntnis des Vertrages ist entscheidend für das weitere Vorgehen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fassadenverkleidung, Täuschung, Rentner, Vertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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