Besteht die Gefahr, das mein Haus zusammenstürzen kann?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Besteht die Gefahr, das mein Haus zusammenstürzen kann?

Hallo,
ich wohne seit 2 Jahren in einem Reihenmittelhaus (Neubau) in Hessen. Die tragenden Außenwände bestehen aus Hebelbau-Steinen (wie YTONG)
und sind auf der einen Seite 17,5 cm und auf der anderen 20 cm dick (dünn). Es stehen insgesamt 6 Häuser auf einer Bodenplatte.
Soviel zur Vorgeschichte; mein eigentliches Problem ist, das mein
ca. 9 cm breiter und ca. 15 cm hoher Abluftkanal von der Dunstabzugshaube durch die Außenwand nach draußen geführt wurde,
mit einer Länge von ca. 120 cm. Dieses Rohr wurde kurz vor Gesamtfertigstellung mit
einem Bohrhammer außen durchgebohrt, innen wurde die Wand aufgemeißelt und später wieder verputzt, nachdem der Kanal verlegt wurde.
Ich bekomme jetzt nach und nach ein schlechtes Gefühl, das
dies nicht auf die Dauer sicher sein wird.
An welchen Gutachter müsste man sich in so einem Fall wenden?
Besteht wirklich die Gefahr, dass das Haus einsacken könnte?
Ich hoffe, das mir jemand helfen kann.
Gruß Christian
  • Name:
  • Christian Weller
  1. 17,5 cm Porenbeton als Außenwand?

    Hallo, bei dieser Bauweise hätte ich ganz andere Bedenken.
  2. Statik

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Was sagt denn die Statik und der Wärmeschutznachweis?
  3. Aber Kalksandstein

    ist es nicht?
  4. Kalksandstein ist es nicht und die Statikpläne rückt ...

    Kalksandstein ist es nicht und die Statikpläne rückt der Architekt nicht raus.
    Ich habe noch mal nachgemessen und der Abluftkanal ist doch
    ca. 150 cm lang. Am liebsten würde ich den Kanal mit Beton auffüllen.
    Welcher Gutachter ist denn für so was zuständig?
    Diese Bauweise mit den Leichtbausteinen (Hebel ) ist wohl das
    das absolute Minimum, wie man bauen darf.
    Kann man denjenigen der den Kanalbau veranlasst hat irgendwie haftbar machen, weil derjenige jetzt nach fast 2 Jahren Geld für seine unzureichende Leistungen haben will (nicht für den Einbau!).
  5. Aha.

    Da will einer Geld und Sie wollen nicht bezahlen!?
    Die Durchbruchsgeometrie habe ich noch nicht vor Augen.
    Wie groß ist der Durchbruch denn nun?
    Was hat es mit Länge (erst 120 dann 150 cm) auf sich?
    17.5 cm Hebel + WDVSAbk. (bzw. Dämmung+Klinker) ist nun keine Bauweise, bei der automatisch die Alarmglocken schrillen müssen!
  6. Ich wohne ja in einem Reihenmittelhaus und meine ...

    Ich wohne ja in einem Reihenmittelhaus und meine Seitenwand zum
    Nachbarn (nicht Frontseite) ist ohne Dämmunng und Klinker.
    In dieser Seitenwand wurde von vorne ein Loch gebohrt und im Haus
    selbst dann nochmals ca. 150 cm die Seitenwand aufgemeißelt, um den Abluftkanal einzusetzen.
    Mein Küchenfenster ist direkt an der Hausseitenwand angeschlossen und
    reicht, inklusive des Rollladenkastens, bis an die Decke, also hat der Baumensch gemeint, das man in die Hausseitenwand diesen Durchbruch machen kann.
    Der "Hohlraum" ist ca. 15 cm unter der Geschossplatte, die als Fertigbetonteile auf die Seitenwände aufgelegt wurden.
    • Name:
    • CW
  7. Der Durchbruch ist ca. 11 cm breit und ca. ...

    Der Durchbruch ist ca. 11 cm breit und ca. 150 cm lang. (Der Abluftkanal ist 9 cm breit)
    • Name:
    • CW
  8. Unterlagen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Mit welcher Begründung wird denn die Herausgabe der Bauunterlagen verweigert?
  9. Na ja die anderen Besitzer hatte das auch ...

    Na ja, die anderen Besitzer hatte das auch interessiert, aber der Architekt meinte jedesmal er würde dem Statiker Bescheid geben und dieser würde sich dann mit uns in Verbindung setzen.
    Er hat eine gute Verzögerungstaktik, aber sehe ich das richtig, das ich diese Unterlagen einfordern darf und er mir auch diese aushändigen muss? CW
  10. Wenn das..

    ... wie Sie es beschreiben ein horizontaler Schlitz in der Wand ist, dann ist Schluss mit Lustig.
    Statisch nicht in Ordnung und nicht zulässig.
    Jupp
  11. Recht auf Bauunterlagen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Na klar  -  Sie haben ein Recht auf die Unterlagen. Wenn es nicht vorher anders vereinbart ist, könnte evtl. der Architekt Ihnen Kopierkosten berechnen. Das ist aber auch alles.

    Sie haben für die Erstellung der Unterlagen bezahlt (denn das war eine Hauptaufgabe) und der Architekt kann Ihnen nicht verweigern, was Sie bezahlt haben.

    Ob der Statiker Ihr Vertragspartner war ist unerheblich  -  wenn er Ihr Vertragspartner war, können Sie sich auch an den wenden.

    Wenn das nicht bloß Verzögerungstaktik ist und der Architekt hätte wirklich die Unterlagen nicht  -  na dann Gute Nacht. Nach was hat er denn dann gebaut?

    Jetzt kommen unverbindliche Ratschläge, denn verbindlich müssen Sie das mit einem RA klären. Dem Architekt schriftlich! mitteilen, dass Sie bis zum? (ca. 14 Tage) die fehlenden Unterlagen haben wollen, mit der Androhung alle Kosten, die Ihnen wegen der Beschaffung der Unterlagen entstehen dem Architekt in Rechnung zu stellen. Wenn Sie die Unterlagen nicht erhalten ist sein Werk schon wegen fehlender Unterlagen mangelhaft und er schuldet Ihnen doch ein mangelfreies Werk. Wenn Sie die Unterlagen nicht erhalten, dann gehen Sie zum Bauamt und lassen sich dort die Unterlagen kopieren (kostet mehr). Wenn die dort keine Unterlagen (oder nur unvollständige) haben, dann sollten Sie androhen und ins Auge fassen auf Kosten des Architekten neue Unterlagen erstellen zu lassen.

    Wenn aus den Unterlagen Mängel hervorgehen (und evtl. nach allgemeinen Bauregeln der horizontale Schlitz nicht zulässig ist), dann entsprechend den Mängeln mit RA vorgehen.

  12. Anderer Weg

    gehen Sie direkt zu Ihrem zuständigen Bauamt und bitten um die Unterlagen, da ja erhebliche Mängel vorliegen könnten.
  13. Grundbuch => Bauamt

    Setzen Sie dem Architekt schriftlich eine letzte Frist  -  schriftlich  -  zur Aushändigung der kompletten Bauunterlagen. Kommt er dem nicht nach, so besteht vielleicht folgende Möglichkeit:
    Sind sie schon eingetragener Eigentümer? Wenn ja, dann können Sie mit einem Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsnachweis) im zuständigen Bauamt Einsicht in "Ihre" Bauunterlagen nehmen. So kommen Sie an die Original  -  Statik und Baupläne. Sämtliche hieraus entstehenden Aufwendungen sollten Sie dem Architekt in Rechnung stellen.
    Nehmen Sie sich einen eigenen Statiker, der sich als erstes das Problem an Ihrem Haus ansieht und dann (sofern seiner Einschätzung nach nötig) mit Ihnen ins Bauamt fährt und dot die Statik einsieht.
    Ferndiagnosen von hier aus sind in solch einem Fall etwas schwierig.
    Grüße aus Berlin
  14. Vielen Dank für die Infos das war super ...

    Vielen Dank für die Infos, das war super nett!
    Viele Grüße Christian Weller

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