Defekte Dampfsperre
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Defekte Dampfsperre

Nachdem ich mir die Beiträge bezüglich der Problematik einer defekten Dampfsperre in diesem Forum durchgelesen habe hätte ich einige Fragen. Mein Haus in Holständerbauweise wurde im Jahr 2000 fertiggestellte.
Als das Subunternehmen mit dem Innenausbau fertig war, kamen erst die Gas Wasser Installateure
Die haben zum verlegen der Wasser/Abwasserleitungen natürlich Löcher in die Decke gesägt und gebohrt und somit natürlich auch die Dampfsperre beschädigt . Als sie alle Leitungen verlegt hatten haben sie alles mit Bauschaum ausgesprüht (damit wieder alles dicht wird). Ich wusste damals noch nichts über die Problematik der Dampfsperre. Wenn es draußen sehr Windig ist dann zieht es zwischen diesen Wasserleitungen und dem Abgasrohr der Gastherme ganz schön rein. Aus den Steckdosen der Innenwände zieht es auch . Ich vermute das die Zugänge zu den Stromabzweigdosen nicht verklebt wurden. Kann man die Dampfsperre an diesen stellen überhaupt richtig verkleben? Da gehen ja etliche Kabel aus jeder Abzweigdose. Meine Garantie VOBAbk. 2 Jahre ist schon abgelaufen. Habe ich da überhaupt noch einen Möglichkeit die Fertighausfirma dazu zubringen die Schäden an der Dampfsperre zu beseitigen. Es handelt sich hier ja um einen versteckten Mangel!? Wenn nicht wie kann ich die Schäden selbst beheben ohne das Haus in den Rohbauzustand zurück zu bauen? Ich weiß nicht wie ich in dieser Situation am besten vorgehe. Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben.
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • A.T.
  1. Organisationsmangel

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Hier kann Ihnen nur ein RA helfen. Nach meiner Ansicht handelt es sich hier um einen Organisationsmangel des Hausherstellers. Und Organisationsmängel verjähren erst nach 30 Jahren. Allerdings werden im Sinne des Rechtsfriedens sehr hhe Ansprüche an das Vorliegen eines Organisationsmangels gestellt.

    Dass aber mehrere Gewerke gegen allgemeine Regeln der Technik verstoßen haben, wäre für mich ein Beweis für einen Organisationsmangel. Aber auch für ein Gericht?

    Außerdem ist zu prüfen, ob die VOBAbk. wirksam vereinbart wurde. Die ist nur wirksam vereinbart, wenn Sie die VOB/B vor Vertragsunterzeichnung kannten. Bei einem Nichtfachmann bedeutet das in der Regel, dass ihm vor Vertragsunterzeichnung ein Exemplar der VOB Teil B ausgehändigt werden musste  -  andernfalls ist die VOB nicht wirksam vereinbart. Der Wegfall der VOB hätte dann eine Gewährleistung von 5 Jahren entsprechend BGBAbk. zur Folge. Aber das kann Ihnen ein RA besser sagen.

  2. hurra

    Nur mit einer Durchbrechung der Dampfsperre holt man sich Schimmel ins Haus und das schneller als man sich wünschen kann. Ja der allseits geliebte Bauschaum hat es mal wieder richten sollen und nicht gekonnt. Ich fürchte um Ihr Dach.
    Also wie Herr Ebel schon gesagt hat RA. und die Verträge prüfen. Ggf. auch erst den Gutachter und die Unterredung mit dem Unternehmer.
    Wenn eine Sanierung ansteht würde ich von außen vorgehen, andere Dämmstoffe einsetzen und ein komplett diffusionsoffens System wählen aber erst den Anwalt.
  3. Wo kommt es eigentlich zum Tauwasserausfall?

    wenn die warme Innenraumluft durch die undichte Steckdose gelangt kommt es dann direkt hinter der Hohlraumdose zum Tauwasserausfall? Dann müsste ich ja nur die Stechdose abdichten.
    Und wenn die Dampfsperre an den Abwasserrohren nicht verklebt ist was macht das denn aus, wenn diese mit GKP verkleidet sind? Über diesen Weg kann doch auch nichts in die Dämmung gelangen? oder sehe ich das falsch?

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