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Fassadenabschluss nach anerkannten Regeln der T ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Fassadenabschluss nach anerkannten Regeln der T ...

Fassadenabschluss nach anerkannten Regeln der T Technik. Wir haben eine Fassade, die mit Styropor gedämmt und verputzt wurde und knapp über der Erde endet.
Bei Regen spritzt der Dreck nun gegen die Fassade.
Ich habe nun den Bauträger angehauen  -  zumal noch andere Arbeiten zu erledigen sind- und gefragt wie es weitergehen soll.
Er bietet das Anfüllen des Abschlusses mit Wackersteinen  -  als Spritzschutz  -  an. Die Kosten müsste ich allerdings selber tragen, da nichts vereinbart wurde.
Frage: Gehört ein ordentlicher Fassadenabschluss (mit Spritzschutz) nicht nach den anerkannten Regeln der Technik zu einer Fassade?
Muss zwangsläufig jede Komponente einer Arbeit z.B. Fassade schriftlich fixiert werden?
Muss ein Bauherr nicht durch den Bauträger auf solche Mängel hingewiesen werden? Nein natürlich nicht .. Also anders: Gehört es nicht zur Sorgfaltspflicht des Bauträgers solche Dinge vorzusehen?
  1. wie sieht denn die Sockellösung aus

    unabhängig von den 'Wackersteinen' gehört zum Haus ein Sockelbereich, der den Anforderungen entsprechend geplant und ausgeführt werden muss. 'Einfach so' den Fassadenputz in die Erde laufen lassen ist nicht fachgerecht.
    Gehören die Außenanlagen zum Leitungsumfang des Bauträgers?
  2. Nein..

    ... die Außenanlagen gehören nicht dazu. Nur Arbeitsraum verfüllen. Die aus dem Erdreich noch rausschauende braune Noppen-Plastikmatte (laienhaft ausgedrückt) wird abgeschnitten und das war es. Der Vollwärmeschutz (VWSAbk.) läuft (noch) nicht in Erdreich, sondern endet vorher.
    Danke für die Superschnelle Reaktion.
  3. noch mal

    die Frage, wo denn genau der Sockel sitzt, müsste doch z.B. im Haupt- / Nebeneingang festgelegt sein, und genau dieser Bereich ist 'derjenige  -  welcher'.
    Wie sieht denn die Abdichtung hinter der Noppenbahn aus (und wie-rum ist die denn montiert, (da gab's erst kürzlich eine Diskussion)?
  4. würden Fotos etwas bringen?

    Habe gerade ein paar Fotos ins Internet gestellt  -  diese sind aber recht allgemein und zeigen keine génauen Details (und recht hohe Ladezeiten  -  wird heute Abend besser).
    ich könnte heute Abend neue Aufnahmen machen und ins Internet stellen.
    Fotos sagen mehr als tausend Worte ...
    Ich habe auch Bilder von der Geschichte vor Verfüllung des Arbeitsraumes gemacht.
    An Sockelarbeiten kann ich mich überhaupt nicht erinnern. Die Dämmung wurde von oben bis unten gleich ausgeführt.
    Also ab ca. 20.00 Uhr müssten die Fotos drin sein ...
    und nochmals Danke für die superschnelle Reaktion.
  5. Keine Sockelausbildung?

    da läuft doch der Edelputz sozusagen ins Erdreich oder sehe ich das falsch. Und  -  über das *Wierumdennnun* der Noppenfolie kann man/Frau hier ja trefflich weiterdiskutieren.
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  6. Bin ich blind oder Bildschirm wieder verdreckt?

    Wo ist denn da ein Sockel? Den Lehm haben die doch wohl nicht als Verfüllung eingesetzt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. 10 sek

    Differenz :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Doch ... der Sockel ist da MB

    da steht er doch drauf :-)
    MP
  9. ist die Schwelle unter der Tür ...

    Foto von Stefan Ibold

    ... den wenigstens irgendwie thermisch getrennt?
    Wo bleibt den unser Pinselquäler? sonst riecht der doch solche Bilder :) )
    Stefan Ibold
  10. Ich sehe schon ...

    Ich sehe schon Fotos von allen Seiten machen  -  werde ich ...
    habe langsam die Befürchtung, dass ich weder Sockel noch sonst was habe. Wo bekomme ich den Infos her, was der Gesetzgeber so vorschreibt?
  11. Na hier (Huhu, MK!)

    Aber das ist Gewerk putze. Die müssen das wissen
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. ein Gesetz für die richtige Sockelputzausführung

    gibt es noch nicht :-) ,
    allerdings ist auch sowohl die Abdichtungs DINAbk. 18195, als auch die Putz DIN 18550 noch nicht auf die nicht mehr ganz so neuen Techniken im Bereich des WDSV oder Leichthochlochziegel Mauerwerks abgestimmt, hängt auch von den verwendeten Dämm- bzw. Außenputzsystemen (Mineralischer/Kunstharz Putz) ab. Die Höhe des Sockelbereiches muss halt geplant und festgelegt und dann entsprechend ausgeführt werden, sonst gibt es gerne Schäden.
  13. bin ja da  -  hatte nur keine rechte Lust ...

    Foto von Martin Kempf

    Ich habe mal einen Beitrag zum Thema WDVSAbk.-Sockel rausgesucht, bei dem ich mir schon mal die Finger blutig getippt habe ... Wenn danach noch Fragen offen sind, Bescheid sagen. Vielleicht nimmt mir ja auch Veikko oder Scharnweber oder rn die Arbeit ab ;-)
  14. super Beitrag  -  aber ... ;-)

    ... was bedeutet : "Dieses Merkblatt ist Stand der Technik, nicht allgemein anerkannte Regel der Technik: "
    heißt das: a. Nur eine Empfehlung oder b. es wird sehr nahe gelegt pder c. es muss so gemacht werden
    kann ich damit den Bauträger festnageln?
    Bilder kommen trotzdem noch
  15. Stand der Technik

    ist eine Regel, die das beschreibt, was im Moment der entwickelte technische Stand ist, eine Regel der Technik wird so etwas dann, wenn es sich längere Zeit bewährt hat und in der Fachwelt allgemein anerkannt ist.
    So ist es durchaus Regel der Technik, dass ein Sockelbereich auszubilden ist, wie das bei den (relativ!) neuen Bauweisen der Fall sein muss, ist noch nicht z.B. genormt, sondern 'nur' in Merkblättern festgelegt.
    'Festnageln' können Sie den Bauträger allerdings mit mit dem Erfolg des Werkvertrages, der eine Bauweise erfordert, die keine Schäden verursacht, spätestens nach dem Auftreten selbiger
  16. Link vergessen

  17. Irgendwie

    sehen die Bilder aus als würde etwas fehlen  -  jetzt rein gefühlsmäßig ...
    Ach ja!  -  der Sockel!
    Da ist ja gar keiner  -  nanu.
    Auch keine Traufe, nix.
    Sollten Sie sich nicht gefallen lassen sowas.
  18. Bilder sind jetzt drin ...

    so, mit Hilfe des Strahlers und digicam habe ich ein paar Aufnahmen gemacht.
    Nun hoffe ich, dass diese etwas Aufschluss geben.
  19. sind was für thalhammers baumurks.de

    Foto von Stefan Ibold

    besonders schick finde ich die untere Schwelle der Terrassentür.
    si
    • Name:
  20. Aua

    Geht da der Putz unterirdisch weiter? Wenn ja, kommt da ja schon DINAbk. 18195 zum tragen. Es sei denn, die Wand ist separat abgedichtet.
    Sowas ähnliches habe ich hier als Gerichtsfall liegen, nur mit Klinker statt mit Putz. Der Unternehmer wehrt sich natürlich gegen den Abriss des Klinkers :-) Aber keine Chance
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. ich glaube ich ...

    ich glaube ich muss etwas dazu sagen :
    auf dem 2 en Bild sieht man von links nach rechts
    • Noppenfolie
    • im unteren Bereich die dickere Dämmung des sich z. Teil

    im Erdreich befindlichen Erdgeschosses

    • im oberen Teil läuft die dünnere verputzte 12er Fassadendämmung auf die untere auf

    hinter der unteren Dämmung befindet sich noch ein schwarzer Anstrich (mit Gewebe eingelassen).
    Meine Frage lautet auch weiterhin:
    was! muss! der Bauträger machen um ein verdrecken zu verhindern?
    Nach genauerer Betrachtung ist ja jetzt so, dass das Wasser zum einem nicht wie im Merkblatt (siehe Link weiter oben) vom Gebäude weggeführt wird, sondern auf die untere Dämmung läuft und das Spritzwasser die Fassade einsaut.
    Was soll ich tun?

  22. habe was vergessen ...

    habe was vergessen oder besser gesagt meiner Frau ist was dazu eingefallen:
    • im unteren Bereich wurden bis ca. 50 cm andere Dämmplatten verwendet worden (grüne) laut Aussage des Fassadenmenschen um aufsteigende Feuchtigkeit zu verhindern.
    • Die sichtbare Fassadendämmung wurde nach Befüllen großer Teile des Arbeitsraumes aufgebracht.

    Weitere Frage: wird die Noppenfolie einfach abgeschnitten?

  23. Sowas nervt <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">

    Also Noppenfolie wird einfach abgeschnitten. Richtig ist es nicht, aber auch nicht verboten. Die Noppenfolie sollte verboten sein :-(
    Die Dämmung soll aufsteigende Feuchte verhindern? Wer erzählt so einen Blödsinn? In der Dämmung steigt nichts auf, im Putz aber sehr wohl. Nein, die Dämmung ist da nur (bedingt) wasserfest.
    Aber jetzt geht es ins juristische: was war vereinbart?
    Was machen? Kies drum rum, am besten weißen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  24. @ F ...

    @ F danke für Ihr E-Mail. Könnten wir Ihre email-Adresse bezüglich einer Nachfrage erhalten?
  25. Muss man das verstehen?

    Muss man das verstehen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  26. @MB

    die Baubeschreibung ist gelinde gesagt ein SCH ...
    Auch auf unser Drängen gab es nicht mehr Details  -  von keinem der potentiellen Bauträger. Tatsache ist, dass die lieber keinen Auftrag bekommen als einen genau Beschreiben (< = denen geht es anscheinend allen zu gut) ,
    Also zur Frage Vereinbart war wie folgt:
    UGAbk. Bodenplatte IN Ortbeton usw.
    Außenwandisolierung: Erdberührende Flächen bekommen aus Bitumenabdichtung einen Anstrich, gegen nicht drückendes Wasser sowie einen Grundmauerschutz aus Noppenfolie oder gleichwertigem.
    Nach ein wenig Nachfragen wurden vor die Noppenfolie noch die grüne Platte gesetzt.
    Kein Kies als Spritzschutz drin ... leider
  27. Da steht es doch

    "Erdberührende Flächen bekommen aus Bitumenabdichtung einen Anstrich ... "
    Welche Fragen sind denn dann noch offen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  28. Na die Frage vom Anfang ...

    Na die Frage vom Anfang ob gegen Spritzwasser Kies oder Wackersteine an die Hauswand müssen. Lt. Bericht von Herrn Kempf ja - aber auch zwingend wenn es nicht fest vereinbart wurde?
  29. Haben Sie eine dreckige Fassade bestellt?

    Wohl kaum. Abdichtung stimmt nicht und dauerhaft muss es auch sein (Spritzwasser) Ist aber eher Jura als Technik
    • Name:
    • Martin Beisse
  30. Gibt es eigentlich noch

    einen normalen Bau wo der Bauherr hinterher sagen kann "Jawohl bin zufrieden mit der Ausführung und es sind (fast) keine Mängel enthalten"
    Hier hat mal wieder ein Generalunternehmer zugeschlagen frei nach dem Motto "Außenanlagen sind nicht bestellt sprich machen Sie mal selbst"
    abdichtungstechnisch entgegen allen Regel der Technik von einer DINAbk. gerechten Putzausführung meilenweit entfernt ... Sowas abzuliefern sprengt jede Dreistigkeit ... Ich hoffe der Mauerabsatz von Bild 1 liegt weit aus dem Sockelbereich den sowas hat den ein oder andern schon Kopfschmerzen bereitet.
    Auch hier gehört Generalunternehmer und Ausführende Firma in die Wüste geschickt ... Sollte jemand Zeit haben dann bitte mal nachsehen ob in der Wüste noch Plätze frei sind!
  31. Die Wüste ist voll, sorry @Thalhammer

    Ich weiß auch schon nicht mehr, wo ich die alle hinschicken soll :-(
    Aber Hoffnung ist da, es gibt noch zufriedene Bauherren.
    • Name:
    • Martin Beisse
  32. oh ich bin sooo müde ...

    oh ich bin sooo müde Herr Thalhammer. Erklären Sie Laien was denn jetzt schon wieder ist. Der Absatz in Bild 1 wurde später mit Bitumenirgendwas abgedichtet und die Fassadendämmung wurde drauflaufen gelassen. Der Absatz bildet den Ausgang aus dem Erdreich wie in Bild 2 zu sehen. Wenn es tatsächlich Murks sein sollte, dann sollte ich wissen warum - denn noch gab es keine Bauabnahme.
  33. @ MB Die können Sie doch

    sicher an einer Hand abzählen? ich mein die zufriedenen Bauherrn ... wie wär's den dann mit der Antarktis da haben wir soweit ich weiß noch keinen hinterverbannt?
  34. Abnahme verweigern

    Der Gegner muss ja das Gegenteil beweisen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  35. Solche Absätze

    Herr Demmerle soweit sie im Bereich des Erdreich liegen haben einen bitteren Beigeschmack den wenn hier Oberflächenwasser bzw. Feuchte ansteht kann es Ihre Wärmeschutzschutzfassade durchfeuchten um anschließend ins Mauerwerk einzudringen.
    Oftmals sind dies die Gründe warum innen das Mauerwerk und Putz im Sockelbereich Feuchte und Ausblühungen zustandebringt.
    Die fehlende Putzabdichtung sowie die vermutliche wasserundurchlässige Auffüllung lädt ja förmlich dazu ein.
    Ich hoffe das Sie mit dem "Bitumenirgendwas abgedichtet" eine Art Hohlkelle mit samt Sockelabdichtung meinen ... den nur sowas kann davor schützen?
    Fazit: Nicht Abnehmen hier sollte m.M. nach ein SV hinzugezogen werden!
  36. Aber SV nicht selber bezahlen

    Denn der Bauherr ist ja nicht beweispflichtig
    • Name:
    • Martin Beisse
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