Fliesenleger verzichtet auf CM-Prüfung
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Fliesenleger verzichtet auf CM-Prüfung

Moin Moin,
zurzeit wird unser Reihenhaus hier oben im hohen Norden (Elmshorn) gebaut. Schlüsselfertig, also direkt vom Bauträger.
Nun zu meiem Anliegen:
Vor ca. 3 Wochen wurde der Estrich gelegt
(Zementestrich mit beschleuniger, Rapid).
Es konnte nicht geheizt werden, da noch keine Hausanschlüsse (bis zum heutigen Tag) vorhanden sind.
Habe Fenster und Türen immer gut geschlossen gehalten und nur teilweise "schockgelüftet".
Der Fliesenleger hat jetzt diese Woche (KWAbk. 25) bereits die Boden sowie Wand-Fliesen im Flur, im Gäste WC, in der Küche sowie im Bad gelegt.
Ich hatte ihn gebeten, eine CM-Messung durchzuführen! Er hat gesagt er wird es machen, hat es aber dann doch nicht getan. Er sagte, er hat sich die Räume angesehen und ist sich sicher, das alles in Ordnung ist. Außerdem hat er die Absicherung vom Estrichverleger das alles i.O. sein soll (der hat aber auch keine Prüfung durchgeführt).
Meine Frage:
1. Ich habe hier gelesen, das jede Firma, die Bodenbelege anbringt (egal welcher Art) eine Messung durchführen muss. Steht das irgendwo schwarz auf weiß?
Vielen Dank schon mal im Voraus und ein schönes Wochenende.
Gruß
Alex
  • Name:
  • Alex
  1. Fliesenleger verzichtet auf CM-Prüfung

    Hallo Alex,
    Ihr Fliesenleger wird schon? Wissen? was er tut.
    Spaß bei Seite. Fordern Sie ihn Schrift auf die Verlegereife und Eignung des Estrichs zu prüfen. Auch wenn ein Schnellestrich eingebaut ist ist dies keine Garantie, dass der Estrich seine Belegereife hat. Es ist für Si zwar ein schwacher Trost das der Fliesenleger in der Gewährleistung steht, doch den Ärger und den Schmutz haben Sie im Schadensfall.
    Gruß
    Josef Erhardt
  2. Prüfungspflicht des Fliesenlegers

    Moin Alex,
    der Fliesenleger muss nach DINAbk. 18352 den Untergrund auf die Verlegereife prüfen.
    Unter anderem hat er zu prüfen, ob der Untergrund für die Verlegung eventuell noch zu feucht ist.
    Diese Prüfung darf nicht nur auf Sinneswahrnehmungen beruhen, sondern muss mit (geeigneten) handwerklichen Mitteln durchgeführt werden.
    Geeignet, bewährt und rechtlich anerkannt ist als Baustellenmessung einzig allein die CM-Prüfung.
    Ansonsten so Verfahren, wie von Hr. Ehrhardt vorgeschlagen.
  3. sie haben das Recht

    ihren Fliesenleger ein Bedenklichkeitsschreiben zu zusenden, ebenfalls haben Sie das Recht die Fliesen nach 6 Monaten abzuklopfen ob eine locker ist.
    Zu 80 % gehen die Fliesenleger davon aus das alles hält. Meist im Außenbereich passiert es über Winter. Bspw. Terrasse.
    Sie haben ebenfalls das Recht auf der Abnahme ihre Bedenklichkeit niederzulegen (! wenn sie vorher erfolgt ist!) und einen Vorbehalt zu erklären, d.h. aber nicht das der Fliesenleger keine Kohle kriegt, sondern nur im Falle der Gewährleistung die Absicherung.
    Teilen Sie es erst mehrere Tage später dem Fliesenleger mit, haben Sie den Mangel akzeptiert und laufen Gefahr auf die Gewährleistung sitzen zu bleiben.
    PS Nur schriftlich zählt, mündlich wird zu viel vergessen bzw. anders verstanden

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