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Betonstürze ohne Gittex! Bauschäden vorprogrammiert?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Betonstürze ohne Gittex! Bauschäden vorprogrammiert?

Hallo zusammen!
ZUERST HINTERGRUND-Informationen:
Mein Neubau wurde innerhalb der letzten 2 Wochen, innen von einer "Fachfirma" mit Gipsputz versehen (Kalkzement in Bädern). Ausgeschrieben habe ich " (...) MGP IVAbk. gefilzt und geglättet, anstreichfertig oder tapezierfähig herstellen".
Wichtig: Ich möchte die Wände NICHT tapezieren, sondern direkt auf den Gipsputz eine Quarzsand-Strukturfarbe (Alpina Living Style Structur, bzw. Silhouette) aufrollen. D.h. es wird KEIN Malervlies oder ähnliches aufgebracht, das eventuell eine Rissproblematik mindern könnte.
Weitere wichtige Randparameter:
  • Hochlochziegelmauerwerk (D= 11,5 bis 24 cm)
  • Alle Tür- und Fensterstürze (Türstürze, Fensterstürze) aus StB (teils Fertigteil, teils Ortbeton)
  • Alle Rollladenkästen "Beck&Heun Vario C RG" = raumseitig geschlossen (d.h. innen Styropor!)
  • Meine ZTV im LVAbk. sagt: "Putzbewehrung zur Verminderung von Rissbildung ist an entsprechenden Stellen einzubauen".
  • Meine Armierungs-Position im LV lautet: "Gittex-Gewebe oder gleichwertiges liefern und einbauen, über rissegefährdeten Bauteilen wie PURAbk.-Dämmplatten, Rollladenkästen, Übergänge zwischen Beton und Mauerwerk, usw.. "
  • Die Gewährleistung wurde entgegen § 13 VOBAbk./B vertraglich auf 5 Jahre festgelegt.

nun meine Probleme:
Weil an einem Türsturz etwas Putz abbröckelte, viel mir heute auf, dass dort keinerlei GITTEX zu sehen war. Auf meine Rückfrage hin, teilte mir die Firma selbstbewusst mit, sie würden "im Innenbereich schon seit 10 Jahren kein Armierungsgewebe mehr auf die Betonstürze der Türen kleben"! Dies sei nicht notwendig!
Mir wurde vom Firmenchef versichert, dass zwar auf keinem einzigen Türsturz, jedoch angeblich auf allen Styropor-Rollladenkästen Gittex aufgebracht wurde. Teilweise mag das ja zutreffen. Ich habe jedoch in meiner Elektro-Dokumentation noch ein "Zufallsfoto" gefunden, das zeigt, dass die Styropor-Innendämmung eines Betonsturzes an der Außenwand DEFINITIV NICHT (!) mit Gewebe versehen, sondern einfach mit Gipsputz überzogen wurde! (Siehe Foto-Links weiter unten)
Das heißt ich glaub dem guten Mann im Moment überhaupt NICHTS mehr. Ich bin der Auffassung, dass die Ausführung der Putzarbeiten weder dem Leistungsverzeichnis, noch den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
meine Fragen:
1. Liege ich nach Meinung der hier mitlesenden Fachleute, mit meiner letztgenannten Feststellung richtig oder falsch?
2. Wer kennt Verarbeitungsvorschriften oder ähnliches, die meine Auffassung belegen, nämlich dass unterschiedliche Materialien grundsätzlich und immer (!) armiert werden müssen. In der VOB/C habe ich dazu nichts gefunden.
3. Kann ich der Firma überhaupt in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Nachbesserung geben? (Ich will mich wenn möglich gütlich einigen). Was ist da überhaupt noch TECHNISCH machbar?
4. Sollte ich gleich einen Sachverständigen einschalten? In Gesprächen mit der Firma werde ich als Laie ja doch mundtot gemacht. Wenn ja, dann über die Handwerkskammer, oder gibt noch bessere (noch "unabhängigere") Stellen?
5. In einem der zuerst verputzten Zimmer, zeigen sich heute beim Abtrocknen bereits "rissartige" Streifen. (siehe Fotos über untenstehende Links). Dies im Bereich vorhandener Betonstürze, aber seltsamerweise auch mitten in der Wand!?! (Dort war kein Schlitz vorhanden). Kann sich das jemand erklären?
Fragen über Fragen.
Danke schon mal an alle die mithelfen, dass ich morgen vielleicht wieder besser schlafen kann ... ;o)
Gruß
A. Focht
PS: Für eventuelle Juristen -- Bundesland = Bayern

  • Name:
  • Andreas Focht
  1. "grausam" (!)

    die Elektroleitungen selbst verlegt? ... das nächste wo's reißen wird sind die Elektroschächte samt Leitungsführung auf HLZ (!)
    "als" putze wär ich bei dieser Baustelle auf und davon (!)
  2. hhm

    sie haben es ausgeschrieben und bezahlt!
    da sollte es ihnen egal sein ob es in irgend einer Norm steht. wenn der AN bedenken hatte (das könnten in ihrem Fall ja nur bedenken wegen seiner kosten sein :-)) muss er dies vorher anmelden. das mit den Leitungen sieht wirklich  -  merkwürdig aus.
    MfG
    jens
  3. Mal vor die Wand gelaufen?

    Rennen sie mal da gegen oder Wackeln sie mal kräftig dran. Das mein ich ernst! Manchmal erklärt das sowas. Über die Türstürze macht man kein Gewebe. Klar, theoretich möchlich. Aber essen sie noch Bratkartoffeln? theoretisch könnten sie dran sterben! Durch Gewebe! reduzieren! sie die Gefahr von Rissbildung auf labilen Untergründen (Brötchenkrusteneffekt) und bei Materialübergängen (unterschiedliche Ausdehnung). Jetzt sind ja theoretisch schon die Mörtelfugen Materialübergänge (nicht ernst nehmen). An den Türstürzen entstehen jedoch immer nur Risse wenn diese nicht ordentlich mit dem Mauerwerk verklebt sind (wie auch immer). Deswegen dran wackeln, und wenn es wackelt wenn sie dran wackeln nutzt auch Gewebe nicht. Sonst passiert da nix! Da hat der gute Herr völlig recht, das macht niemand und das ist auch gut so. Bei ihrem "Zufallsfoto" haben sie die Kollegen allerdings erwischt. Es beweist jedoch nur das der Übergang von Putz oben zu Putz unten nicht Armiert ist. Wer weiß ob sonst Gewebe drin ist? Die Armierung wird nämlich erst in den Frischen Putz eingelegt. Wenn eine Wand in zwei Etappen verputzt wird ist das Gewebe so eine Sache (aufwendig), da wird dann manchmal geschludert. Und einen Satz kann ich mir nicht verkneifen: Wenn man Gewebe als gesonderte Position berechnen lässt, freut sich der AN eigentlich über jeden Materialübergang. Fordert man allerdings das die Position in den Einheitspreis Gipsputz einkalkuliert wird und dann kommt man auf so eine Bastelbude, kann das schon frustrierend sein. Natürlich ist das bei ihnen nicht der Fall. Also nur so nebenbei. Ach ja, eine Bastelbude ist das bei ihnen allemal, jedenfalls was ihre Rollladenkästen und Kabel betrifft. Und da bin ich bei den anderen Rissen. Das sieht wirklich so aus als ob die Kabel darunter im Putz verlaufen. Werden Kabel im Putz verlegt und nicht unter Putz sind da Risse sehr wahrscheinlich. Fehlt dann eine Ausreichende Putzüberdeckung sind Risse fast sicher. Bei den Rissen an den Fensterseiten sollten sie bedenken das die Putzstärke da durch die Rollladenkästen begrenzt ist. Einfach mehr über die Kabel ziehen geht nicht wenn es grade bleiben soll. Das wäre dann immer mit erheblichen Kosten und Nebenwirkungen verbunden. Ne andere Möglichkeit wäre das die Steine extrem trocken und der Beton noch leicht feucht war. Das würde man aber an der Oberfläche sehen. Oder Beides war extrem feucht oder extrem trocken. In allen drei Fällen wäre mit der Bewegung jedoch Schluss wenn alles trocken ist. Will heißen: Ist der Putz trocken, Riss mit ihrem Schraubenzieher auskratzen zuspachtel fertig. Ich bezweifle auch das sie diese Risse überhaupt wiederfinden wenn alles Trocken ist. Bei 4. und PS. habe ich den Eindruck das sie die Bauphase nervlich etwas mitgenommen hat. Galgen und Scheiterhaufen sind keine Lösung. Der Mangel ist hier wenn überhaupt optisch. Bauschäden verursachen diese Risse garantiert nicht, eventuell zeigen sie welche auf. Nehmen sie ein paar Stellen auf und prüfen sie was drunter ist. Risse IM Untergrund? Materialübergänge ohne Gewebe? Kabel? Sie sollten auf jeden Fall erst mal ruhig bleiben und alles trocknen lassen.
  4. Die Ausschreibung ...

    Werter Fragesteller
    klingt recht professionell. Wieso wurde die Ausführung dann nicht überwacht.
    Sie haben es gefordert (per LVAbk.) also wäre es einzubauen.
    Aber: bei einem Rechtsstreit könnte Ihnen vorgehalten werden, dass dieser Mangel bei einer sachgerechten Bauleitung aufgefallen und mit geringem Aufwand noch zu beheben gewesen wäre.
    Entweder haben Sie die Bauleitung selbst übernommen, dann müssen Sie sich diesen Mangel mit anrechnen lassen
    Oder Sie hatten eine Bauleitung, dann hat die gepennt und wäre mit im Boot.
    Mal so ganz nebenbei. Sozusagen OT
    Auch bei fachgerechtem Einbau der Bewehrung hätten Sie Risse  -  die jetzt irgendwann kommen.
    Wenn ich sehe, dass da neben der Öffnung eine Stoßfuge über 2 m senkrecht durchläuft. Verzahnung + Überbindemaß, was ist das denn?
    Porotonsteine auch mal quer verbaut, damit die Verzahnung schön viel Putzmörtel frisst, immer gerne genommen.
    Kabel irgendwo verlegt, nur nicht in den üblichen (und nebenbei vorgeschriebenen) Kabeltrassen. Da kommt Freude auf beim Bohren! Besonders bei Steuer- und Antennenkabeln, weil die von keinem Kabelsucher sicher angezeigt werden.
    Und das alles auf einem Bild!
    Jetzt sagen Sie bitte nicht, das auf allen anderen Bildern keine Mängel zu sehen seien ;-((.
    Ich glaub, da liegen noch viele Leichen in Ihrem Bau rum.
  5. was ist denn das?

    Jetzt mal als Laie gefragt: "bei einem Rechtsstreit könnte Ihnen vorgehalten werden, dass dieser Mangel bei einer sachgerechten Bauleitung aufgefallen und mit geringem Aufwand noch zu beheben gewesen wäre. " Was ist denn das? Ist das das künftige Resultat eine Gesetztevorlage, an der die Experten hier im Forum basteln? Würde ja vielen hier sehr gutin den Kram passen (zu recht, wie ich meine), aber ist das rechtlich wirklich so? Kann ich ja fast kaum glauben, sonst wäre das hier doch ständig als Argument aufgetaucht. "Ätsch, nicht mit Architekt, sondern mit Bauträger gebaut, keine vernünftige Bauüberwachung also auch kein Anspruch auf Mängelbeseitigung" ... mal stark vereinfacht ausgedrückt.
    Kann es denn sein, dass der AG verpflichtet ist, dem AN ständig jemand beiseite zu stellen, der ihm über die Schulter guckt, damit der AG das RECHT auf ein mängelfreies Werk hat?
  6. @ Christian ...

    Nein: 1) meines Wissens basteln wir nicht an solchen Vorlagen ;-)) + 2) es gibt auch sonst kein "Verpflichtung"
    Aber, und daher kam meine Ausführung, mein Vater ist mal von einem Richter als Sachverständiger Zeuge sinngemäß gefragt worden:
    Wenn Sie vorher gefragt worden wären, hätten Sie dann den Mangel durch Angabe der richtigen User-Führung verhindern können. Seine klare Antwort musste lauten, Ja.
    Dem Kläger, der sein Haus von einem Unternehmer (NICHT Bauträger) hatte bauen lassen, ohne das es Detailplanung oder Bauleitung gab, hat einen Teil des Schadens nicht anerkannt bekommen, weil der eben mit einer Bauleitung nicht oder nicht so massiv ausgefallen wäre.
    Und das ist ein Rechtsauffassung, die ich sogar nachvollziehen kann.
    Der Bauherr verzichtet auf Leistungen = spart Geld. Nun geht etwas schief und der Bauherr soll dann für seine eigene mangelhafte oder fehlende Bauleitung/Planung auch noch "belohnt" werden.
    Analog sind die Urteile der Teilschuld von Autofahrern zu sehen, die im Winter mit Sommereifen einen Unfall verursachen.
  7. sehr sachliche

    und gut verständliche Erklärung Herr Dühlmeyer.
    es gibt halt fast nichts umsonst!
    Gruß
    jens
  8. Noch was ...

    Christian. Beim Bauträger kann das Argument nicht gelten, weil der Bauherr ja nicht auf Planungsleistungen/Überwachung verzichtet. Die liegen im Bereich des Bauträger.
    Und der Baubegleiter ist noch nicht "Stand der Technik, anerkannte Regel der Technik", geschweige denn normiert. ;-)) ).
  9. klar, prinzipiell zustimmend,

    aber mal wieder zurück zur Verhältnismäßigkeit. Hätte ich als AG durch meinen Bauleiter wirklich prüfen lassen müssen, ob der putze die Armierungsgitter einlegt? Abnahme der Bewehrung durch Statiker sehe ich ein, aber irgendwo muss es doch aufhören und da muss dann der AN doch mal langsam eigenverantwortlich ein mängelfreies Werk abliefern ... Sollte man als gutgläubiger Mensch meinen, aber gutgläubige Menschen scheinen auf dem Bau fehl am Platz zu sein ... ;-)
  10. chrisian

    gutgläubige Menschen sind nicht nur auf dem bau fehl am platze!
    grundsätzlich hättest du sicher recht  -  aber da die Welt und vor allem die Menschen so sind wie sie sind  -  sollte ihnen schon auf die Finger geschaut werden.
    Gruß
    jens
  11. Danke für die bisherigen Antworten ...

    zum Thema Kabel:
    Die Kabel wurden von meiner Elektrofirma verlegt. Die Elektroinstallation ist sonst im Haus auch fachgerecht (Beweisfotos vorh.). Zugegebene Schwachstelle: Die auf dem Foto sichtbaren "Käbelchen" = Steuerleitungen von Alarm-Fensterkontakten. Diese wurden nachträglich "noch schnell gelegt, weil zu spät geliefert". Zugegeben, es ist ein Kompromiss. Und Bohrtechnisch gesehen für die Zukunft ein ziemlich besch ... eidener. Aber damit muss ich jetzt leben. Gut eingemessen habe ich jedes einzelne Kabel und jeden Knick. Dass Kabel mit diesen Querschnitten jedoch irgendeine Rissproblematik verursachen könnten, halte ich für absolut unwahrscheinlich. Seitens des Putzers wurden hier auch keine Bedenken geäußert (VOBAbk./B§ 4, sowie LVAbk.-Vorbemerkungen). An den in meinen Fotos dargestellten Stellen mit den Haarrissen, liegen nachweislich KEINE Elektrokabel!
    zum Thema Bauleitung:
    Ja, ich habe die Bauleitung selbst gemacht (bin Bauingenieur Straße/Abwasser).
    Eine Rolle Autex/Gittex stand stets in Reichweite eines Putzers. Eine Anweisung im Sinne von "Klebt mir auch ordentlich Gittex drauf" habe ich auch gegeben. Ich wäre jedoch nie auf den Gedanken gekommen, dass ich meiner Putzerfirma bei jedem Sturz "die Hand führen muss". Ist auch nicht die Pflicht der Bauüberwachung, solche handwerklich trivialen Dinge im einzelnen zu kontrollieren. An manchen Rollläden habe ich bei der Baustellenkontrolle Gittex gesehen (schimmert teilweise jetzt noch durch). Damit MUSSTE ich davon ausgehen, dass im Haus DURCHGÄNGIG fachgerecht gearbeitet wurde!
    Ich habe mich mittlerweile von einem Ausbilder der Handwerkskammer aufklären lassen, dass jeder STIFT im Putzerhandwerk lernt, dass innerhalb einer Mauerwerkstruktur unterschiedliche Materialbereiche zu armieren sind.
    Die Firma KNAUFF bestätigt mir dies auf telefonische Anfrage ebenso. Die geben ja auch entsprechende Verarbeitungsrichtlinien heraus.
    Wenn ich den Ausführungen des Herrn Dühlmeyer folge, hätte ich bspw. auch meinem Betonbauer stets erklären müssen, dass dieser den Beton beim Einbau rütteln muss? Der hätte mich dann wohl vom Gerüst geschmissen. Ich denke Herr Dühlmeyer, sie machen sich die Sache etwas zu leicht.
  12. Andreas

    machst du es dir jetzt nicht auch etwas leicht.
    plötzlich ist von den stürzen nicht mehr die rede und auf die hingewiesenen Mängel bezüglich Maurerarbeiten  -  Überbindung usw. gehste nimmer ein. Bauüberwachung bedeutet halt nicht  -  mal so ein bisschen auf der Baustelle rumwackeln. das bedeutet hinterfragen  -  beobachten  -  überwachen! im übrigen hast du als Bauherr und überwacher die Pflicht auf augenscheinliche Mängel vorher hinzuweisen!
    klar musst du dich im gewissen Maße auch auf deine Handwerker verlassen können. das steht doch gar nicht in abrede.
    Gruß jens
  13. vorher <=> nachher

    Zitat jr_________
    im übrigen hast du als Bauherr und überwacher die Pflicht auf augenscheinliche Mängel vorher hinzuweisen!
    Ende_____________
    Vor was?
    Vor Entstehung?
    Vor Beseitigung?
    Vor Bezahlung?
    Vor Zuschmierung?
    Bevor der Mängler von der Baustelle flieht?
    Hat nicht der Ersteller auch die Aufgabe zum Einen gar keine Mängel zu produzieren und wenn er es dann doch macht zum Anderen einen sogar noch augenscheinlichen Mangel zu beseitigen?
    Möglicherweise sogar von selbst, ohne das man ihn erst drauf hinweisen muss?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  14. @ Herr Focht ...

    Ich mache es mir nicht leicht, weil das Bauleiterleben  -  Teil meines täglich Brot  -  nicht leicht IST.
    Aber

    1) stand in Ihrer Frage nichts davon, das teilweise Gewebe sichtbar war und das Gewebe vor Ort war. In so weit wäre die Bauleitung EVTL. entlastet. Nur evtl., weil dazu noch gehört, dass ein Vertrauen auf eine fachgerechte Ausführung ohne weitere Kontrolle angemessen war. Sprich, wenn ich das Gefühl habe oder haben muss, dass eine Murkserkolonne a.d. Baustelle ist, steigen die Ansprüche an die Überwachung.

    2) ist Ihr Beispiel vom Betonbauer ein völlig falsches. regelmäßig werden Bauleiter bei Mängeln an Betonarbeiten mit verurteilt, weil Sie diese nicht überwacht haben. Hierzu gehört nicht nur die Eisenabnahme, die eh meist der Statiker macht, sondern prüfen der gelieferten Betongüte, evtl. sogar eigene Probekörperentnahme, Überwachung des Rüttelns/Verdichtens und auch Kontrolle der notwendigen Nachbehandlung und Schutzmaßnahmen.
    Das viele Bauleiter meinen mit 3 Baustellenbesuchen im Monat Ihrer Pflicht genüge getan zu haben, ist ein leider weit verbreiteter Irrglaube, der oft nur wegen Glück  -  sprich der Mangel führt nicht zum sichtbaren Schaden  -  haftungsfrei bleibt.
    Nicht umsonst ist die Bauleitung der mit dem höchsten Einzelsatz bewertete Punkt der HOAIAbk.. Hier ist der Aufwand und das Risiko am höchsten.
    Planungsfehler sind halt so lange harmlos, bis sie gebaut sind. ;-(.

  15. @ Herr Ree?

    Vorher heißt bevor der Mangel nur mit großem Aufwand  -  hier Abstemmen des Putz in Teilflächen + Neuputzen  -  zu beheben ist.
    Klar ist Aufgabe des AN Mängelfreiheit. Aber der darf  -  wie wir alle  -  mal Fehler machen. Und dann ist es die Aufgabe der Bauleitung rechtzeitig zu beanstanden. Rechtzeitig = so früh wie möglich.
  16. Er hat ja recht

    mir als putze muss er ja nicht sagen wo Gewebe hin muss oder das noch kontrollieren. Das würde der Arbeitablauf gar nicht zulassen. Denn dann müsste die Bauleitung jeden Tag und zwar den ganzen Tag vor Ort sein. Nur über Türstürzen macht man kein Gewebe rein das ist Quatsch. Die Wurst von Knauf soll mal bei mir anrufen die das empfohlen hat. Materialübergänge ja, das lernt auch jeder Stift, das ist völlig richtig. Nur gibt es da auch noch andere Möglichkeiten die Risse zu erklären. Ist kein Gewebe drin fräßt der putze halt ein paar Millimeter weg legt Gewebe ein und spachtelt zu, fertig. und Herr Focht: wenn nur 2 mm Putz über ihren "Käbelchen" ist reißt unter Umständen auch das. Und ich les hier immer Rechtsstreit Gericht und Sachverständiger, sind hier alle noch bei Trost? Hallo? Nehmen sie n Meißel und gucken sie nach. Kann man ohne Probleme wieder zuspachteln. Ist kein Gewebe drin wo es reingehört holt er das nach. Kann doch nicht so ein Akt sein. Könnten doch auch Trocknungsrisse sein, glaube ich bei Gipsputz zwar nicht, aber wenn es kein Leichtputz war ist auch da möglich. Aber ich glaube hier geht es längst um was anderes als um diese Risschen.
    Mit freundlichen Grüßen
  17. @ Christian ...

    Sorry hatte deinen Beitrag mit der Gutgläubigkeit vorhin übersehen.
    Nein, Gutgläubigkeit ist nicht fehl am Platze. Aber nur in Verbindung mit Fachwissen, Menschenkenntnis und Preisgefühl.
    Will heißen, wenn eine Firma einen im Allgemeinen auskömmlichen Preis anbietet, die Mitarbeiter mich (als Architekt mit Halbwissen auf allen Gebieten ;-)) von deren Können überzeugt haben und ich meine (hier kommt schon der Glaube ins Spiel) ordentliche Arbeit erwarten zu können, vertraue ich auch mal = bin gutgläubig.
    Wobei ich Vadder Marx nicht ganz vergesse ;-)).
  18. Organsatorisches Verschulden

    heißt das im Juristendeutsch, was Ralf so gut beschrieben hat.
    Bauherren seid froh das die Rechtsprechung noch nicht auf diesen Zug aufgesprungen ist!
    Für den Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ist es eindeutig festgelegt.
    Wer sich den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) einspart, obwohl er einen zu bestellen hätte, hat im Falle eines Personenschadens auf der Baustelle ein Problem ...
    Aus dem ihm ziemlich sicher auch keine Bauherrenhaftpflicht heraushilft, weil er es nicht "organisiert" hat, Unfälle zu vermeiden.
    Nun, wer es nicht organisiert, seinen Bau zu fachkompetent zu überwachen, kann auf die Nase fallen.
    Wobei es oft nicht um die Gewerkeleistung geht, viel häufiger sind es die ungeklärten Schnittstellen der Gewerke, die den großen Ärger machen.
    Mei ist halt so, es tut mir auch überhaupt nicht mehr leid, wenn jemand deswegen auf die Nase fällt.
    Vor allem nicht, nachdem in den Medien auf den Murks am Bau immer wieder hingewiesen wird, auch wenn die Aufmachung der Sendungen reißerisch ist und saumäßig recherchiert.
  19. Sie haben ja ebenfalls Recht ...

    Sie haben ja ebenfalls Recht Herr Iking. Ich will mich ja auch nicht mit meinem putze prügeln. Das habe ich eingangs ja schon gesagt, als ich von "gütlicher Einigung" schrieb. Ich bin bisher mit allen meinen Firmen gut ausgekommen und hoffe das wird hier genauso laufen.
    ABER FAKT IST nun mal:
    1. Zwei Architekten, ein Bausachverständiger (Statiker), ein Ausbilder bei der Handwerkskammer (Malermeister), der Putzhersteller Knauf höchstselbst und mein gesunder Menschenverstand, alle sagen mir: Auf Übergänge zwischen Beton und Ziegelmauerwerk muss bei fachlich richtiger Ausführung Armierungsgewebe aufgebracht werden! Auf Styropor erst recht!
    2. Die Firma gibt selbst zu, dass sie bei den Betonstürzen über den Türen nichts aufgebracht hat. Also muss ich auch nichts "aufklopfen" und nachschauen, da das Thema unstrittig ist.
    3. Die Firma behauptet jedoch auch, sie hätte bei allen Styroporflächen Gewebe eingebaut. Davon bin ich ja, wie gesagt, auch die ganze Zeit ausgegangen. Nachweislich (Foto) hat sie dies jedoch nicht getan, wie heute der Firmenchef selbst zähneknirschend zugeben musste. An diesen Stellen MUSS also wohl oder übel "aufgeklopft" werden um die Sachlage festzustellen.
    4. Wenn Elektrokabel in meinem Bau nicht geschlitzt wurden, handelt es sich hierbei lediglich um dünne Steuerkabel mit ca. 2 mm Durchmesser. Damit ist die Putzüberdeckung >= 13 mm.
    5. Ich habe in meinen ZTV und in der Gittex-Position selbst explizit beauftragt, unter anderem an den Beton/Ziegel-Übergängen Gewebe einzubauen. Damit hat der AN dies so auszuführen und damit basta. Eine Argumentation "mir moche des awer scho seit 10 Joarn nimmä" (Original Aschaffenbuger Akzent ;o) scheint mir hier absolut irrelevant.

    Wichtig für mich wäre zu wissen, was ich meinem putze in den nächsten Gesprächen zur Nachbesserung anbieten kann. Abfräsen und Nacharbeiten war da ja schon mal ein vernünftig klingender Tipp. Merci!
    Ich werde ihm heute jedoch zunächst mal eine ofizielle "Mängelrüge vor Abnahme" gem. VOBAbk./B § 4 Nr. 7 zukommen lassen und 'ne Frist setzen.
    Außerdem werde ich wohl auf einer förmlichen Abnahme bestehen (obwohl das ja eigentlich der AN tun sollte).

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