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Muss die Unterkante von Innentüren auch furniert sein?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Muss die Unterkante von Innentüren auch furniert sein?

Hallo,
ich stehe kurz vor der Abnahme meiner ETW und habe beim Begutachten der Innentüren (Fa LEBO) an der Unterkante kleine Risse am Furnier festgestellt, die so aussehen, als sei die Tür unten abgeschnitten worden, um sie auf das rechte Maß zu bringen.
Nun meine Fragen:
1. Wenn meine Vermutung stimmt, ist es eine übliche Methode, die Türen vor Ort zurechtzustutzen?
2. Muss ich mich mit den Rissen am Furnier zufrieden geben? Wenn nein, soll/kann ich dann neue Türen verlangen oder ist dies unverhältnismäßig?
3. Ist es in Ordnung, wenn die Unterkante der Türe durch das Kürzen ohne Furnier ist?
Viele Grüße,
BR
  1. Fragen & Antworten ...

    (0) Wer hat was bei wem beauftragt? Hier gibt es diverse Möglichkeiten :
    Wenn Sie die Türen mit einer Höhe von z.B. 2,00 m beauftragt haben, der Monteur die Zarge aber nicht setzten konnte, da das lichte Maß der Öffnung nicht eingehalten wurde, er die Zarge kürzt und als Folge das Türblatt ebenfalls kürzen muss und dieses ohne Ihr wissen sowie eine Bedenkenanmeldung tut, hat der Monteur das Problem ...
    (1) ja, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Normalerweise existieren andere Möglichkeiten. Warum wurde das Blatt gekürzt? Wurde die Zarge auch gekürzt? Ist der Boden so uneben, dass das Blatt beim Öffnen aufsetzte? Falls es sich um Holzzargen handelt: wurde unten mit ca. 3 mm Luftspalt eingebaut und mit Silikon verfugt? Was für einen Bodenbelag haben Sie?
    (2) Es bleibt die Frage ob das Kürzen des Blattes fachgerecht erfolgt ist. Da können Sie problemlos Generationen von Rechtsanwälten und Richtern mit beschäftigen. Aus welcher Entfernung sieht man denn die "Risse"?
    (3) die Türunterseite ist niemals funiert: die Unterseite Ihres PKW ist ja auch nicht lackiert ;-)!
  2. Der Auftraggeber ist der Bauträger

    ad (0) Mit den Details habe ich nichts zu tun gehabt. Das lief alles über den Bauträger. Ich muss letztlich die Türen vom Bauträger abnehmen.
    ad (1) der Bodenbelag ist unterschiedlich: Teppich, Fliesen und Laminat. die Verfugung muss ich noch prüfen, aber anscheinend komm ich jetzt nicht mehr in die Wohnung vor dem Abnahmetermin. aber ich sehe, dass es durchaus dazu kommen kann, die Tür kürzen zu müssen. in meinem Fall ist dann wohl der Bauträger der Schuldige.
    ad (2) das ist unterschiedlich, aber mir kommt es weniger auf die Sichtbarkeit an als auf die Haltbarkeit. Einmal eingerissen, kann es ja nur noch schlimmer werden, vor allem mit kleinen Kindern ...
    ad (3) OK, ich dachte mir ja, dass es eine dumme Frage ist, aber sie hat mich dennoch beschäftigt.
    Danke für die Antworten,
    • Name:
    • Bernd Reske
  3. Abnahme ...

    Falls es noch keine förmlich Abnahme gibt: messen sie während der Abnahme alle Türen sowohl von der Durchgangshöhe als auch von der Höhe des Türblattes nach, ob diese dem vertraglich geschuldeten Zustand entspricht. Wenn ja, nachschauen ob Zarge unten korrekt gegenüner Fliesenbelag oder auch Parkett/Laminat abgedichtet wurde. Schreiben Sie ggf. für jede Tür den Zustand in das Abnahmeprotokoll unter "noch zu behebende Mängel". Falls Ihr Bauträger Ihnen bei der Abnahme mitteilt: das ist so in Ordnung, würde ich auf einem schriftlichen Beweis z.B. des Türenherstellers bestehen ...
  4. was

    soll der Hersteller schriftlich erklären?
    So etwas wie unter 1.1 vielleicht?
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