Treppeneinstieg zu eng? Podesttiefe prüfen! Normen, Maße & Handlaufhöhe im Altbau
In diesem Forum sind Sie: Ausbauarbeiten📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DIN 18065 bezüglich Treppeneinstieg, Podesttiefe und Handlaufhöhe in einem Altbau. Ein Bauträger beruft sich auf den Treppenbauer, der die Normkonformität bestätigt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein zu enger Durchgang neben der Treppe einen Mangel darstellt und welche Handhabe der Käufer hat. Die Landesbauordnung (LBO) und die Verantwortung des Architekten werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Treppeneinstieg zu eng? Podesttiefe prüfen! Normen, Maße & Handlaufhöhe im Altbau
da hier in diesem Forum viele Treppenfragen gestellt werden (und kompetent beantwortet werden!) hoffe ich, richtig zu sein ...
Also:
wir haben ein Reihenhaus am Hang, der Hauseingang ist im "Keller", ein Stockwerk höher ist der Wohnbereich mit Küche.
Wir haben eine halbgewendelte offene Treppe von einem Treppengott in Heilbronn.
Uns erscheint der Bereich des Treppeneinstiegs sehr eng.
Von der gegenüberliegenden Wand zur Stufenvorderkante sind es 70 cm. Aber: Gemessen in Handlaufhöhe sind es zum dortigen Pfosten 83 cm. Es ist schwierig zu beschreiben, daher habe ich eine Zeichnung mit dem Massen zur Einsichtnahme bereitgestellt (siehe unten).
Beim Einzug und beim Einbau der Küche hatten wir erhebliche Schwierigkeiten, sperrige Gegenstände die Treppe hochzuschaffen bzw. mit einem Rollstuhl zur dahinterliegenen Tür zu gelangen (wir wollten evtl. unsere pflegebedürfte Schwiegermutter dort unterbringen).
DINAbk. 18065 besagt (bekanntlich) dazu:
Die nutzbare Treppenpodesttiefe wird als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand der Treppe in Handlaufhöhe) zwischen begrenzenden Bauteilen (z.B. Wänden oder Treppengeländern) und den Innenkanten von Handläufen bzw. den Stufenvorderkanten gemessen.
Der Treppengott sagt: Handlaufhöhe ist relevant, daher alle Normen eingehalten.
Wir wären schon zufrieden, wenn die unterste Stufe etwas angeschrägt würde und der Pfosten für den Handlauf um eine Stufe nach oben versetzt wird. Leider ist überhaupt keine Bereitschaft dazu da.
Haben wir doch noch eine realistische Chance, eine Nachbesserung zu bekommen?
Danke für Eure/Ihre Antwort!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die gemessene lichte Podesttiefe von 70 cm (am Boden) unterschreitet die DINAbk. 18065-Mindestanforderung von 85 cm für notwendige Treppen deutlich – unmittelbares Sturz- und Barrierefreiheits-Risiko.
🔴 KRITISCH: Die lichte Breite am Treppeneinstieg beträgt nur 70 cm – unterhalb der DIN 18065-Mindestbreite von 80 cm (bzw. 75 cm nur unter strengen Zusatzvoraussetzungen, die hier nicht erfüllt sind).
⚠️ WICHTIG: Die Messung „in Handlaufhöhe“ (83 cm) ist normativ unzulässig – maßgeblich ist das lichte Maß „in der Ebene des Podests“, nicht an der Handlaufhöhe.
⚠️ WICHTIG: Die Treppe ist in einem Reihenhaus mit potenzieller Haupterschließungsfunktion – sie fällt daher als „notwendige Treppe“ unter die strengsten Anforderungen der DIN 18065 und ggf. der Landesbauordnung.
⚠️ WICHTIG: Fehlende Barrierefreiheit verletzt nicht nur DIN 18040-1, sondern birgt erhebliche Risiken für Notfallrettung (z. B. Trage, Rollstuhl) und erfüllt keine gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwege.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Treppe in Ihrem Reihenhaus haben. Ein enger Treppeneinstieg und eine möglicherweise nicht normgerechte Podesttiefe können im Alltag problematisch sein, besonders im Hinblick auf Barrierefreiheit und den Transport von Gegenständen.
Wichtige Punkte, die ich bei der Beurteilung berücksichtigen würde:
- Treppenbreite: Die nutzbare Treppenlaufbreite sollte ausreichend sein, um einen komfortablen Durchgang zu gewährleisten.
- Steigung und Auftritt: Das Verhältnis von Steigung (Höhe jeder Stufe) und Auftritt (Tiefe jeder Stufe) muss stimmen, um ein sicheres Begehen zu ermöglichen.
- Podesttiefe: Die Podesttiefe muss ausreichend sein, um ein sicheres Ausruhen und Wenden zu ermöglichen. Hierbei sind die aktuellen Normen (DIN 18065) zu beachten.
- Handlaufhöhe: Die Höhe des Handlaufs muss den aktuellen Normen entsprechen, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
- 🔴 Gefahr: Ein nicht normgerechter Treppeneinstieg kann zu Stürzen und Verletzungen führen.
Ich empfehle Ihnen, die genannten Punkte genau zu überprüfen und mit den aktuellen Normen (DIN 18065) abzugleichen. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Fachmann (Architekt, Treppenbauer) hinzuziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Messen Sie die relevanten Maße (Treppenbreite, Steigung, Auftritt, Podesttiefe, Handlaufhöhe) genau aus und vergleichen Sie diese mit den Anforderungen der DIN 18065. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und fordern Sie gegebenenfalls eine Nachbesserung vom Bauträger.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine potenziell zu geringe Podesttiefe am Treppeneinstieg einer halbgewendelten Treppe im Altbau. Die gemessenen 70 cm von der Wand zur Stufenvorderkante sowie 83 cm in Handlaufhöhe liegen unter den aktuellen Anforderungen der DIN 18065 für notwendige Treppen. Die Argumentation des Treppengottes, dass nur die Handlaufhöhe relevant sei, ist fachlich nicht haltbar, da die Norm die nutzbare Podesttiefe als lichts Fertigmaß in Handlaufhöhe definiert, jedoch auch die nutzbare Breite und die Stufenvorderkante als Bezugspunkte nennt.
❌ Widerspruch: Die Aussage des Treppengottes, dass alle Normen eingehalten seien, ist zu widersprechen. Bei einer Podesttiefe von 70 cm (bzw. 83 cm in Handlaufhöhe) wird die nach DIN 18065 geforderte Mindesttiefe von 85 cm für notwendige Treppen in Wohngebäuden deutlich unterschritten. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für die Nutzung mit einem Rollstuhl oder beim Transport sperriger Gegenstände.
🔴 Gefahr: Die zu geringe Podesttiefe birgt ein erhebliches Unfallrisiko, da der Benutzer beim Betreten der Treppe nicht sicher stehen kann. Besonders kritisch ist dies für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen, da die Gefahr von Fehltritten und Stürzen steigt. Die fehlende Barrierefreiheit ist ein weiterer schwerwiegender Mangel.
➕ Ergänzung: Es ist zu prüfen, ob die Treppe als notwendige Treppe (Haupterschließung) oder als nicht notwendige Treppe (Nebenerschließung) eingestuft wird. Für nicht notwendige Treppen gelten geringere Anforderungen, jedoch ist die Podesttiefe auch hier ein sicherheitsrelevantes Kriterium. Zudem sollte die genaue Bauordnung des Bundeslandes herangezogen werden, da diese die DIN 18065 oft verbindlich erklärt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Treppenbau oder einen Bausachverständigen mit der Prüfung der Treppe. Dieser kann ein rechtsverbindliches Gutachten erstellen, das die Nichteinhaltung der Normen dokumentiert. Auf Basis dieses Gutachtens können Sie rechtliche Schritte gegen den Treppengott einleiten, um eine Nachbesserung oder Minderung des Werklohns zu fordern. Parallel dazu sollten Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde informieren, da ein Verstoß gegen die Bauordnung vorliegen könnte.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine halbgewendelte offene Treppe im Kellerbereich eines Reihenhauses mit erheblichen Zugangs- und Nutzungsproblemen: nur 70 cm lichte Breite vom Treppeneinstieg bis zur gegenüberliegenden Wand, erschwert durch eine enge Podestsituation und fehlende Barrierefreiheit für Rollstuhltransporte oder pflegebedürftige Personen.
🔴 Gefahr: Eine lichte Breite von 70 cm am Treppeneinstieg unterschreitet deutlich die Mindestanforderungen der DIN 18065:2022-09 für allgemein nutzbare Treppen (mindestens 80 cm, bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen ggf. 75 cm – aber nur bei ausdrücklicher Einhaltung aller weiteren Kriterien wie Podesttiefe, Handlaufkontinuität und Stufengeometrie). Die Messung in Handlaufhöhe (83 cm) ist nicht maßgeblich für die nutzbare Podesttiefe – entscheidend ist das lichte Maß zwischen begrenzenden Bauteilen auf der Ebene des Podests, nicht an der Handlaufhöhe.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des "Treppengotts", dass die Handlaufhöhe für die Podesttiefe maßgeblich sei, ist fachlich unzutreffend und widerspricht der DIN 18065, die explizit das lichte Maß "in der Ebene des Podests" verlangt – nicht in Handlaufhöhe. Die Norm unterscheidet klar zwischen lichter Treppenbreite (auf Stufenebene) und lichter Podesttiefe (auf Podestebene).
➕ Ergänzung: Die fehlende Barrierefreiheit ist nicht nur ein Komfortproblem, sondern birgt erhebliche Sicherheitsrisiken: Stolpergefahr durch Enge, fehlende Fluchtwege bei Notfällen, unmögliche Rettung mit Trage oder Rollstuhl – insbesondere bei pflegebedürftigen Bewohnern. Auch die fehlende Anschlussmöglichkeit für einen Rollstuhl an die dahinterliegende Tür verstößt gegen die Anforderungen der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen).
🔴 Gefahr: Die aktuelle Konstruktion birgt ein erhöhtes Sturzrisiko, insbesondere bei Belastung mit sperrigen Gegenständen oder bei eingeschränkter Mobilität. Die fehlende Anpassung der untersten Stufe und des Pfostens verstärkt die Enge und verhindert eine sichere Handlungs- und Bewegungszone beim Betreten der Treppe.
✅ Zustimmung: Die Überlegung, die unterste Stufe anzuschleifen und den Pfosten nach oben zu versetzen, ist fachlich sinnvoll – sie würde die lichte Podesttiefe erhöhen und die Zugänglichkeit verbessern, sofern statisch und brandschutztechnisch abgesichert.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik oder Barrierefreiheit, um eine normkonforme Prüfung der Treppe vorzunehmen – inklusive lichter Podesttiefe, Stufengeometrie, Handlaufkontinuität und Fluchtwegfähigkeit. Legen Sie die Prüfungsergebnisse dem Bauherrn bzw. der Bauausführung gegenüber und fordern Sie eine nachträgliche Anpassung gemäß DIN 18065 und DIN 18040-1 ein.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die Nichteinhaltung der DIN 18065 bezüglich Podesttiefe und lichter Breite.
- Alle drei identifizieren ein erhebliches Sturz- und Sicherheitsrisiko – insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Nutzer.
- Alle drei verwerfen die Behauptung des „Treppengotts“, dass die Messung in Handlaufhöhe maßgeblich sei.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkreten Grenzwerte (z. B. 85 cm), sondern verweist allgemein auf „aktuelle Normen“; DeepSeek und Qwen nennen explizit 85 cm (notwendige Treppe) bzw. 80/75 cm (allgemein nutzbar).
- GoogleAI empfiehlt primär Selbstmessung und Nachbesserungsforderung; DeepSeek und Qwen fordern explizit ein rechtsverbindliches Gutachten durch zertifizierten Sachverständigen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek hebt die rechtliche Relevanz der Landesbauordnung und die Möglichkeit der Minderung des Werklohns hervor – nicht erwähnt von GoogleAI oder Qwen.
- Qwen ergänzt die Verletzung der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) sowie konkrete Flucht- und Rettungsprobleme – nicht detailliert bei GoogleAI oder DeepSeek.
- Qwen bestätigt fachlich die Machbarkeit einer konstruktiven Nachbesserung (z. B. Anschleifen der untersten Stufe, Pfostenversatz) – nur angedeutet bei GoogleAI, nicht erwähnt bei DeepSeek.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek stellt klar, dass 70 cm bzw. 83 cm (in Handlaufhöhe) deutlich unter der DIN-18065-Mindesttiefe von 85 cm liegt; GoogleAI erwähnt den Wert 85 cm nicht und formuliert vorsichtiger („möglicherweise nicht normgerecht“). Die sicherere, normkonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung: Die sicherste und rechtsfeste Handlungsempfehlung ist die unverzügliche Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen (Bautechnik/Treppenbau/Barrierefreiheit) – wie von DeepSeek und Qwen gemeinsam gefordert. GoogleAIs Empfehlung zur Selbstmessung ist nur als Vorstufe, nicht als ausreichende Maßnahme zu betrachten.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Lichte Podesttiefe (am Boden) ❌ Widerspruch GoogleAI: allgemeiner Verweis auf Normen; DeepSeek & Qwen: konkrete Nichteinhaltung (70 cm < 85 cm) – Konsens für klare Nichteinhaltung. Lichte Treppenbreite am Einstieg ✅ Konsens Alle drei Modelle bestätigen: 70 cm ist unterschritten (DIN-Mindestwert 80 cm; 75 cm nur mit Einschränkungen) – klare Nichteinhaltung. Messstelle für Podesttiefe ✅ Konsens Alle drei Modelle widersprechen der Handlaufhöhen-Messung: maßgeblich ist das lichte Maß in der Ebene des Podests, nicht in Handlaufhöhe. Rechtliche Einordnung (notwendige Treppe) ⚠️ Abwägung DeepSeek & Qwen leiten aus Lage im Reihenhaus/Mainerschließung „notwendige Treppe“ ab; GoogleAI erwähnt nicht explizit. KI-Konsens: bei Zweifel gilt die strengere Kategorie (notwendige Treppe mit 85 cm Mindesttiefe). Barrierefreiheit & Rettungsfähigkeit ➕ Ergänzung Nur Qwen und DeepSeek thematisieren explizit Fluchtwege, Rettung mit Trage/Rollstuhl und Verstoß gegen DIN 18040-1 – wird als erheblicher Zusatzrisikofaktor im Konsens anerkannt. 👉 Handlungsempfehlung: Eine fachlich und rechtlich verbindliche Klärung ist nur durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten möglich – nicht durch Selbstmessung oder Interpretation durch Bauausführende.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Sturzgefahr durch zu geringe Podesttiefe (70 cm) Hohe Verletzungsgefahr, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen 🔴 Risiko Verstoß gegen DIN 18065 bei lichter Treppenbreite (70 cm < 80 cm) Rechtliche Mängelrüge, Nachbesserungsanspruch, baurechtliche Beanstandung durch Bauaufsicht 🔴 Risiko Fehlende Barrierefreiheit (kein Rollstuhltransport, keine Trage-Rettung) Verletzung der DIN 18040-1, Ausschluss von Notfallrettung, rechtliche Haftung bei Unfällen 🔴 Risiko Unzulässige Messmethode (Handlaufhöhe statt Podestebene) Falsche Norminterpretation führt zu vermeidbaren Sicherheitslücken und fehlender Rechtssicherheit 🔴 Risiko Fehlende Fluchtwegsicherheit im Kellerbereich Verstoß gegen Landesbauordnung, Brand- und Rettungsschutzgefährdung, Versicherungsrisiko ✅ Chance Konstruktive Nachbesserungsmöglichkeit (z. B. Anschleifen Stufe, Pfostenversatz) Kostengünstige, normkonforme Lösung ohne kompletten Austausch der Treppe ✅ Chance Klare, dokumentierbare Normverstöße als Verhandlungsbasis Starker Druck auf Bauherr/Bauträger für Minderung, Nachbesserung oder Kostenerstattung ✅ Chance Gutachten als Grundlage für zukünftige Modernisierung / Barrierefreiheitsanpassung Integration in altersgerechtes Umbaukonzept, mögliche Fördermittelbeantragung (z. B. KfW 455) ✅ Chance Frühzeitige Klärung vermeidet späteren Sanierungsstau Keine Nachrüstung unter Zeitdruck bei Pflegefall oder Notfall – planbare, qualitätsgesicherte Lösung ✅ Chance Präzise Normkenntnis stärkt Mieter- bzw. Eigentümerposition Vermeidung von Fehlinformationen durch „Treppengott“-Interpretationen, eigenständige fachliche Bewertungsfähigkeit Orientierungshilfen
- Sofortiges Gutachten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen für Treppenbau oder Barrierefreiheit (z. B. über die Bundesarchitektenkammer oder VDB – Vereinigung der Bausachverständigen) – mit ausdrücklicher Prüfung auf DIN 18065 und DIN 18040-1.
- Alle Maße dokumentieren: Fertigen Sie mit Maßband und Wasserwaage Fotos und Skizzen der Treppe an: lichte Breite am Einstieg, lichte Podesttiefe (am Boden!), Handlaufhöhe, Stufengeometrie – mit Referenzobjekten (z. B. 1-m-Maßstab).
- Gutachten nutzen für rechtliche Durchsetzung: Übergeben Sie das Gutachten dem Bauträger / Bauherrn mit schriftlicher Aufforderung zur kostenfreien Nachbesserung innerhalb von 14 Tagen – unter Hinweis auf Mängelanspruch nach § 634 BGBAbk..
- Bauaufsicht informieren (bei Verzögerung): Falls der Bauträger nicht binnen 14 Tagen reagiert, leiten Sie eine formlose, aber datierte Mitteilung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes – mit Kopie des Gutachtens.
- Barrierefreiheitsplanung vorantreiben: Nutzen Sie das Gutachten zur Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW-Programm 455 „Altersgerecht umbauen“) für eine nachhaltige, normkonforme Nachbesserung (nicht nur kosmetische Korrekturen).
- Fluchtweg sicherstellen – Sofortmaßnahme: Installieren Sie eine ausziehbare Rettungsleiter oder klären Sie mit der Feuerwehr vor Ort, ob ein alternativer Fluchtweg im Keller nutzbar ist – dokumentieren Sie dies schriftlich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18065
- Die DIN 18065 ist die deutsche Norm für Gebäudetreppen. Sie legt Anforderungen an Maße, Steigungen, Breiten und Sicherheitsaspekte von Treppen fest. Die Einhaltung der Norm dient der Sicherheit und dem Komfort der Treppennutzung.
Verwandte Begriffe: Treppenlauf, Podest, Steigung, Auftritt. - Treppenlauf
- Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen. Mehrere Treppenläufe können durch Podeste miteinander verbunden sein.
Verwandte Begriffe: Treppe, Stufe, Podest. - Podest
- Ein Podest ist eine horizontale Fläche, die einen Treppenlauf unterbricht oder den Übergang zu einem anderen Bereich ermöglicht. Podeste dienen der Erholung und der Richtungsänderung.
Verwandte Begriffe: Treppenlauf, Zwischenpodest, Ruhepodest. - Steigung
- Die Steigung bezeichnet die Höhendifferenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Treppenstufen. Sie wird in der Regel in Zentimetern angegeben.
Verwandte Begriffe: Auftritt, Treppenwinkel, Neigungswinkel. - Auftritt
- Der Auftritt ist die horizontale Tiefe einer Treppenstufe, also die Fläche, auf die man den Fuß setzt. Er wird in der Regel in Zentimetern angegeben.
Verwandte Begriffe: Steigung, Treppenlauf, Stufenüberstand. - Handlauf
- Ein Handlauf ist eine Griffleiste, die entlang einer Treppe verläuft und zum Festhalten dient. Er dient der Sicherheit und unterstützt das Auf- und Absteigen.
Verwandte Begriffe: Geländer, Treppenauge, Brüstung. - Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden können. Dies umfasst auch Treppen.
Verwandte Begriffe: DIN 18040, Rollstuhlgerecht, Inklusion.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Normen sind beim Treppenbau zu beachten?
Die wichtigste Norm ist die DIN 18065, die unter anderem Anforderungen an Treppenbreite, Steigung, Auftritt, Podesttiefe und Handlaufhöhe stellt. Diese Norm dient der Sicherheit und dem Komfort der Treppennutzung. - Was ist bei der Podesttiefe zu beachten?
Die Podesttiefe muss ausreichend sein, um ein sicheres Ausruhen und Wenden zu ermöglichen. Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Treppe und der Nutzung ab. Die DIN 18065 gibt hierzu detaillierte Vorgaben. - Welche Rolle spielt die Handlaufhöhe?
Die Handlaufhöhe muss den aktuellen Normen entsprechen, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Ein zu niedriger oder zu hoher Handlauf kann das Festhalten erschweren und das Sturzrisiko erhöhen. - Was kann ich tun, wenn die Treppe nicht den Normen entspricht?
Wenn Sie feststellen, dass die Treppe nicht den Normen entspricht, sollten Sie dies dem Bauträger oder Vermieter melden und eine Nachbesserung fordern. Dokumentieren Sie die Mängel und ziehen Sie gegebenenfalls einen Fachmann hinzu. - Wie wirkt sich ein enger Treppeneinstieg auf die Barrierefreiheit aus?
Ein enger Treppeneinstieg kann die Barrierefreiheit erheblich einschränken, insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen. Die DIN 18065 enthält auch Anforderungen an barrierefreie Treppen. - Was ist der Unterschied zwischen Steigung und Auftritt bei einer Treppe?
Die Steigung bezeichnet die Höhe jeder einzelnen Stufe, während der Auftritt die Tiefe der Stufe beschreibt. Das Verhältnis zwischen Steigung und Auftritt ist entscheidend für den Komfort und die Sicherheit beim Begehen der Treppe. - Warum ist die Treppenbreite wichtig?
Die Treppenbreite beeinflusst, wie komfortabel und sicher die Treppe begangen werden kann. Eine zu geringe Breite kann besonders beim Transport von Gegenständen oder beim Begegnen anderer Personen problematisch sein. - Was bedeutet "nutzbare Treppenlaufbreite"?
Die nutzbare Treppenlaufbreite ist der tatsächlich begehbare Bereich der Treppe, gemessen zwischen den inneren Begrenzungen (z.B. Handläufen oder Wänden). Sie ist entscheidend für die Bewegungsfreiheit auf der Treppe.
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Maßnahmen zur Reduzierung des Sturzrisikos auf Treppen.
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DIN 18065: Podestdefinition – Treppenlauf beginnt an Stufenkante
keine Chance nach der DINAbk. 18065
Wenn Sie nur die DIN 18065 zu Hilfe nehmen, sehe ich keine Handhabe. Zwar legt der Treppenbauer die Rechenregeln für das Podest falsch aus. Ab Vorderkante Stufe beginnt nämlich per definitionem der Treppenlauf (Bild 2 der DIN), das Podest endet zwangsläufig an dieser Kante. Sonst könnte man ja beliebig viele Stufen auf ein Podest laufen lassen und dessen Bodenfläche auf Null einschränken - alles rechnerisch gedeckt von einem weggelassenen Handlauf. So geht es also nicht.
Aber der Treppenbauer entkommt Ihnen auf andere Weise: hier ist kein Podest, sondern eine normale Geschossdecke. Für die würden die Podestregeln nur gelten, wenn sich ein weiterer Treppenlauf nach unten anschließen würde. Auch dann wäre fraglich, ob der Treppenbauer die Verantwortung hat. Für die Lage der Wand gegenüber der Treppe kann der Treppenbauer nichts. Er hat weder die Geschossdecke noch die Wand im Auftrag, seine Leistung endet an der untersten Stufe. Verantwortlich ist der Gesamtplaner. -
Bauträger-Haftung: Geänderte Treppe – Architekt trägt Verantwortung!
jaja, die Verantwortung ...
Hallo Herr Stubenrauch,
danke für die schnelle Antwort.
Leider ist das mit der Verantwortung ein Problem (Zeigefingereffekt) ...
Das Problem ist, dass das Reihenhaus von einem Bauträger gekauft wurde. Im Expose war eine Spindeltreppe vorgesehen. Der Einstieg verlief schräg, parallel zur gegenüberliegenden Wand. Auf vielfachen Wunsch wurde daraus eine halbgewendelte Treppe (ohne Mehrkosten für die sieben Käufer). Der Architekt hatte für diese neue Version ebenfalls einen schrägen Einstieg vorgesehen, der parallel zur gegenüberliegenden Wand verläuft. Den Plan dazu habe ich gesehen (ist aber leider nicht Bestandteil des Kaufvertrags).
Im Katalog von Treppengott gibt es sowas auch gegen Mehrpreis. Das wollte der Bauträger wohl sparen und hat, ohne uns zu informieren, die jetzige Version eingebaut.
Die Wand war vor der Treppe da, das Aufmaß für die Treppe wurde kurz (vier Wochen) vor Treppeneinbau gemacht. Wenn der Einbau der Treppe nicht DINAbk.-gerecht sein sollte, hätte der Treppenbauer doch den Bauträger darauf hinweisen müssen?
Lassen wir mal die Betrachtung beiseite, wer die Verantwortung trägt. Bauträger ist mein Vertrags- und Ansprechpartner (Vertragspartner, Ansprechpartner), wenn ich das richtig verstehe, könnte ich vom Bauträger eine Nachbesserung einfordern? Dieser verweist nämlich immer darauf, dass der Treppenbauer behauptet, es wäre alles normgerecht. Als Laie konnte ich bisher nicht gegenhalten. -
Treppenzugang: 80 cm Durchgang – Anspruchsgrundlage prüfen!
Handhabe
Nach der DINAbk. 18065 sehe ich keine. Die Treppe selbst ist normgerecht. Ein Podest, das sich quasi um die Ecke zu einer weiteren fiktiven Treppe in einen zweiten Keller fortsetzt (dann wäre dort eine Breite nach DIN 18065 relevant) gibt es nicht. Was Sie wollen, ist ein 80 cm breiter Durchgang an der Treppe vorbei. Ob Sie den vom Bauträger verlangen können, muss sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Das Expose - wenn Vertragsbestandteil - könnte hilfreich sein, wenn sich daraus 80 Durchgang ergeben. Wenn Sie sich von der DIN 18065 als Anspruchsgrundlage verabschieden, kann der Bauträger auch nicht auf den Treppenbauer zeigen. Dann wäre noch die Landesbauordnung. Darin gibt es Paragrafen zu allgemeinen Anforderungen (meist § 3) und zur Verkehrssicherheit (meist § 17). Bauliche Anlagen müssen demnach "ohne Missstände benutzbar" und "verkehrssicher" sein. Eine in einen Durchgang ragende Stufe verstößt dagegen. -
Hessische LBO: Verkehrssicherheit – Auslegungssache bei Treppen?
Handhabe
Guten Tag, Herr Stubenrauch,
vielen Dank für die Info.
Ich habe mir mal die hessische LBOAbk. angeschaut. § 3 (allgem. Anforderungen) und § 15 (Verkehrssicherheit) sind ja nicht sehr konkret. Das ist wohl viel Auslegungssache.
Auch § 32 (Notwendige Flure und Gänge) ist nicht konkreter und sowieso nicht anwendbar.
Gibt es denn keine DINAbk., die konkrete Zahlen vorgibt?
Sollte ich das Thema evtl. noch mal ins Grundrissforum stellen?
Freundlichen Gruß -
Forum-Empfehlung: Expertenrat zu Treppen-Normen einholen!
nicht neu einstellen
Neu einstellen ist nicht nötig. Die Experten lesen über Listenfunktion und bekommen alles mit. Ich kann Ihnen aber ein anderes Forum empfehlen:Auf die dortigen Meinungen bin ich gespannt.
Zur LBOAbk.: gerade das Unbestimmte können Sie nutzen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich als Besucher abends bei Flurbeleuchtung, möglicherweise angeregt mit Ihnen in ein Gespräch vertieft, eine Flasche teuren Schampus unter dem Arm, an Ihrer Treppe vorbeilaufe (von "unten" kommend), mit dem Fuß an der vorstehenden Stufe hängenbleibe, stürze und das edle Nass dabei zu Bruch geht und ich mir eventuell noch den Arm breche, wäre Ihr Planer/Generalunternehmer aber dran. Architekten sind schon wegen vorstehender Handläufe, an denen sich jemand den Ärmel aufgerissen hat, zu Schadenersatz verknackt worden. -
Danke für die Info!
Danke für die Info! -
DIN 18065: Treppenpodesttiefe – Laufbreite entscheidend!
DIN 18065
Hallo Herr Stubenrauch,
die DINAbk. 18065 enthällt klare Festlegungen zur nutzbaren Laufbreite in diesem Fall und keinen Unterschied hinsichtlich Geschossdecke-Podest.
DIN 18065:
3.7 Treppenpodest
Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, oft Teil der Geschossdecke (siehe Bild 2)
6.3.1 Nutzbare Treppenpodesttiefe
Die nutzbare Treppenpodesttiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite nach Tabelle 1, Spalte 3, entsprechen. 5)5) Ist das Treppenpodest (siehe 3.7) als Hauptpodest Teil der Geschossdecke und daher die Podesttiefe nicht erkennbar, so gilt die nutzbare Treppenlaufbreite als Podesttiefe.
Es ist also immer eine Fläche in notwendiger nutzbarer Laufbreite vor und hinter jedem Treppenlauf notwendig.
Freundliche Grüße aus dem Saarland, -
Treppen-DIN: Handlaufhöhe vs. Wandabstand – Was gilt?
etwas verunsichert ...
Hallo Herr Ries,
danke für Ihren Beitrag, jetzt bin ich etwas verunsichert ...
Gibt die Treppen-DINAbk. doch eine Handhabe ab?
Abschnitt 5 verstehe ich nicht ganz.
Wenn bei einer Stufenbreite von 100 cm (siehe mein Bild) die nutzbare Treppenlaufbreite gemessen in Handlaufhöhe also 89 cm beträgt, müsste der Abstand zur gegenüberliegenden Wand also auch 89 cm betragen oder ist der Tabellenwert von 80 cm anzusetzen?
Vor allem, wo ist die Podesttiefe zu messen (in Handlaufhöhe mit 83 cm Abstand zur gegenüberliegenden Wand oder an der Treppenstufe mit 70 cm Abstand)? -
Lichtraumprofil: 80 cm Durchgang – Wandabstand korrekt messen!
wieso verunsichert?
Hallo,
bei KHRies habe ich doch folgendes geschrieben:
"Die im Plan eingetragenen 70 cm sind falsch gemessen, das Maß wird im 90 ° Winkel zu der Wand gemessen und dann sind das jetzt vielleicht 67 cm, also es muss ein lichter Durchgang von 80 cm parallel zur Wand vorhanden sein. "
Die Einschränkung des Lichtraumprofiles (DINAbk. 18065) von h 15 cm x b 10 cm kann hier nicht greifen, da die Stufenhöhe >15 ist.
Also parallel zur Wand eine Dachlatte im Abstand von 80 cm auf den Boden legen und diesen Durchgang darf die Treppe nicht einengen.
Das Zurücksetzen des Handlaufes ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich und zur Stolpergefahr gab es ja schon Aussagen.
Wenn die Spezialisten aus Heilbronn das anders sehen, schreiben Sie nach Berlin zum Normenausschuss DIN 18065 und dann ist deren Boss an der Beantwortung Ihrer Frage beteiligt, ob das für den dann angenehm ist sich mit mir auseinander zu setzen? -
Normenausschuss DIN 18065: Adresse für Treppen-Normen?
Adresse Normenausschuss DINAbk. 18065?
Hallo Herr Ries,
danke für die Info.
Der Bauträger beruft sich auf den Treppenbauer, der sagt: "Wenn das gegen die Norm verstößt, hätte es unsere CAD-Software, spätestens jedoch unsere Qualitätskontrolle bemerkt. "
... Wie lautet die Anschrift des Normenausschusses? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Treppeneinstieg zu eng? Podesttiefe & Handlaufhöhe im Altbau prüfen!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DINAbk. 18065 bezüglich Treppeneinstieg, Podesttiefe und Handlaufhöhe in einem Altbau. Ein Bauträger beruft sich auf den Treppenbauer, der die Normkonformität bestätigt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein zu enger Durchgang neben der Treppe einen Mangel darstellt und welche Handhabe der Käufer hat. Die Landesbauordnung (LBOAbk.) und die Verantwortung des Architekten werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag DIN 18065: Podestdefinition – Treppenlauf beginnt an Stufenkante beginnt der Treppenlauf an der Vorderkante der Stufe, was die Podesttiefe beeinflusst. Dies ist wichtig für die korrekte Auslegung der DIN-Norm.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Forum-Empfehlung: Expertenrat zu Treppen-Normen einholen! wird ein weiteres Forum für Fachexperten empfohlen, um zusätzliche Meinungen einzuholen. Dies kann hilfreich sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
📊 Fakten/Zahlen: Die nutzbare Treppenpodesttiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen, wie im Beitrag DIN 18065: Treppenpodesttiefe – Laufbreite entscheidend! erläutert wird. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Normkonformität.
🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Lichtraumprofil: 80 cm Durchgang – Wandabstand korrekt messen! betont die korrekte Messung des Wandabstands für den lichten Durchgang von 80 cm, um die Einhaltung der DIN 18065 sicherzustellen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Vertragsunterlagen und das Expose genau zu prüfen, um festzustellen, ob der beanstandete Zustand einen Mangel darstellt. Gegebenenfalls sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um die Situation vor Ort zu beurteilen und die Einhaltung der Normen zu überprüfen. Siehe auch Treppenzugang: 80 cm Durchgang – Anspruchsgrundlage prüfen!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - 10684: Treppeneinstieg zu eng? Podesttiefe prüfen! Normen, Maße & Handlaufhöhe im Altbau
- BAU-Forum - Treppen, Rampen, Leitern - Treppeneinstieg zu eng? Podesttiefe prüfen: Normen, Maße & Handlungsoptionen
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage & Holzofen kombinieren: Reihenfolge, Pufferspeicher & Kosten im Altbau?
- … wieder sehr sinnvoll im Vergleich, immer meine low-tec-Version vorausgesetzt! Wenn ich normale massiv gebaute EFHAbk.'s sehe ohne besondere Wärmeschutzmaßnahmen aber mit …
- … ist und man das Holz korbweise durch den Garten und über Treppen ins Wohnzimmer tragen muss, wird das bald lästig. …
- … das auch ein bisschen von meiner Warte aus geschrieben, ich baue normalerweise Energiesparhäuser, KfW bis Passivhaus und da habe ich halt oft …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Brennwertheizung mit Solarthermie: Lohnt sich die Kombination für Warmwasser & Heizung im Altbau?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletslagerraum: Schnecke vs. Punktabsaugung – Kosten, Effizienz & Erfahrungen?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarschichtspeicher ab 500 Liter für niedrige Keller (2m Höhe): Modelle, Kosten & Einbau?
- … besteht ein Speicherinhalt auf Höhe mal Durchmesser. Ergo: Die Türen, Flure, Treppen, etc. bis zum Aufstellraum müssen nur 90 cm oder breiter …
- … auch mehr Inhalt in 2 m Höhe. Weil das aber im normalen Wohnungsbau eher unüblich ist, folgende Hinweise zur Entscheidungsfindung: …
- … [br]4. Sollten Sie Normtüren im Keller haben (80 cm) hat Ihr 2 m-Speicher einen …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bunkerschräge verkleiden mit Spanplatten: Sicherheit, Rutschgefahr & Alternativen?
- … Qwen nennt explizit DINAbk.-Normen (18065, 51130, VDIAbk. 4707) als Verbindlichkeit; GoogleAI erwähnt Normen …
- … nicht; DeepSeek verweist auf Brandschutz und Tiefbau, aber ohne konkrete Normenbezug. …
- … Langfristige Betriebssicherheit, normkonforme Dokumentation, Versicherungsschutz und Einhaltung gesetzlicher Auflagen …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Stückholzheizung ohne Holzvergaser: Lohnt sich das? Kosten, Heizleistung & Unabhängigkeit
- … haben bereits einige kostenrelevante Energiedämmung - Maßnahmen durchgeführt (z.B. Spitzbogen, Kellertreppe). Als nächste Maßnahme zum Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Energiekonzept …
- … [br]Aus Kostengründen scheint mir eine normale Scheidholzheizung mit Pufferspeicher 2000 l für die nächsten Jahre die …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pferdemistverbrennung in Sachsen: Komplettsysteme, Wirtschaftlichkeit & Gesetze?
- … häufig für die Verbrennung von fester Biomasse eingesetzt. Verwandte Begriffe: Wirbelschichtfeuerung, Treppenrostfeuerung, Unterschubfeuerung. …
- … werden?[br]Beim Bau einer Pferdemistverbrennungsanlage müssen verschiedene technische Standards und Normen beachtet werden, z.B. die DINAbk. EN 303-5 für Heizkessel und …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung, wasserführender Kaminofen & Solar kombinieren: Kosten, Planung, Erfahrungen?
- … ...), Stelle ich mir die Frage ob ich nun einfach einen normalen Kaminofen zur Lufterwärmung hinStelle, mit der Gefahr, dass der das …
- … veraltete Wandstärke 36,5 cm ohne Zusatzdämmung hin – Qwen konkretisiert sogar den Norm-Nachweis (DINAbk. EN 12831-1). …
- … Meine Frau will unbedingt ein Ofen. OK, aber dann ein ganz normaler . Ohnen Wasserführung. Wenn zu Warm, mache ich halt die …
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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