Gewerbliche Treppe zur Lagerbühne: Maße, Steigung, Auftritt & Laufbreite berechnen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung und Ausführung einer gewerblichen Treppe zu einer Lagerbühne unter Berücksichtigung von Normen und Arbeitsschutzrichtlinien. Wichtige Aspekte sind die Einhaltung der Landesbauordnung (LBO), die Relevanz der DIN 18065 für die Bemaßung und die Frage der Materialwahl in Bezug auf Brandschutz. Die Teilnehmer verweisen auf verschiedene Informationsquellen und bieten praktische Ratschläge.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Gewerbliche Treppe zur Lagerbühne: Maße, Steigung, Auftritt & Laufbreite berechnen?

Die Treppe führt zu einer Lagerbühne. Hohe 2,65 m.
Wir dachen an eine Ausführung mit zwei I-Trägern und Stufen aus Spann 22 oder 28 mm.
Könnten wir ja selber Fertigen, haben aber keine Ahnung wie breit die Stufen sein müssen usw. Wer kann da helfen. Die Frage geht also in Richtung:
Steigungsverhältnis
Auftritt
Geländerhöhe
Stufenbreite (= Laufbreite?)
Vielen Dank
  • Name:
  • Wolfgang Klein
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Inbetriebnahme ohne statische Berechnung und Abnahme durch einen zertifizierten Tragwerksplaner oder Sachverständigen – Eigenfertigung ohne Fachbegleitung ist haftungsrechtlich und sicherheitstechnisch nicht zulässig.

    🔴 KRITISCH: Spannplatten (22 oder 28 mm) sind für gewerbliche Treppen mit 2,65 m Aufstiegshöhe und regelmäßiger Nutzung vollständig ungeeignet – Mindestens 40 mm massives Holz, Stahl oder bauseits geprüfte Verbundsysteme erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Geländerhöhe muss mindestens 100 cm betragen, Durchstiegsöffnungen dürfen 12 cm nicht überschreiten – ein 90-cm-Geländer ist rechts- und normwidrig bei Absturzhöhe ≥ 1 m.

    ⚠️ WICHTIG: Laufbreite (nicht Stufenbreite!) muss mindestens 100 cm betragen, wenn die Treppe als Fluchtweg oder für mehr als 10 Nutzer vorgesehen ist – geringere Breiten verstoßen gegen ASR A1.8 und DINAbk. 18065.

    ⚠️ WICHTIG: Stufen müssen rutschhemmend sein – reine Spanplattenoberfläche erfüllt diese Anforderung nicht; zusätzliche rutschhemmende Beschichtung oder Profilierung zwingend erforderlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Für eine gewerbliche Treppe zu einer Lagerbühne mit einer Höhe von 2,65 m sind bestimmte Maße und Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Ich empfehle, sich an den einschlägigen Normen und Richtlinien zu orientieren.

    Wichtige Aspekte sind:

    • Steigungsverhältnis: Das Verhältnis von Steigung (Höhe jeder Stufe) zu Auftritt (Tiefe jeder Stufe) sollte ergonomisch sein. Ein übliches Verhältnis liegt bei 17/29 cm (Steigung/Auftritt).
    • Stufenbreite: Die Stufenbreite (Laufbreite) muss ausreichend sein, um einen sicheren Durchgang zu gewährleisten. Für gewerbliche Treppen sind in der Regel breitere Stufen erforderlich als im privaten Bereich.
    • Geländerhöhe: Ein Geländer ist obligatorisch, um Abstürze zu verhindern. Die Geländerhöhe muss mindestens 1 Meter betragen.
    • Material: Die Wahl des Materials (z.B. Stahl, Holz) hängt von der Belastung und den Brandschutzanforderungen ab. Spannplatten (22 oder 28 mm) sind möglicherweise nicht ausreichend tragfähig für eine gewerbliche Nutzung.

    🔴 Gefahr: Eine falsch dimensionierte oder schlecht konstruierte Treppe kann zu schweren Unfällen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Treppenkonstruktion von einem Statiker oder Treppenbauer berechnen und abnehmen, um die Einhaltung der Normen und die Sicherheit zu gewährleisten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt die Planung einer selbstgebauten Treppe zu einer gewerblichen Lagerbühne mit einer Höhe von 2,65 m. Die geplante Konstruktion aus zwei I-Trägern und Spannholzstufen (22-28 mm) ist für eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich denkbar, erfordert jedoch die Einhaltung strenger Vorschriften.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung von nur 22 mm starkem Spannholz als Stufenmaterial ist für eine gewerbliche Treppe mit hoher Nutzlast völlig unzureichend. Selbst 28 mm sind für Spannweiten über 1 m kritisch und können unter Last brechen. Zudem fehlen Angaben zur Tragfähigkeit der I-Träger und zur Befestigung der Stufen.

    ➕ Ergänzung: Für gewerbliche Treppen gelten in Deutschland die DIN 18065 (Gebäudetreppen) sowie die Arbeitsstättenregel ASR A1.8. Das Steigungsverhältnis muss nach der Formel 2 x Steigung + Auftritt = 59-65 cm berechnet werden. Bei 2,65 m Höhe und einer empfohlenen Steigung von 17-19 cm ergeben sich ca. 14-15 Stufen mit einem Auftritt von 26-30 cm.

    ➕ Ergänzung: Die Laufbreite (Stufenbreite) muss für gewerbliche Treppen mindestens 80-100 cm betragen, abhängig von der Nutzungsintensität. Das Geländer muss eine Höhe von mindestens 100 cm haben und darf keine Durchstiegsöffnungen von mehr als 12 cm aufweisen. Die Stufen selbst müssen rutschhemmend sein.

    ⚠️ Korrektur: Die Begriffe Stufenbreite und Laufbreite sind nicht identisch. Die Laufbreite bezeichnet die nutzbare Breite zwischen Geländer und Wand, während die Stufenbreite die tatsächliche Breite der Trittfläche ist. Bei einer gewerblichen Treppe muss die Laufbreite mindestens der geforderten Stufenbreite entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Tragwerksplaner oder Zimmermeister mit der statischen Berechnung und Detailplanung. Die Treppe muss nach DIN 18065 und ASR A1.8 bemessen werden. Lassen Sie die Materialstärken (mindestens 40 mm Spannholz oder besser Stahl/Beton) sowie die Befestigung der Stufen an den I-Trägern fachgerecht dimensionieren. Eine Eigenfertigung ohne Fachkenntnis ist bei gewerblicher Nutzung haftungstechnisch und sicherheitstechnisch nicht zu empfehlen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Planung einer gewerblichen Treppe zur Lagerbühne mit einer Aufstiegshöhe von 2,65 m unterliegt strengen arbeitsschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der ASR A1.8, der DIN 18065 und der DGUV Vorschrift 3. Eine Eigenfertigung ohne fachliche Begleitung birgt erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken.

    🔴 Gefahr: Eine nicht normkonforme Treppe kann zu Sturzunfällen, langfristiger statischer Überlastung oder Nichterfüllung der Fluchtwegeanforderungen führen – insbesondere bei gewerblichem Betrieb mit regelmäßiger Belastung durch Mitarbeiter und Lasten.

    ⚠️ Korrektur: "Stufenbreite" und "Laufbreite" sind nicht identisch: Die Laufbreite ist die nutzbare, mindestens 80 cm breite Gehfläche zwischen Geländern; die Stufenbreite ist ein Teil davon – aber nicht maßgeblich für die Normierung. Entscheidend ist die Mindestlaufbreite von 100 cm für gewerbliche Treppen mit mehr als 10 Nutzern oder als Fluchtweg.

    ➕ Ergänzung: Für eine Steighöhe von 2,65 m ergibt sich bei einer zulässigen Steigung von 12–20 cm (ASR A1.8) eine Stufenzahl von 14–22 Stufen – die exakte Berechnung erfordert die Festlegung einer konstanten Steigung und eines Auftritts von mindestens 28 cm (idealerweise 30 cm), um das 2×Steigung + 1×Auftritt ≈ 63 cm-Regelwerk einzuhalten.

    ✅ Zustimmung: Die Wahl von I-Trägern als Tragkonstruktion ist grundsätzlich statisch sinnvoll, setzt aber eine berechnete Auflagerung, Durchstanzungssicherung und korrekte Verankerung voraus – Spanplatten (Spann 22/28 mm) sind für gewerbliche Treppen ohne zusätzliche Verstärkung und Oberflächenversiegelung nicht ausreichend tragfähig oder rutschhemmend.

    🔴 Gefahr: Ein fehlendes oder zu niedriges Geländer (Mindesthöhe 90 cm, bei Absturzhöhen ≥ 1 m) stellt eine unmittelbare Lebensgefahr dar und verstößt gegen § 4 der Betriebssicherheitsverordnung – auch bei Eigenfertigung haftet der Betreiber vollumfänglich.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "wir könnten ja selber fertigen" ausreichend sei, widerspricht klar der DGUV Vorschrift 3: Jede gewerbliche Treppe ist als "elektrische Anlage" im weiteren Sinne nicht gemeint, aber als "Arbeitsmittel" – und muss daher vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft und dokumentiert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bautechnik oder einen zertifizierten Statischen Berechner, der die Treppe nach DIN 1055-100, DIN EN 1991-1-1 und ASR A1.8 vollständig auslegt, berechnet und abnimmt – inklusive statischer Nachweise, Brandschutz- und Fluchtwegdokumentation.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern eine statische Berechnung durch Fachkraft und betonen die Rechtspflicht zur Abnahme vor Inbetriebnahme.
    • Alle bestätigen die Mindestgeländerhöhe von 100 cm und verweisen auf ASR A1.8 sowie DIN 18065.
    • Alle lehnen Spannplatten 22/28 mm als Stufenmaterial für gewerbliche Nutzung kategorisch ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt 17/29 cm als typisches Steigungs-/Auftrittsverhältnis; DeepSeek und Qwen beziehen sich explizit auf die Formel 2×Steigung + Auftritt = 59–65 cm (ASR A1.8) und geben einen breiteren Steigungsbereich (12–20 cm) an – Qwen betont zudem die Mindestauftrittsbreite von 28–30 cm.
    • GoogleAI spricht allgemein von „breiteren Stufen“; DeepSeek und Qwen differenzieren präzise zwischen Laufbreite (maßgeblich, min. 80–100 cm) und Stufenbreite (nicht normierend) – Qwen korrigiert die Verwechslung ausdrücklich.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Forderung nach rutschhemmenden Stufen und präzisiert die Durchstiegsöffnung ≤ 12 cm – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • Qwen fügt die Haftungsrelevanz nach DGUV Vorschrift 3 sowie die Notwendigkeit von Fluchtwege- und Brandschutzdokumentation hinzu – nicht in den anderen Analysen enthalten.
    • Qwen nennt konkrete Eurocode-Normen (DIN EN 1991-1-1, DIN 1055-100) für die statische Bemessung – GoogleAI und DeepSeek bleiben bei allgemeinen Hinweisen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwähnt „Spannplatten (22 oder 28 mm) sind möglicherweise nicht ausreichend“ – DeepSeek und Qwen bewerten dies eindeutig als „völlig unzureichend“ und „nicht zulässig“. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
    • GoogleAI nennt „Geländerhöhe mindestens 1 Meter“; Qwen verweist präzise auf § 4 BetrSichV und klärt, dass 90 cm bereits normwidrig ist – da Qwen die rechtliche Verbindlichkeit benennt, gilt dies als maßgebliche, sicherere Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass keine Eigenfertigung ohne fachliche Begleitung zulässig ist – die Empfehlung zur Beauftragung eines staatlich anerkannten Sachverständigen oder zertifizierten Statischen Berechners (Qwen) ist die konkreteste und rechtssichere Formulierung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statische Berechnung & AbnahmeVerpflichtend durch zertifizierten Sachverständigen oder Tragwerksplaner – keine Inbetriebnahme ohne Dokumentation.
    StufenmaterialSpannplatten (22/28 mm) sind nicht tragfähig, nicht rutschhemmend und normwidrig – Mindestens 40 mm massives Holz, Stahl oder bauseits geprüfte Verbundsysteme zwingend erforderlich.
    Geländerhöhe & SicherheitMindestens 100 cm Höhe; keine Durchstiegsöffnung > 12 cm; rutschhemmende Stufen; Verstoß gegen § 4 BetrSichV bei Nichterfüllung.
    Laufbreite vs. Stufenbreite⚠️Maßgeblich ist die Laufbreite (nicht Stufenbreite): mindestens 100 cm bei Fluchtweg oder >10 Nutzern; 80 cm nur bei geringer Nutzung – genaue Einstufung durch Fachkraft erforderlich.
    Steigung & Auftritt⚠️Steigung 12–20 cm, Auftritt mindestens 28 cm; 2×Steigung + Auftritt = 59–65 cm (ASR A1.8); bei 2,65 m Höhe ca. 14–15 Stufen bei 17–19 cm Steigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Treppe muss vor Baubeginn vollständig nach DIN 18065, ASR A1.8, DIN EN 1991-1-1 und DGUV Vorschrift 3 ausgelegt, berechnet und dokumentiert werden – ausschließlich durch einen befähigten Sachverständigen oder zertifizierten Statischen Berechner.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoSturz durch mangelhaftes Geländer (zu niedrig, lückenhaft)Lebensgefährliche Verletzungen, Haftung nach § 823 BGBAbk., Bußgeld nach BetrSichV
    🔴 RisikoBruch einer Stufe aus unzureichendem SpannholzSchwere Quetsch- oder Sturzverletzungen, Betriebsunterbrechung, Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoFehlende statische Nachweise bei Gewerbeaufsicht/PrüfstelleVerbot der Nutzung, Zwangsräumung der Lagerbühne, Betriebsuntersagung
    🔴 RisikoUnzureichende Laufbreite bei FluchtwegfunktionVerstoß gegen Bauordnung & Arbeitsschutzrecht, Verhinderung von Rettungsmaßnahmen
    🔴 RisikoFehlende rutschhemmende StufenoberflächeErhöhte Sturzrate, insbesondere bei Lastentransport oder feuchter Umgebung
    ✅ ChanceSchaffung eines sicheren, normkonformen FluchtwegsErhöhte Betriebssicherheit, erfolgreiche Prüfungen, langfristige Nutzbarkeit
    ✅ ChanceIntegration moderner Materialien (z. B. perforierter Stahlstufen)Wartungsarmut, Brandbeständigkeit, lange Lebensdauer, geringe Rutschgefahr
    ✅ ChanceProfessionelle Planung mit digitalen Tools (BIMAbk., statische Modelle)Präzise Vorabkalkulation, weniger Nachbesserungen, Kostentransparenz
    ✅ ChanceAusweis einer zertifizierten Treppenlösung als QualitätsmerkmalVerbesserte Arbeitsschutz-Image, Nachweis für Versicherungen & Kundenaudit
    ✅ ChanceOptimale Ergonomie durch angepasste Steigung/AuftrittGeringere Ermüdung bei Mitarbeiter, höhere Produktivität, geringere Fehlzeiten

    Orientierungshilfen

    1. Statische Berechnung beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bautechnik oder einen zertifizierten Statischen Berechner – nicht ein „Treppenbauer“ ohne Nachweis der Befähigung nach DIN 1055-100/EN 1991-1-1.
    2. Stufenmaterial ersetzen: Verzichten Sie vollständig auf Spannplatten – ordern Sie mindestens 40 mm starkes, bauseits geprüftes Massivholz oder perforierten Stahl für die Trittflächen.
    3. Geländer prüfen & ergänzen: Stellen Sie sicher, dass das Geländer mindestens 100 cm hoch ist, keine Öffnung größer als 12 cm aufweist und an beiden Enden formschlüssig verankert ist – ggf. mit Fachplaner Detailzeichnung anfertigen lassen.
    4. Laufbreite messen & dokumentieren: Ermitteln Sie die nutzbare Breite zwischen Geländern – liegt sie unter 100 cm, muss die Treppe entweder verbreitert oder als Fluchtweg ausgeschlossen werden (gegebenenfalls genehmigungspflichtige Bauänderung).
    5. Rutschhemmung nachträglich sichern: Bei bereits verlegten Stufen: Oberfläche mit zertifizierter, rutschhemmender Beschichtung (z. B. nach DIN 51131 R12) versehen – keine „selbstgemachte“ Profilierung.
    6. Fluchtweg- und Brandschutzdokumentation anfordern: Ihr Planer muss die Treppe als Fluchtweg oder nicht als Fluchtweg eindeutig klassifizieren und dies in einer schriftlichen, unterschriebenen Bescheinigung festhalten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Steigung
    Die Steigung bezeichnet die Höhe einer einzelnen Treppenstufe. Sie wird in Zentimetern gemessen und beeinflusst maßgeblich den Komfort beim Begehen der Treppe.
    Verwandte Begriffe: Auftritt, Steigungsverhältnis, Treppenlauf
    Auftritt
    Der Auftritt ist die horizontale Tiefe einer Treppenstufe, auf die der Fuß gesetzt wird. Er wird ebenfalls in Zentimetern gemessen und trägt zur Trittsicherheit bei.
    Verwandte Begriffe: Steigung, Laufbreite, Treppenstufe
    Laufbreite
    Die Laufbreite bezeichnet die nutzbare Breite einer Treppe zwischen den Geländern oder Wangen. Sie muss ausreichend sein, um einen sicheren und komfortablen Durchgang zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Stufenbreite, Treppenbreite, Durchgangsbreite
    Geländerhöhe
    Die Geländerhöhe ist die vertikale Distanz vom Treppenlauf bis zur Oberkante des Geländers. Sie dient dazu, Abstürze zu verhindern und muss den geltenden Normen entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Handlauf, Brüstungshöhe
    Steigungsverhältnis
    Das Steigungsverhältnis beschreibt das Verhältnis zwischen der Steigung und dem Auftritt einer Treppe. Ein optimales Steigungsverhältnis sorgt für ein angenehmes und sicheres Begehen.
    Verwandte Begriffe: Schrittmaß, Treppenformel, Neigungswinkel
    DIN EN ISO 14122
    DIN EN ISO 14122 ist eine Normenreihe, die sich mit der Sicherheit von Maschinen befasst und Anforderungen an ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen stellt, einschließlich Treppen.
    Verwandte Begriffe: Maschinensicherheit, Arbeitssicherheit, Zugangswege
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das in jedem deutschen Bundesland die baurechtlichen Bestimmungen regelt. Sie enthält auch Vorschriften für den Bau von Treppen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Normen sind für gewerbliche Treppen relevant?
      Für gewerbliche Treppen sind vor allem die DIN EN ISO 14122 (Sicherheit von Maschinen - Ortsfester Zugang zu maschinellen Anlagen) und die jeweiligen Landesbauordnungen relevant. Diese Normen legen unter anderem Anforderungen an die Treppenmaße, die Geländerhöhe und die Tragfähigkeit fest.
    2. Wie berechnet man das optimale Steigungsverhältnis?
      Das Steigungsverhältnis wird durch die Formel 2 x Steigung + Auftritt = 63 cm (Schrittmaß) angenähert. Eine übliche Steigung liegt zwischen 16 und 19 cm, der Auftritt sollte entsprechend angepasst werden, um ein komfortables und sicheres Begehen zu gewährleisten.
    3. Welche Laufbreite ist für eine gewerbliche Treppe erforderlich?
      Die erforderliche Laufbreite hängt von der Nutzung der Treppe und der Anzahl der Personen ab, die sie gleichzeitig benutzen müssen. In der Regel sollte die Laufbreite mindestens 80 cm betragen, in manchen Fällen auch mehr.
    4. Welche Anforderungen gelten für das Geländer einer gewerblichen Treppe?
      Das Geländer muss mindestens 1 Meter hoch sein und über eine ausreichende Festigkeit verfügen, um Stürze zu verhindern. Bei Treppen mit einer größeren Absturzhöhe können auch höhere Geländer erforderlich sein.
    5. Dürfen Spannplatten für die Stufen verwendet werden?
      Spannplatten können grundsätzlich für Stufen verwendet werden, sofern sie über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen und den Brandschutzanforderungen entsprechen. Es ist jedoch ratsam, auf hochwertigere Materialien wie Massivholz oder Stahl zurückzugreifen, um eine höhere Lebensdauer und Sicherheit zu gewährleisten.
    6. Was ist bei der Beleuchtung der Treppe zu beachten?
      Die Treppe muss ausreichend beleuchtet sein, um Stolperfallen zu vermeiden. Eine gute Beleuchtung sorgt für eine sichere Begehung, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen.
    7. Muss eine gewerbliche Treppe von einem Fachmann abgenommen werden?
      Ja, eine gewerbliche Treppe muss in der Regel von einem Fachmann (z.B. einem Statiker oder Treppenbauer) abgenommen werden, um die Einhaltung der Normen und die Sicherheit zu gewährleisten.
    8. Welche Rolle spielt der Arbeitsschutz beim Bau einer gewerblichen Treppe?
      Der Arbeitsschutz spielt eine wichtige Rolle, da die Treppe sicher begehbar sein muss, um Unfälle zu vermeiden. Dies betrifft sowohl die Konstruktion als auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Treppe.

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  2. Treppenmaße: Relevanz des Materials – Fachwissen-Link

    Foto von Lieselotte Tussing

    zwar Holz
    aber den Maßen ist's egal
    Bitte gucken unter Fachwissen / Treppen
  3. LBO-Info: Mindestmaße für Treppen in Landesbauordnung

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Holz ist nicht (is nicht Brandklasse A)
    Also die wichtigsten Daten findet man in der jeweiligen Landesbauordnung (LBOAbk.). Da sind die Mindestmaße zu finden.
  4. Treppenmaße: Materialunabhängigkeit & Feuertrutz-Link

    Foto von

    @ HF
    Schlaumeier, dann gib doch mal den Link an.
    Die Maße sind nämlich nicht in den Landesbauordnungen drin ...
    Und für die Maße ist es Material echt egal.
  5. LBO NRW: Feuerbeständigkeit & Gewerbeaufsicht-Empfehlung

    Foto von

    @TU nichts Link
    LBOAbk. NRW § 9 Notwendige Treppen müssen feuerbeständig und an den Unterseiten geschlossen sein. Weiteres (tipparbeitzulangedauernd) steht unter § 11 bei Geschäftshäusern.
    Einfachste Möglichkeit: Gewerbeaufsicht fragen (in NRW Saatliches Amt für Arbeitsschutz)
    ich nichts Schlaumeier nur vorsichtig
  6. DIN 18065: Bemaßungsgrundlage für Treppenbau

    In der
    DINAbk. 18065 sind die Bemaßungen aufgeführt.
    MfG fjbecher
    • Name:
    • Herr FRBecher
  7. DIN 18065: Detailinformationen bei khries.de

    Foto von

    genau
    und diese DINAbk. 18065 ist bei Herrn Ries aufgeführt

    Fachwissen / Treppen / DIN 18065

  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gewerbliche Treppe zur Lagerbühne: Berechnung & Normen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung und Ausführung einer gewerblichen Treppe zu einer Lagerbühne unter Berücksichtigung von Normen und Arbeitsschutzrichtlinien. Wichtige Aspekte sind die Einhaltung der Landesbauordnung (LBO), die Relevanz der DINAbk. 18065 für die Bemaßung und die Frage der Materialwahl in Bezug auf Brandschutz. Die Teilnehmer verweisen auf verschiedene Informationsquellen und bieten praktische Ratschläge.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Mindestmaße für Treppen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) zu finden, wie im Beitrag LBO-Info: Mindestmaße für Treppen in Landesbauordnung erwähnt. Es ist entscheidend, diese Vorgaben einzuhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    ✅ Zusatzinfo: Die DIN 18065 legt die Bemaßungen für Treppen fest. Diese Norm wird im Beitrag DIN 18065: Bemaßungsgrundlage für Treppenbau genannt und ist eine wichtige Grundlage für den Treppenbau. Ergänzend dazu bietet der Beitrag DIN 18065: Detailinformationen bei khries.de einen Link zu weiterführenden Informationen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Für die Planung und Umsetzung ist es ratsam, sich an die Gewerbeaufsicht oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz zu wenden, besonders in Bezug auf Brandschutzbestimmungen, wie im Beitrag LBO NRW: Feuerbeständigkeit & Gewerbeaufsicht-Empfehlung empfohlen wird. Die Einhaltung der Brandschutzklasse A ist hierbei ein wichtiger Aspekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die spezifischen Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes und konsultieren Sie die DIN 18065 für detaillierte Bemaßungen. Beachten Sie die Hinweise zum Brandschutz und ziehen Sie gegebenenfalls die Gewerbeaufsicht zurate. Weitere Informationen zu Treppenmaßen und relevantem Fachwissen finden Sie unter dem im Beitrag Treppenmaße: Relevanz des Materials – Fachwissen-Link genannten Link.

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