Hintergrund: Unser Architekt hat uns trotz unserer Bedenken zum Einbau einer Gipsdecke geraten und damit die erforderliche Raumhöhe partiell unterschritten. Einen Boden können wir jetzt nicht mehr legen. Wir haben vorsorglich unsere Abnahme der planerischen Leistung verweigert bzw. von der Auflagefreien Genehmigung bei Schlussabnahme abhängig gemacht. Die Gipsdecke ist technisch OK.
Frage 1: Gibt es hier Erfahrungen mit einem Toleranzbereich bei der Raumhöhe? Kann die Schlussabnahme stattfinden wenn der Bodenbelag noch nicht eingebaut wurde?
Der Architekt hatte uns die ganze Zeit immer versichert "das passt" - bis wir selbst nachgemessen haben. Die Verantwortung dafür weist er von sich weil wir die Decke beauftragt haben. Allerdings haben wir keine Alternative angeboten bekommen und unsere Bedenken wurden zerstreut. Er ist auch der Ansicht, dass es keine Probleme geben wird.
Frage 2: Muss der Architekt hier eintreten wenn die Schlussabnahme nicht klappt?
Vielen Dank im Voraus!