Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?

Hallo, wir besitzen ein Haus Baujahr. 1936 in dem wir seit 9 Jahren wohnen. Mein Mann wollte das Haus schon damals vor unserem Einzug abreißen und neu bauen, da es in die Jahre gekommen war. Feuchter Keller, keinerlei Dämmung, Dach stellenweise undicht. Ich aber habe es nicht über's Herz gebracht unser Häuschen, das damals vom Uropa meines Mannes gebaut wurde abzureißen, und habe ihn zu einer Kernsanierung mit Um- und Anbau (Umbau, Anbau) überreden können. WENN die Kosten im Vergleich zu einem Neubau im Rahmen bleiben. Wir gingen also letztes Frühjahr auf Empfehlung zu einem ortsansässigen Architekten, der sofort Feuer und Flamme für unser Projekt war, da er unser Haus schon lange kennt. Kurz drauf hatten wir auch schon Pläne wie alles mal ausschauen könnte. Nach einigen Änderungen war es perfekt und der Architekt meinte wir kommen "locker" mit 210.000 hin, schlüsselfertig, das haben wir auch im Vertrag so festgehalten. Mündlich sagte er uns sogar lächelnd einen Preis von 180-190.000 zu, da er angeblich sehr großzügig kalkuliert hätte, aber so freuen wir uns am Ende wenn wir weniger bezahlen müssen. Aufgrund dieser Kostenschätzung hat sich mein Mann zu dem Umbau überreden lassen, da ein Neubau in dieser Größe mindestens 300-350.000 gekostet hätte. Im Oktober sollte es endlich losgehen, Bauende April/Mai. Eine Woche vor eigentlichem Baubeginn, stellte mein Schwiegervater fest, dass an genau der Stelle, wo der Aushub für den Anbau stattfinden sollte die Gasleitungen, Wasserleitungen und Stromleitungen verliefen. Wir sprachen den Architekten darauf an und der meinte, dass das kein Problem sei. Die Baufirma solle einfach um die Leitungen herumgraben und wenn alles gekappt ist kann man die Rohre entfernen. Die Baufirma hat sich (natürlich) geweigert das zu machen. Um die ganzen Anträge haben wir uns dann selbst gekümmert, und versucht das Ganze zu beschleunigen. Trotzdem wurde es Mitte Dezember bis wir endlich beginnen konnten. Zu der Zeit sollte eigentlich schon der Rohbau (8 mx5 m) stehen. Wir bekamen auf die Ausschreibungen des Architekten drei Angebote zwischen 90.000-100.000 für den Rohbau. Ich habe gedacht damit wäre das Teuerste an dem Ganzen erledigt und den Architekten um eine detaillierte Kostenschätzung gebeten um zu sehen, ob wir mit diesem Betrag unter, über oder drin sind in seiner Schätzung. Ich habe nie eine bekommen. Er sagte nur, das passe schon alles. Zwischenzeitlich war ein unabhängiger Sachverständiger der KfW bei uns, der uns in einem vertraulichen Gespräch darauf hinwies, dass die Planung des Architekten den Rahmen sprengen wird, da er nur mit den teuersten und aufwendigsten Materialien geplant hat. Fassadendämmung 30 cm Steinwolle, Dachdämmung 20 cm Mineralfaser Zwischensparrendämmung, (Sparrenaufdopplung nötig) plus 15 cm Pavatex Aufsparrendämmung und die Sparren selber wollte er auch noch mit Dämmmaterial versehen. Wie das funktioniert hätte habe ich allerdings nie kapiert. Dampfsperre aus Fichtenholz usw ... Als dann die Angebote für den neuen Dachstuhl und Dachdämmung kamen wurde ich tatsächlich das erste Mal stutzig. Das Günstigste belief sich auf auf 135.000! Nur für das Dach und den Rohbau hatten wir die geplante Summe bereits überschritten. Ich habe des Öfteren versucht mit dem Architekten darüber zu sprechen. Aber er hat mich jedes Mal "stehen gelassen" und gemeint, wir kommen mit der Summe schon hin?!? Ich sagte ihm auch, dass wir keine 30 cm Steinwolldämmung für die Fassade möchten, und er das bitte in seinen weiteren Ausschreibungen berücksichtigen soll. Auch, dass die Angebote für das Dach absolut indiskutabel sind und er bitte schauen soll wie wir mit den Kosten runterkommen. Die Kosten für Dach hat er dann tatsächlich reduziert, indem er die Dachfläche mal eben 100 m² kleiner gemacht hat als sie tatsächlich ist. Wir haben keines dieser Angebote in Anspruch genommen, ihm das auch gesagt, und selbst nach Dachdeckerfirmen gesucht. Die Angebote "unserer" Firmen beliefen sich auf nicht mal die Hälfte, bei tatsächlicher Größe des Daches. Die Firma für die wir uns entschieden haben, hatte auch das LVAbk. unseres Architekten bekommen und uns aufgeklärt, dass vieles vergessen wurde, u.a. die Verbindung zwischen Alt- und Neubau (Altbau, Neubau), Dachziegel, Pfetten ... Wir hätten für 135.000 also noch nicht mal Dachziegel gehabt! Auch bei der Baufirma für den Rohbau stapelten sich die Regiezettel, die der Architekt alle unterschrieb, ohne uns darüber zu informieren, dass erhebliche Mehrkosten auf uns zukommen. Größtenteils, weil er es vergessen hatte mit anbieten zu lassen. Dann kam irgendwann der Bauleiter auf uns zu und eröffnete uns in einem ebenfalls "vertraulichen" Gespräch, dass der Architekt nun andere Steine (die Teuersten der teuren, T-7, Mehrkosten 28.000!) zum hochmauern in Auftrag gegeben hat, ob wir davon wüssten. Wir wussten natürlich von nix, und haben gesagt, dass diese Änderung nicht gemacht wird. Der Architekt meinte dazu nur, dass das eben die besten Steine sind und wir später froh wären, dass wir so hochwertiges Material verbaut hätten. Ich habe ihn nochmals um Kostenreduzierung gebeten, und gesagt, dass das alles absolut unser Budget sprengt. Als wir dann kurz darauf ein Angebot für die Fassadendämmung über 63.000 bekommen haben, habe ich den Architektenvertrag gekündigt. Nur will er tatsächlich, dass wir seine Rechnung bezahlen. Im Dezember hat er uns 2 Wochen nach Baubeginn bereits die erste Rechnung über knapp 9.000 gestellt die wir auch anstandslos bezahlt haben. Im Januar kam dann bereits seine 2. Rechnung mit knapp 6.000. Ich sagte ihm, dass ich nicht bereit bin diese Summe zu bezahlen, da er Ausschreibungen gemacht hat, von denen ich von Anfang an gesagt habe, dass wir das nicht möchten. Wenn er es trotzdem ausschreibt, bin ich nicht bereit das zu bezahlen. Er hat die Kosten dafür dann aus "Kulanz" von der Rechnung genommen, will aber immer noch knapp 5.000 und hat noch eine zuzsätzliche Abschlussrechnung angekündigt. Insgesamt hätte sich sein Honorar auf knapp 30.000 belaufen, bei einer Bausumme von 210.000. Davon hat er 9.000 bereits bekommen und wir sind bei einer Bausumme von 415.000! angelangt. Ohne Möbel, Farbe Tapeten ... Keine Ahnung wie wir das stemmen sollen. Was kann ich denn jetzt machen? Er hat inzwischen eine Mahnung geschickt, aber ich werde dieses Geld nicht bezahlen, da er dafür auch keine Leistung erbracht hat. Die Entwurfsplanung denk ich ist mit den 9.000 locker bezahlt. Um alles andere haben wir uns selbst gekümmert. Er ist nur jeden 2. Tag kurz auf der Baustelle erschienen um irgendwelche Änderungen in Auftrag zu geben und um Regiezettel verschwinden zu lassen. Die Statik unseres Hauses ist voll im Eimer. Es sind tragende Wände entfernt worden, für die wir jetzt überall Stahlträger einsetzen lassen mussten, sein Kommentar dazu war, dass die Statik bei so einem kleinen Einfamilienhaus keine Rolle spielt und die Statiker nur überall ihren Senf dazugeben wollen. Sorry, aber so jemandem bezahl ich keinen Cent mehr! Oder muss ich? Entschuldigt den Roman, aber ich musste das irgendwo loswerden!

Viele Grüße Christin

  • Name:
  • Christin Weigler
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Durch unsachgemäße Dämmung und Feuchtigkeit können sich Schimmel und Bauschäden bilden. Dies kann die Gesundheit gefährden und die Bausubstanz schädigen.

    GoogleAI-Analyse

    Es tut mir leid zu hören, dass Ihre Sanierung solche Probleme verursacht hat. Eine Situation wie diese ist sehr belastend. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. den Architektenvertrag, Rechnungen, E-Mails, Fotos von Baumängeln und Regiezettel.
    • Beweissicherung: Lassen Sie den aktuellen Zustand des Hauses und die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren. Dies ist wichtig, um Beweise für eventuelle rechtliche Schritte zu haben.
    • Prüfung des Architektenvertrags: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Klären Sie, welche Leistungen der Architekt schuldet und ob er diese vertragsgemäß erbracht hat.
    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich über die festgestellten Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
    • Kostenschätzung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Baufirmen für die Beseitigung der Mängel ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
    • Rechtliche Schritte: Wenn der Architekt die Mängel nicht beseitigt oder sich weigert, für die entstandenen Schäden aufzukommen, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    • 🔴 Gefahr: Durch die unsachgemäße Ausführung der Sanierung könnten Folgeschäden entstehen, wie z.B. Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und einen unabhängigen Bausachverständigen, um die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der Baumängel und Bauschäden beurteilen kann. Er erstellt Gutachten, die als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Punkte enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder die Baufirma, in der er die festgestellten Mängel rügt und zur Mängelbeseitigung auffordert. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge.
    Regressforderung
    Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den ein Geschädigter gegen den Verursacher eines Schadens geltend machen kann. Im Baurecht kann der Bauherr Regressforderungen gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Haftung, Gewährleistung.
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit und Festigkeit von Bauwerken. Sie befasst sich mit den Kräften, die auf ein Gebäude wirken, und der Fähigkeit des Gebäudes, diesen Kräften standzuhalten. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Standsicherheit.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder der Baufirma, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelhaftung, Garantie.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt oder die Baufirma muss die Mängel beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert wird, können Sie Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
    2. Frage: Was ist ein Bausachverständiger und wozu brauche ich ihn?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel und Bauschäden beurteilen kann. Er kann den Zustand des Hauses dokumentieren, die Ursachen der Mängel feststellen und die Kosten für die Beseitigung schätzen. Seine Expertise ist wichtig für die Beweissicherung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
    3. Frage: Was ist ein Architektenvertrag und welche Bedeutung hat er?
      Der Architektenvertrag regelt die Leistungen, die der Architekt erbringen muss, sowie die Honorarzahlung. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit und sollte alle wichtigen Punkte enthalten, wie z.B. die Planungsleistungen, Bauleitung und Kostenkontrolle.
    4. Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
      Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen, z.B. wenn der Architekt seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung darlegen.
    5. Frage: Was bedeutet Regressforderung?
      Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den Sie gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen können, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Statik des Hauses bei der Sanierung?
      Die Statik des Hauses ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes. Bei einer Sanierung müssen die statischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Haus den Belastungen standhält.
    7. Frage: Was ist eine Mängelanzeige und wie schreibe ich sie richtig?
      Eine Mängelanzeige ist ein Schreiben, in dem Sie den Architekten oder die Baufirma über die festgestellten Mängel informieren und zur Mängelbeseitigung auffordern. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, die Mängel genau beschreiben und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
    8. Frage: Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Mängeln beachten?
      Die Fristen für die Geltendmachung von Mängeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen fünf Jahre. Es ist wichtig, die Mängel rechtzeitig anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

    🔗 Verwandte Themen

    • Pfusch am Bau erkennen und vermeiden
      Tipps, wie Sie Baumängel frühzeitig erkennen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Pfusch am Bau zu vermeiden.
    • Rechte und Pflichten des Architekten
      Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Architekten im Rahmen eines Bauprojekts.
    • Bauvertrag richtig gestalten
      Worauf Sie bei der Gestaltung eines Bauvertrags achten sollten, um sich vor Risiken zu schützen.
    • Sachverständigengutachten im Baubereich
      Informationen über die Bedeutung von Sachverständigengutachten bei Baumängeln und Bauschäden.
    • Mediation im Baurecht
      Eine alternative Streitbeilegungsmethode zur Lösung von Konflikten zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen.
  2. Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht!

    Auch wenn es weh tut ...
    muss ich damit eröffnen: Sie haben einen RIESEN Fehler gemacht, den Kollegen "einfach so" zu kündigen! Er besteht derzeit (auch wenn es Ihnen nicht zu Unrecht völlig falsch erscheint) mit Fug und Recht auf seinem fast vollen Honorar.

    Gehen Sie  -  nicht nur deswegen  -  unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist.

    Ohne dem vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten:

    1) *piep*

    2) *piep*

    3) Tagelohnzettel in größerem Umfang unterschreiben dürfte er nur mit einer Vollmacht von Ihnen (die Sie ihm hoffentlich nicht erteilt haben)

    4) Wenn die 210.000 im Vertrag wirklich rechtssicher! vereinbart sind, dann kann es sein, dass er für die Ihnen entstehen MehrLASTEN (nicht Mehrkosten) aufkommen muss. Also z.B. höhere Zinssätze.

    Dann  -  auch wenn Ihr Vertrauen sicher und verständlicher Weise bis ins Mark erschüttert ist  -  suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten ist und der dem Anwalt hilft, die Spreu vom Weizen zu trennen! Wenn Sie da jetzt alleine weiterarbeiten, kann das böse für Sie werden. Lassen Sie auch prüfen, in wie weit günstigere Bauweisen und -materialen Auswirkungen auf die Baugenehmigung oder in Anspruch genommene Fördergelder haben kann

    Ich weiß, die Lage ist *piep*, aber Ihnen jetzt nur Händchen halten macht es nicht besser. Je eher Sie die ungeschminkte Wahrheit annehmen, desto eher können Sie noch etwas retten

  3. Sanierungskosten senken: Dämmung optimieren & Fördergelder sichern

    Schande *piep* *piep* Ich habe fast befürchtet, ...
    Schande *piep* *piep* Ich habe fast befürchtet, Schande *piep* *piep*

    Ich habe fast befürchtet, dass es auf einen Anwalt hinausläuft. Die Änderungen die wir vorgenommen haben, haben Gott sei Dank keine Auswirkung auf die Fördergelder. Im Gegenteil, ich habe erfahren, dass wir gar nicht so aufwändig dämmen müssen, und somit viel Geld sparen. Von 30 cm Steinwolle runter auf 16 cm Styropor. Und auch die Holzfaserplatten auf dem Dach sind mit 8,5 cm ausreichend. Damit sind wir aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das Schlimme ist, dass mit Bausparern und anderen Rücklagen unser Budget 280.000 hoch war (man weiß ja, dass es immer etwas teurer wird), das war für uns aber auch absolutes Limit. Nachdem er uns sogar nur 180-190.000 "zugesagt" hat (das zählt nichts, ich weiß. Aber man hat es im Hinterkopf), hätten wir ein Polster von knapp 100.000 gehabt. Dass das nun nicht einmal reicht macht mich fix und fertig! An die Baugenehmigung habe ich auch schon gedacht, aber das einzige was sich ändert sind nicht sichtbare Materialien und Ziegel auf dem Dach. Ich werde mich diesbezüglich trotzdem nochmal erkundigen. Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! Alle anderen Gewerke (Heizung, putze, Fliesenleger etc.) brauchen doch keinen Architekten, oder? Vollmacht etwas zu unterschreiben hat er von uns nie bekommen. Und die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion die ich aber nicht bereue. Aber besser überdenken hätte ich sie wohl besser sollen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Auch wenn ich genau das nicht hören wollte ☹

    • Name:
    • Christin W.
  4. Baukostenexplosion: Handwerkerrechnung prüfen – Mehrkosten vermeiden!

    Oder ziehen die Handwerker ...
    Oder ziehen die Handwerker Sie gnadenlos über den Tisch? 8*5 m Anbau in T7 und dann 28.000 € Mehrkosten?
  5. Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative

    Mir kommt kein Architekt mehr ins Haus ...
    mag zwar verständlich sein, ist aber gerade in Ihrer Situation völlig falsch.

    Nicht nur, dass ich ähnliches denke wie Rüdiger, ich sehe vor allem, dass sie entweder nach Gusto der Firmen weitermachen und am Ende wenig Geld sparen gegenüber dem jetzigen Konzept oder aber Linie in den Bau bekommen müssen  -  und das können Sie als Laie nicht.

    Außerdem werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, aber keine Baufachleute sind  -  da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann.

    Die von Ihnen genannten Zahlen für einen Anbau 8*5 mit KG, EGAbk. und OGAbk. + Dach und eine Sanierung des Bestandsdachs sind schon arg hoch.

    Was mir auch mal gar nicht passt, ist das Gerede der Handwerker. Sicher rennt man als Handwerker nicht wg. jeder Kleinigkeit zum Bauherren, sondern versucht erstmal mit dem Planer klarzukommen.

    Wenn es aber (auch finanziell) solche Dimensionen annimmt wie beschrieben, dann kann das nicht alles "auf Zuruf" erfolgen. Neben vielem anderen schon alleine aus Selbstschutz, denn als Handwerker will ich doch wissen, ob mein Auftraggeber all die Mehrkosten auch schultern kann!

    Wenn Sie jetzt ohne Fachmenschen weitermachen, ist das, was Sie bis jetzt erreicht haben, bestenfalls der Rand des Sumpfs, in dem Sie am Ende stehen werden. Auf diese Baustelle gehört jemand, der da wieder "Zucht und Ordnung" (ja  -  ich weiß😉 reinbringt.

    MfG

  6. Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern

    Foto von wiki

    Sie müssen ...
    Sie müssen auf dem allerallerschnellsten Weg zu einem Fachanwalt für Baurecht. Wenn Ihr Architekt tatsächlich entgegen Ihrer Vorgaben gehandelt und Kosten/Schäden versursacht hat und Sie das Ihm nahcweisen können, besteht eine gute Chance, Ihn an den Mehrkosten zu beteiligen.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architekt-Pfusch bei Sanierung: Regress, Kosten & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Kündigung des Architekten ohne rechtliche Beratung kann teuer werden. Eine Dämmungsoptimierung kann Sanierungskosten senken. Handwerkerrechnungen sollten genau geprüft werden, um Mehrkosten zu vermeiden. Ein Fachanwalt für Baurecht ist bei Architektenfehlern unerlässlich, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Sanierung ohne Architekt birgt Risiken, Baufachleute und Anwälte können jedoch unterstützen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! erwähnt, ist die sofortige Kündigung eines Architekten ohne rechtliche Beratung ein großer Fehler, da dieser weiterhin Anspruch auf Honorar haben könnte. Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Honorar- und Architektenrecht zu konsultieren, um die Situation zu retten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Sanierungskosten senken: Dämmung optimieren & Fördergelder sichern zeigt, dass Änderungen an den Dämmstandards nicht zwangsläufig die Fördergelder gefährden. Durch die Reduzierung der Dämmstärke von 30 cm Steinwolle auf 16 cm Styropor können sogar Kosten gespart werden, ohne die Baugenehmigung zu beeinträchtigen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Laut dem Beitrag Baukostenexplosion: Handwerkerrechnung prüfen – Mehrkosten vermeiden! besteht die Gefahr, dass Handwerker überhöhte Rechnungen stellen. Eine sorgfältige Prüfung der Rechnungen und ein Vergleich mit den ursprünglichen Angeboten sind daher unerlässlich, um unberechtigte Mehrkosten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, bei Problemen mit Architekten oder Handwerkern einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren, wie im Beitrag Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern betont wird. Dieser kann die rechtliche Situation beurteilen und die besten Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen empfehlen. Alternativ kann, wie im Beitrag Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative vorgeschlagen, ein Team aus Baufachleuten und Anwalt die Sanierung begleiten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Sanierung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Drainage / Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
  2. Firmen - A-Z der Bau-Partner: O bis Z
  3. Firmen - A-Z der Bau-Partner: G bis N
  4. Firmen - A-Z der Bau-Partner: A bis F
  5. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  6. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  7. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  8. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  9. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  10. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Sanierung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Sanierung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt ruiniert Sanierung: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt, Sanierung, Baukosten, Pfusch am Bau, Regress, Mängel, Gutachter, Baurecht, Architektenvertrag, Honorar
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼