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Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
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Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Durch unsachgemäße Dämmung und Feuchtigkeit können sich Schimmel und Bauschäden bilden. Dies kann die Gesundheit gefährden und die Bausubstanz schädigen.
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Es tut mir leid zu hören, dass Ihre Sanierung solche Probleme verursacht hat. Eine Situation wie diese ist sehr belastend. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. den Architektenvertrag, Rechnungen, E-Mails, Fotos von Baumängeln und Regiezettel.
- Beweissicherung: Lassen Sie den aktuellen Zustand des Hauses und die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren. Dies ist wichtig, um Beweise für eventuelle rechtliche Schritte zu haben.
- Prüfung des Architektenvertrags: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Klären Sie, welche Leistungen der Architekt schuldet und ob er diese vertragsgemäß erbracht hat.
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich über die festgestellten Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
- Kostenschätzung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Baufirmen für die Beseitigung der Mängel ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
- Rechtliche Schritte: Wenn der Architekt die Mängel nicht beseitigt oder sich weigert, für die entstandenen Schäden aufzukommen, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- 🔴 Gefahr: Durch die unsachgemäße Ausführung der Sanierung könnten Folgeschäden entstehen, wie z.B. Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und einen unabhängigen Bausachverständigen, um die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der Baumängel und Bauschäden beurteilen kann. Er erstellt Gutachten, die als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Punkte enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag.
- Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder die Baufirma, in der er die festgestellten Mängel rügt und zur Mängelbeseitigung auffordert. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge.
- Regressforderung
- Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den ein Geschädigter gegen den Verursacher eines Schadens geltend machen kann. Im Baurecht kann der Bauherr Regressforderungen gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Haftung, Gewährleistung.
- Statik
- Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit und Festigkeit von Bauwerken. Sie befasst sich mit den Kräften, die auf ein Gebäude wirken, und der Fähigkeit des Gebäudes, diesen Kräften standzuhalten. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Standsicherheit.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder der Baufirma, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelhaftung, Garantie.
- BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Baurecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt oder die Baufirma muss die Mängel beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert wird, können Sie Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. - Frage: Was ist ein Bausachverständiger und wozu brauche ich ihn?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel und Bauschäden beurteilen kann. Er kann den Zustand des Hauses dokumentieren, die Ursachen der Mängel feststellen und die Kosten für die Beseitigung schätzen. Seine Expertise ist wichtig für die Beweissicherung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. - Frage: Was ist ein Architektenvertrag und welche Bedeutung hat er?
Der Architektenvertrag regelt die Leistungen, die der Architekt erbringen muss, sowie die Honorarzahlung. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit und sollte alle wichtigen Punkte enthalten, wie z.B. die Planungsleistungen, Bauleitung und Kostenkontrolle. - Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen, z.B. wenn der Architekt seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung darlegen. - Frage: Was bedeutet Regressforderung?
Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den Sie gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen können, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind. - Frage: Welche Rolle spielt die Statik des Hauses bei der Sanierung?
Die Statik des Hauses ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes. Bei einer Sanierung müssen die statischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Haus den Belastungen standhält. - Frage: Was ist eine Mängelanzeige und wie schreibe ich sie richtig?
Eine Mängelanzeige ist ein Schreiben, in dem Sie den Architekten oder die Baufirma über die festgestellten Mängel informieren und zur Mängelbeseitigung auffordern. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, die Mängel genau beschreiben und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. - Frage: Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Mängeln beachten?
Die Fristen für die Geltendmachung von Mängeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen fünf Jahre. Es ist wichtig, die Mängel rechtzeitig anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
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Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht!
Auch wenn es weh tut ...
muss ich damit eröffnen: Sie haben einen RIESEN Fehler gemacht, den Kollegen "einfach so" zu kündigen! Er besteht derzeit (auch wenn es Ihnen nicht zu Unrecht völlig falsch erscheint) mit Fug und Recht auf seinem fast vollen Honorar.Gehen Sie - nicht nur deswegen - unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist.
Ohne dem vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten:
1) *piep*
2) *piep*
3) Tagelohnzettel in größerem Umfang unterschreiben dürfte er nur mit einer Vollmacht von Ihnen (die Sie ihm hoffentlich nicht erteilt haben)
4) Wenn die 210.000 im Vertrag wirklich rechtssicher! vereinbart sind, dann kann es sein, dass er für die Ihnen entstehen MehrLASTEN (nicht Mehrkosten) aufkommen muss. Also z.B. höhere Zinssätze.
Dann - auch wenn Ihr Vertrauen sicher und verständlicher Weise bis ins Mark erschüttert ist - suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten ist und der dem Anwalt hilft, die Spreu vom Weizen zu trennen! Wenn Sie da jetzt alleine weiterarbeiten, kann das böse für Sie werden. Lassen Sie auch prüfen, in wie weit günstigere Bauweisen und -materialen Auswirkungen auf die Baugenehmigung oder in Anspruch genommene Fördergelder haben kann
Ich weiß, die Lage ist *piep*, aber Ihnen jetzt nur Händchen halten macht es nicht besser. Je eher Sie die ungeschminkte Wahrheit annehmen, desto eher können Sie noch etwas retten
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Sanierungskosten senken: Dämmung optimieren & Fördergelder sichern
Schande *piep* *piep* Ich habe fast befürchtet, ...
Schande *piep* *piep* Ich habe fast befürchtet, Schande *piep* *piep*Ich habe fast befürchtet, dass es auf einen Anwalt hinausläuft. Die Änderungen die wir vorgenommen haben, haben Gott sei Dank keine Auswirkung auf die Fördergelder. Im Gegenteil, ich habe erfahren, dass wir gar nicht so aufwändig dämmen müssen, und somit viel Geld sparen. Von 30 cm Steinwolle runter auf 16 cm Styropor. Und auch die Holzfaserplatten auf dem Dach sind mit 8,5 cm ausreichend. Damit sind wir aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das Schlimme ist, dass mit Bausparern und anderen Rücklagen unser Budget 280.000 hoch war (man weiß ja, dass es immer etwas teurer wird), das war für uns aber auch absolutes Limit. Nachdem er uns sogar nur 180-190.000 "zugesagt" hat (das zählt nichts, ich weiß. Aber man hat es im Hinterkopf), hätten wir ein Polster von knapp 100.000 gehabt. Dass das nun nicht einmal reicht macht mich fix und fertig! An die Baugenehmigung habe ich auch schon gedacht, aber das einzige was sich ändert sind nicht sichtbare Materialien und Ziegel auf dem Dach. Ich werde mich diesbezüglich trotzdem nochmal erkundigen. Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! Alle anderen Gewerke (Heizung, putze, Fliesenleger etc.) brauchen doch keinen Architekten, oder? Vollmacht etwas zu unterschreiben hat er von uns nie bekommen. Und die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion die ich aber nicht bereue. Aber besser überdenken hätte ich sie wohl besser sollen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Auch wenn ich genau das nicht hören wollte ☹
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Baukostenexplosion: Handwerkerrechnung prüfen – Mehrkosten vermeiden!
Oder ziehen die Handwerker ...
Oder ziehen die Handwerker Sie gnadenlos über den Tisch? 8*5 m Anbau in T7 und dann 28.000 € Mehrkosten? -
Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative
Mir kommt kein Architekt mehr ins Haus ...
mag zwar verständlich sein, ist aber gerade in Ihrer Situation völlig falsch.Nicht nur, dass ich ähnliches denke wie Rüdiger, ich sehe vor allem, dass sie entweder nach Gusto der Firmen weitermachen und am Ende wenig Geld sparen gegenüber dem jetzigen Konzept oder aber Linie in den Bau bekommen müssen - und das können Sie als Laie nicht.
Außerdem werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, aber keine Baufachleute sind - da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann.
Die von Ihnen genannten Zahlen für einen Anbau 8*5 mit KG, EGAbk. und OGAbk. + Dach und eine Sanierung des Bestandsdachs sind schon arg hoch.
Was mir auch mal gar nicht passt, ist das Gerede der Handwerker. Sicher rennt man als Handwerker nicht wg. jeder Kleinigkeit zum Bauherren, sondern versucht erstmal mit dem Planer klarzukommen.
Wenn es aber (auch finanziell) solche Dimensionen annimmt wie beschrieben, dann kann das nicht alles "auf Zuruf" erfolgen. Neben vielem anderen schon alleine aus Selbstschutz, denn als Handwerker will ich doch wissen, ob mein Auftraggeber all die Mehrkosten auch schultern kann!
Wenn Sie jetzt ohne Fachmenschen weitermachen, ist das, was Sie bis jetzt erreicht haben, bestenfalls der Rand des Sumpfs, in dem Sie am Ende stehen werden. Auf diese Baustelle gehört jemand, der da wieder "Zucht und Ordnung" (ja - ich weiß😉 reinbringt.
MfG
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Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Architekt-Pfusch bei Sanierung: Regress, Kosten & Lösungen
💡 Kernaussagen: Die Kündigung des Architekten ohne rechtliche Beratung kann teuer werden. Eine Dämmungsoptimierung kann Sanierungskosten senken. Handwerkerrechnungen sollten genau geprüft werden, um Mehrkosten zu vermeiden. Ein Fachanwalt für Baurecht ist bei Architektenfehlern unerlässlich, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Sanierung ohne Architekt birgt Risiken, Baufachleute und Anwälte können jedoch unterstützen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! erwähnt, ist die sofortige Kündigung eines Architekten ohne rechtliche Beratung ein großer Fehler, da dieser weiterhin Anspruch auf Honorar haben könnte. Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Honorar- und Architektenrecht zu konsultieren, um die Situation zu retten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Sanierungskosten senken: Dämmung optimieren & Fördergelder sichern zeigt, dass Änderungen an den Dämmstandards nicht zwangsläufig die Fördergelder gefährden. Durch die Reduzierung der Dämmstärke von 30 cm Steinwolle auf 16 cm Styropor können sogar Kosten gespart werden, ohne die Baugenehmigung zu beeinträchtigen.
🔴 Kritisch/Risiko: Laut dem Beitrag Baukostenexplosion: Handwerkerrechnung prüfen – Mehrkosten vermeiden! besteht die Gefahr, dass Handwerker überhöhte Rechnungen stellen. Eine sorgfältige Prüfung der Rechnungen und ein Vergleich mit den ursprünglichen Angeboten sind daher unerlässlich, um unberechtigte Mehrkosten zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, bei Problemen mit Architekten oder Handwerkern einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren, wie im Beitrag Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern betont wird. Dieser kann die rechtliche Situation beurteilen und die besten Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen empfehlen. Alternativ kann, wie im Beitrag Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative vorgeschlagen, ein Team aus Baufachleuten und Anwalt die Sanierung begleiten.
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