Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?

Hallo liebes Forum,

wir besitzen ein 100 Jahre altes Sandsteinhaus, indem meine Freundin, deren Eltern und ich gemwinsam wohnen. Wir wollten dies nun umbauen dass 2 getrennte Wohneinheiten entstehen. Der Architekt machte uns sehr schöne Pläne, jedoch war unser Limit ursprünglich 200 000 €. Nach der Kostenberechnung waren wir bei 260 000 €, wobei auch einige Änderungen von uns gewünscht wurden, die einen Aufpreis vorhersehbar machten. Nun kamen nach der Ausschreibung die ersten Angebote. Wir liegen nun bei der Heizung 20 % teurer, bei der Elektrik 40 %, bei den Fensterbauern 40 %, bei den Dachdeckern 50 % und bei den Maurern 60 % über der Kostenberechnung. Von den angeschriebenen Schlossern kam kein Angebot. Der Architekt empfahl mir selbst noch Schlosser zu akquirieren. Ich übernahm seine Arbeit undfand 3 Stück die jetzt noch Angebote schicken. Alles in allem rechnen wir nun mit einer Erhöhung von 80 000 € bei einer einem anfänglichen Budget von 200 000 € undeiner Kostenberechnung von 260 000 €. Die Architektin erklärte dies mit Auflagen des Statikers und saisonal ungünstigen Preisen. Auch hat sie die Werkplanung eigentlich komplett ohne uns gemacht und Aufgrund des engen Zeitfensters und ihrer Urlaubszeit alles von zu Hause gemacht ohne einen Termin mit uns zu machen. Wir sind schockiert. Das riecht doch nach Frechheit oder stehe ich da im Wald. Vertrag hatten wir nur bis Baugenehmigung. Alles andere ist bisher ohne Vertrag gelaufen und nur mdl.. Wir haben vorher vereinbart dass wir die Bedingungen aus 1-5 übernehmen.

Was soll ich tun. Wie kann ich die Reißleine ziehen. Soll ich zum Anwalt gehen? Was meint ihr?

Vielen lieben Dank für die Hilfe

  • Name:
  • volker
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Kostenüberschreitung von 50% beim Hausumbau ist ein deutliches Warnsignal. Es ist wichtig, die Ursachen dafür genau zu analysieren. Mögliche Gründe sind:

    • Fehlerhafte Kostenberechnung: Die ursprüngliche Kostenschätzung des Architekten war unrealistisch.
    • Nachträge: Im Laufe des Projekts kamen zusätzliche Leistungen hinzu, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren.
    • Unvorhergesehene Probleme: Bei der Sanierung alter Bausubstanz können unerwartete Schäden auftreten, die zusätzliche Kosten verursachen.
    • Teuerung: Steigende Material- und Lohnkosten können zu einer Kostenüberschreitung führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    1. Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich Kostenüberschreitungen getroffen? Gibt es Klauseln, die Ihre Rechte schützen?
    2. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten an: Lassen Sie sich vom Architekten jeden einzelnen Posten erklären und belegen.
    3. Holen Sie eine unabhängige Expertise ein: Ein Bausachverständiger kann die Angemessenheit der Kosten prüfen und Ihnen bei der Verhandlung mit dem Architekten helfen.
    4. Prüfen Sie Ihre Finanzierung: Können Sie die Mehrkosten tragen oder müssen Sie die Finanzierung anpassen?

    🔴 Gefahr: Eine unkontrollierte Kostenüberschreitung kann zu finanziellen Schwierigkeiten und sogar zum Baustopp führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kostenberechnung
    Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und zur Kontrolle der Baukosten.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Angebot, Budget.
    Nachtrag
    Eine zusätzliche Leistung, die während der Bauausführung erforderlich wird und nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten war. Nachträge müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
    Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, Änderungswunsch, Bauzeitverlängerung.
    Bausachverständiger
    Ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Bauleistungen zu beurteilen, Schäden festzustellen und Gutachten zu erstellen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauprojekt regelt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag.
    Reißleine ziehen
    Ein Bauprojekt stoppen, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen oder andere schwerwiegende Probleme auftreten.
    Verwandte Begriffe: Baustopp, Kündigung, Rücktritt.
    Werkplanung
    Die detaillierte Ausführungsplanung eines Bauprojekts, die alle notwendigen Informationen für die Handwerker enthält.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Bauzeichnung.
    Statiker
    Ein Bauingenieur, der die Standsicherheit eines Gebäudes berechnet und nachweist. Er erstellt die statischen Berechnungen und Pläne, die für die Baugenehmigung erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Standsicherheit.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist eine prüffähige Kostenberechnung?
      Eine prüffähige Kostenberechnung ist eine detaillierte Aufstellung aller voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts, die von einem unabhängigen Dritten (z.B. einem Bausachverständigen) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und zur Kontrolle der Baukosten.
    2. Frage: Was sind Nachträge im Bauwesen?
      Nachträge sind zusätzliche Leistungen, die während der Bauausführung erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten waren. Sie müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
    3. Frage: Wie kann ich mich vor unvorhergesehenen Kosten bei der Sanierung schützen?
      Eine gründliche Voruntersuchung der Bausubstanz, eine realistische Kostenplanung mit ausreichendem Puffer und eine klare Vereinbarung über den Umgang mit unvorhergesehenen Problemen im Bauvertrag können helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
    4. Frage: Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Bauleistungen zu beurteilen, Schäden festzustellen und Gutachten zu erstellen. Er kann bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermittelnd tätig werden.
    5. Frage: Welche Rechte habe ich als Bauherr bei einer Kostenüberschreitung?
      Ihre Rechte hängen von den Vereinbarungen im Bauvertrag ab. Grundsätzlich haben Sie das Recht auf eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten und auf eine Überprüfung der Angemessenheit der Kosten. Bei groben Fehlern des Architekten oder Bauunternehmers können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
    6. Frage: Was bedeutet "Reißleine ziehen" im Zusammenhang mit einem Bauprojekt?
      "Reißleine ziehen" bedeutet, das Bauprojekt zu stoppen, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen oder andere schwerwiegende Probleme auftreten. Dies kann notwendig sein, um größere finanzielle Schäden zu vermeiden.
    7. Frage: Wie wichtig ist ein detaillierter Bauvertrag?
      Ein detaillierter Bauvertrag ist essentiell, da er die Rechte und Pflichten aller Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bauunternehmen) festlegt. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts regeln, einschließlich der Leistungen, Kosten, Termine und Gewährleistungen.
    8. Frage: Was ist Werkplanung?
      Die Werkplanung ist die detaillierte Ausführungsplanung eines Bauprojekts. Sie basiert auf der Entwurfsplanung und enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker, um das Gebäude zu errichten.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baufinanzierung
      Informationen zu Krediten, Fördermitteln und anderen Finanzierungsmöglichkeiten für Bauprojekte.
    • Architektenrecht
      Rechte und Pflichten von Architekten und Bauherren im Rahmen eines Architektenvertrags.
    • Baukosten senken
      Tipps und Tricks, wie Sie bei Ihrem Bauprojekt Kosten sparen können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
    • Sanierungskosten planen
      Wie Sie die Kosten für eine Sanierung realistisch einschätzen und ein Budget erstellen.
    • Bauvertrag prüfen
      Worauf Sie bei der Prüfung eines Bauvertrags achten sollten, um sich vor Risiken zu schützen.
  2. Architektenleistung: Reale Baukosten durch Ausschreibung ermittelt

    Foto von wiki

    die Architektin..
    ... hat doch nur ihren Job gemacht und die realen Kosten per Ausschreibung ermittelt. was überrascht Sie denn so? ein 100 Jahre altes Haus umbauen nach Ihren Wünschen ist doch durch die Ausschreibung ermittelt worden. Wenn die Kosten anders sich ergeben als Sie sich das vorgestellt hatten ist eine "Schuld" der Architektin nicht zu erkennen.
  3. Kostenüberschreitung: Architekten-Kostenschätzung vs. Angebote

    Hallo Die ganze Bauphase wurde vom Architekt ...
    Hallo Die ganze Bauphase wurde vom Architekt Hallo

    Die ganze Bauphase wurde vom Architekt von Anfang an betreut

    1) Ortstermin mit unseren Wünschen

    2) Vorschläge des Architekten

    3) Erstellen eines Entwurfs

    4) Kostenschätzung des Architekten ("Mit 200 000 müssen sie rechnen, wird aber hinhauen"😉

    5) Erstellen der Pläne/Kostenberechnung mit LVAbk. und Bemusterungsvorschläge => 266 000 €

    6) Bauantrag

    7) Statik/EnEVAbk. Berechnung

    8) Ausschreibung der Gewerke

    9) Angebotsübersicht ca. 330 000  -  340 000 €

    Es wurde immer wieder betont, die Kostenberechnung wäre extra hoch angesetzt und sie würden dass immer so hoch machen, dass der Bauherr keine Gefahr der Nachfinanzierung hat.

    Beispiel: für die Rohbauer Angebot 74 000 €, Kostenberechnung 48 000 € Dachdecker 38 000 €, Kostenberechnung 58 000 €

    Da ist doch die Frage was mich ärgert auf der Hand:

    Es wurden seit der Berechnung keine gravierenden baulichen Veränderungen vorgenommen (höchstens was der Statiker angewisesn hatte, aber das wurde vorher ja auch schon eingeplant, wie z.B. Stahlträger).

    Wenn die Berechnung schon hoch gegriffen wurde, wurde da dann nicht gravierend falsch berechnet, wenn dann scolche Abweichungen auftreten, die wir nicht bezahlen können/wollen.

    LG Volker

  4. Klarstellung: Architekten-Kostenberechnung basiert auf Bemusterung

    Hallo kleine Ergänzung: Vielleicht war das am ...
    Hallo kleine Ergänzung: Vielleicht war das am Hallo kleine Ergänzung:

    Vielleicht war das am Anfang etwas missverständlich ausgedrückt als ich geschrieben habe, dass wir bei 260 000 € waren. Damit meine ich den Architekten und uns.

    Die Kostenberechnung wurde vom Architekten anhand seiner Pläne und seiner Beispielsbemusterung erstellt (insgesamt 80 Seiten). Also nicht von uns privat.

    LG Volker

  5. Diskussion: Ohne Detailkenntnisse keine fundierte Aussage möglich

    Foto von

    altes Haus
    da man ja hier nur wieder die eine Seite lesen kann, weder das Objekt kennt, noch die unzähligen Gespräche und Verhandlungen, man die Planung und die LVAbk. nicht kennt, die Angebote nicht kennt, ist alles hier nur Wischiwaschi und durch die verzinkte Glaskugel zu betrachten, also vertrödelt eure Zeit nicht mit unnötigen und dusseligen Beiträgen, es bringt nichts .. euer lol
  6. Detail-Angaben: Kosten für Anbau, Zisterne und Dachausbau

    Hallo ich bin gerne bereit, die ...
    Hallo ich bin gerne bereit, die Hallo

    ich bin gerne bereit, die fehlenden Angaben zu machen. Wie gesagt ich möchte nur eine Einschätzung von Leuten die mehr Erfahrung haben. Ich versuche es mal genauer zu umschreiben.

    Rohbauer: Fundament Aushub für Anbau (1 Zimmer 25 m²😉 und Freisitz (25 m²😉 mit Setzen einer Zisterne und Anschluss ans Netz. Mauern des Anbaus (1 Etage  -  oben kommt Wintergarten unbeheizt vom Schlosser) 2 Türbrüche Außenwand 1 Durchbruch neues Fenster (2 mx2 m) 1 Durchbruch neues Fenster Giebel (3,5 m x 4,5 m max)

    Dachdecker: Innendämmung Dach mit Sparrenaufdopplung und OSBAbk. Verkleidung (Dach hat 180 m² Dachfläche, Grundfläche) DGAbk. 100 m²😉. 6 Dachflächenfenster Velux Wechsel und setzen. Durchführung Solar und Schornstein. Arbeiten am Anbau: Regenrohr verlegen, Deckenkonstruktion

    Schlosser: Außenstreppe aus Stahl als Aufgang zum Wintergarten (2. Etage im Anbau) Stahlkonstruktion für den Wintergarten

    Heizung: Neue Heizung (Pelletkessel solarfocus 25 kW) mit Hygrospeicher und Solarthermie mit Heizungsunterstützung, 4 neue Heizkörper im DG mit Leitungen

    Fensterbauer: Fenster liefern und setzen, (die besagten) + am Anbau mehrgliedrige Fensterfront (3,5x1,9 m) + 2 Fenster (0,9x2,0 glaube ich)

    Der Architekt war mit der kompletten Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaaßnahme beauftragt. Für die fünf genannten Beispielgewerke hat er in LP3 150 000 € berechnet (nicht geschätzt). Nun kosten die fünf Gewerke aber zusammen 217 000 € (+ 67 000). Bei der Elektrik hat er 6000 € nur veranschlagt. Angebote belaufen sich auf 11 000 €. Bei den Trockenbauern und den Zellulosedämmern wurde das komplette OGAbk. das in der Berechnung vorgesehen (mit 10000 &euro😉 war rausgenommen und trotzdem ist die Gesamtsumme 10 % teurer. Bei den Fliesenlegern und Schreinern kommen wahrscheinlich weitere Mehrkosten dazu, da sind die Angebote noch nicht da.

    Ich möchte ja keine vollständige Analyse. Ich will ja nur einfach wissen ob so etwas sein kann, man damit rechnen muss, oder ob ich die Berechnung von einem Anwalt auf die fachliche Richtigkeit im Bezug auf die gemachten Pläne überprüfen lassen soll.

    Mein Architekt ist jetzt erstmal 3 Wochen vor geplantem Baubeginn in Urlaub, ohne es mir zu sagen (nicht dass er dass müsste), aber wir haben an seinem letzten Arbeitstag telefoniert und er sagte mir dass er die Angebote schickt übers Wochenende (Dies tat er ohne Vorwarnung im Bezug auf die Mehrkosten).

    Also wenn mein Beitrag immer noch dusselig erscheint und keiner überhaupt weiß wo mein Problem ist, dann schreibt es mir einfach. aber subjektiv habe ich hier schon ein etwas weniger dusseliges Problem LG

  7. Altbau-Umbau: Architekt muss Mehrkosten transparent kommunizieren

    Foto von

    altes Haus
    Volker .. das ist doch alles nur Glaskugel lesen, ohne Fachmann "vor Ort" ohne Pläne, ohne Ortskenntnisse, ohne das gesamte Hintergrundwissen läuft da doch nichts ... ein altes Haus umbauen kostet immer zusätzlich 100 > 200 % an Mehrkosten gegenüber einem Neubau ... wenn dir das dein Architekt nicht gleich gesagt hat, dann hast du den falschen Mann erwischt ... in welcher Region baust du? ..dein lol
  8. Regionale Unterschiede: Kostenschätzung vs. Realität in RLP (KL)

    Hallo Endlich mal eine Aussage. Danke schön ...
    Hallo Endlich mal eine Aussage. Danke schön Hallo

    Endlich mal eine Aussage. Danke schön. Nein hat er nicht gesagt. Rlp Region KL. Mann muss dazu sagen, dass alles bewohnt war und es keinen großen Renovierungsbedarf gab ganz im Gegenteil. Es war eigentlich nur eine Alternative zu einem eigenen Haus und daher auch so ein paar Träume verwirklicht (Giebelfenster, Wintergarten). Aber die ganze Zeit war auch alles in Ordnung. Wir planen seit 1,5 Jahren mit dem Architekt. Kostenschätzung war im Juli 2012 Kostenberechnung war im Januar 2013. Es wurde nie über die Möglichkeit der Mehrkosten gesprochen. Ganz im Gegenteil man sagte immer dass die Kostenberechnung hoch berechnet ist damit keine Mehrkosten im Bezug auf die Berechnung entstehen.

    Wir werden so jetzt erstmal nicht bauen und vom Architekten eine ausreichende Erklärung einfordern. Dann bin ich der Meinung dass wir die Reißleine ziehen, die Pläne nehmen und unser Vorhaben woanders anpassen lassen. Da ärgerliche ist nur dass der Architekt bis jetzt schon ein Schweinegeld bekommt. In der Berechnung hat er sein Gehalt unter Nebenkosten mit 40 000 € berechnet (für alle LPs mit Statik und EnEVAbk. inkl. MwSt)

    LG Volker

  9. HOAI-Honorare: Baukosten-Erhöhung als Masche des Architekten?

    Foto von

    HOAI
    ... na ja .. das kann ja auch eine Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein eigenes Honorar zu verdoppeln ... die Würze liegt meistens oft ganz verborgen in den LV's und den Details, denn wenn man ganz fein versteckt dort gewisse teure Sachen ausschreibt, dann erhöhen sich die Baukosten und keiner kann es prüfen ... der Handwerker freut sich dann über einen tollen Auftrag, der Architekt freut sich über erhöhte Baukosten und der Bauherr freut sich (ääähh sorry ) über erhöhte Baukosten ... also ist auch hier wieder die Frage nach dem Detail .. wie immer ... und Architekten besonders Architektinnen haben das persönliche Bedürfnis, sich immer mit jedem Bauprojekt ein Denkmal setzen zu wollen ... und außerdem bezüglich : Budget von 200.000 € und einer Kostenberechnung von 260.000 €. kann kein Honorar von 40. ooo, oo € nach der HOAIAbk. berechnet werden ... besonders wenn : Vertrag hatten wir nur bis Baugenehmigung ... also auch hier Vorsicht ... meine Empfehlung : such dir eine wirklich gute Vertrauensperson mit viel viel Ahnung und Erfahrung, nicht unter 60 Jahre alt, die alles prüft ... die Kosten dafür? ...dein lol
  10. Empfehlung: Baurecht-Gutachter zur Kostenkontrolle hinzuziehen!

    Hallo guter Tipp und danke schön ...
    Hallo guter Tipp und danke schön Hallo

    guter Tipp und danke schön. Werde ich tun und die Kosten liebend gerne dafür tragen. Hast du einen Tipp wie ich an so eine Person komme. Ist das ein Gutachter oder ein Anwalt für Baurecht?

    Vereinbart laut Vertrag warn mit dem Architekten bei Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im Bestand + 5 % Nebenkosten + 1350 € pausch für Erfassung (es existierten keine Pläne vom Haus)

    LP 1-5, wir haben uns geeinigt dass wir bei Zufriedenheit weiter machen, was auch passiert ist aber nichts neues unterschrieben. Er hat die 40 000 für alles veranschlagt: sein Honorar, Gutachter, Statiker, Genehmigungen etc.

    LG Volker

  11. Ergänzung: Kontaktsuche für Baurecht-Experten

    Foto von

    bitte ...
    bitte gerne geschehen ... und : >>>> Hast du einen Tipp wie ich an so eine Person komme. <<<<< das ist schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit hat? evtl. mal eine Anzeige aufgeben : gesucht wird ein "alter erfahrener Hase in Sachen > bauen! " .. und dann den richtigen finden ... na dann viel Glück ...dein lol

    ... und >> Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im Bestand <<< ... also doch Umbau eines alten Hauses ... Region : Region KL .. also Kuala Lumpur ...?

  12. Kostenexplosion: Angebote 40% über Architekten-Berechnung!

    Hallo So für alle die es noch ...
    Hallo So für alle die es noch Hallo

    So für alle die es noch interessiert. Wir haben jetzt alle Angebote. Wir liegen 40 % über der Kostenabrechnung insgesamt. Eigentlich höher da wir die Dämmung des OGAbk. vorher schon rausgenommen haben. Also eigentlich noch mehr drüber. Spitzenreiter ist das Schlossergewerke mit 300 %! über der Berechnung. Habe mit mehreren Handwerken gesprochen die angeschrieben wurden und die ich persönlich kenne. Die haben alle gesagt, so was haben sie noch nie gesehen. Die Architektin wolle nur die Bausumme hoch halten und habe sich verzockt.

    Bei der genauen Durchsicht der Leistungsverzeichnisse mit einem Fachmann, sind uns dann gravierende Mängel aufgefallen. Mengenangaben stimmen nicht mit der Berechnung überein. Sie wurden teilweise um den Faktor 9! erhöht. Fenstermaße wurden berechnet ohne dass Mauerwerk abzuziehen. Überall sind in den Kleinteilen die teuersten Produkte versteckt.

    Nun ja die Werkpläne wollte der Architekt uns partout nicht geben vor dem nächsten gemeinsamen Termin. Es müsse erst noch einiges verändert werden und Neuerungen eingebaut werden.

    Wir zweifeln an der Kompetenz und der Verlässlichkeit

    LG

  13. Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung?

    Hallo, ich weiß nicht, ob mein Rat ...
    Hallo, ich weiß nicht, ob mein Rat Hallo, ich weiß nicht, ob mein Rat noch hilft aber ich poste trotzdem: Also in dem geschilderten Fall liegt es so, dass der Architekt für alles beauftragt wurde, seine Ausschreibung aber zu dem Ergebnis kam, das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. Prinzipiell ist der Architektenvertrag als Werkvertrag jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGB). Einzelne Phasen (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase steht ihm das Honorar meines Erachtens zu. Es geht nicht um die zufrieden stellende Ausschreibung, sondern darum dass der Bauherr die Ergebnisse verwerten kann. Das ist gegeben, auch wenn die Angebote zu hoch liegen. Spannend wird es jetzt für die nicht erbrachten Leistungen der zukünftigen Phasen. Hisnichtlich dieser Leistungen ist der Architekt berechtigt (§ 649 S. 2 BGBAbk.) die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch andere Aufträge erwirbt. Diese ersparten Aufwendungen sind nicht an Durchschnittswerten zu orientiere, sondern fallbezogen konkret abzurechnen. Meine Empfehlung wäre es mit dem Architekten zu verhandeln. Bei Streit hilft auch die Architektenkammer mit einem Schlichter (Link für NRW s.u.) ansonsten empfehle ich die Mitgliedschaft in Bauherrenvereinen (s.u.) die bieten günstige Erstberatungen an.

    ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Eine Einschränkung muss ich noch machen, meine Ausführungen beruhen auf einem verkürzten Sachverhalt und ersetzen keine fundierte Beauftragung eines Kollegen.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan (http://www.kashlan.de )

  14. Kostenreduktion: Architekt optimiert Planung nach Gespräch

    Hallo, vielen Dank für die Infos. die ...
    Hallo, vielen Dank für die Infos. die Hallo,

    vielen Dank für die Infos. die haben mir geholfen. Wir hatten mittlerweile das Gespräch mit dem Architekten und er versprach unsnachzubessern. Es stellte sich heraus dass er noch ganz viel Dinge weglassen könne die eonorm Geld sparen.

    Verzicht auf nicht abgesprochenen Leibungsskonstruktionen an Fenstern aus Stahl (ca. 8000 € Ersparnis) Verwendung eines Rispenbandes anstelle OSBAbk.-Verkleidung als Scheibe im DGAbk. (ca. 8000 € Ersparnis). Korrektur der falschberechneten Maße. Reduzierung der Dämmstarke Zwischensparrendämmung von 30 cm! auf die eigentlich abgesprochenen 24 cm usw. usw. usw. Komischerweise kommen wir dann auf die berechnete Summe. Lediglich das LVAbk. Schlosser hat er sich dann um 200 %! verkalkuliert und kann wohl nichts bereinigen. Doof nur das eine Abänderung ein neues Genehmigungsverfahren nach sich zieht und das in der Denkmalzone.

    Also alles in allem ist das Vertrauen zerstört, da er eigenmächtig über all Luxusvarianten eingeplant hat ohne uns davon zu erzählen. er sagte uns nur er wolle zuerst die Angebote haben um dann mit uns "seine" Werkplanung zu besprechen.

    Fazit: Wir werden abwarten, wie er den Bau umplant ohne ein neues Genehmigungsverfahren und wo er einsparen will. Sollte dies nicht zu unserer Zufriedenheit passieren, sehen wir die LPAbk. 1-4 erfüllt und würden diese bezahlen (was ja eigentlich schon gutmütig ist, den was wäre den wenn sich der Bau so wie er genehmigt wurde gar nicht finanzieren ließe?).

    Die LP5 und LP6 würden wir nicht bezahlen wollen, dawir an der LP5 nicht beteiligt wurden und Dinge eingeplant wurden, die wir so nicht wollten. Daraus resultierend sehen wir die LP6 auch nicht in unserem Interesse erfüllt, was die Kleinigkeit von 120 00 € Mehrpreis bestätigt.

    Vielen Dank an die netten Unterstützer hier und an alle die, die meinen, man müsse doch Verständnis für einen Architekten haben, das beim Altbau nicht alles so exakt planbar sei, die sollen mal überlegen wo sie bereit wären einen Aufpreis von 50 % in ihrem Alltag zubeszahlen. Und warumsoll ich einen Architekten in LP 1 und LP3 bezahlen, wenn man es nicht abschätzen kann. Dann verstehe ich den Sinn dieser Schätzung/Berechnung nicht.

    LG

  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Ursachen und Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Kostenüberschreitung von 50% bei einem Hausumbau. Beteiligte diskutieren über die Verantwortung des Architekten, die Genauigkeit der Kostenschätzung und mögliche Einsparpotenziale. Es wird empfohlen, einen unabhängigen Gutachter oder Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen, um die Situation zu bewerten und rechtliche Schritte zu prüfen. Die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und detaillierten Leistungsverzeichnisse wird hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Altbau-Umbau: Architekt muss Mehrkosten transparent kommunizieren können bei Altbau-Sanierungen Mehrkosten von 100-200% gegenüber Neubauten entstehen. Dies sollte der Architekt im Vorfeld klar kommunizieren.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Kostenreduktion: Architekt optimiert Planung nach Gespräch wird berichtet, dass durch die Reduzierung von Luxusvarianten und nicht abgesprochenen Konstruktionen Einsparungen erzielt werden konnten. Dies zeigt, dass eine detaillierte Überprüfung der Planung und Angebote sinnvoll ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Angebote genau zu prüfen, Mengenangaben und Leistungsverzeichnisse von einem Fachmann kontrollieren zu lassen (siehe Kostenexplosion: Angebote 40% über Architekten-Berechnung!). Zudem sollte man die Möglichkeit einer Kündigung des Architektenvertrags in Betracht ziehen, falls die Budgetplanung unrealistisch ist (Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung?).

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kostenüberschreitung, Hausumbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 11270: Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umbaukosten Einfamilienhaus: Wie Kostenplanung, Architektenschätzung & Angebote vergleichen?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausumbau 1960: Kosten schätzen – Neubaukosten, Substanz & Vergleichsangebote?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenschätzung Neubau nach DIN 276: Anleitung, Beispiele & Vorgehensweise für Schulgebäude?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Raumaufteilung Bad/HAR: Optimale Planung, Kosten & Vorschriften für Hausanschlussraum?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kostenüberschreitung, Hausumbau" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kostenüberschreitung, Hausumbau" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kostenüberschreitung Umbau: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kostenüberschreitung, Hausumbau, Architekt, Budget, Reißleine, Nachtrag, Bauvertrag, Sanierungskosten, Baukosten, Anwalt
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼