KfW Standard nicht erreicht  -  Schadensersatzanspruch?
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KfW Standard nicht erreicht  -  Schadensersatzanspruch?

Hallo!

Wir haben ein KfW Effizienzhaus 100 zusammen mit einem Architekten und einem Energiesachverständigen geplant und sanieren lassen. Nach Abschluss der Bauarbeiten stellte sich nun heraus, dass Aufgrund falscher Keller- und Dachdämmungen sowie minderwertiger Fenster dieser Standard nicht erreicht wird. Nur mit einer Wärmebrückenberechnung konnte dies noch erreicht werden. Die entstandenen Zusatzkosten habe ich vom Architektenhonorar abgezogen, da bereits bei der Angebotseinholung die Werte nicht berücksichtigt wurden. Der Architekt besteht jedoch auf den vollen Honorarbetrag. Habe ich rechtlich hier eine Chance? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Name:
  • Agathe
  1. keine Rechtsberatung!

    den Differenzbetrag zwischen der einfachen Ausführung und der nachgerüsteten wird man wohl nicht ansetzen können aber vielleicht die Mehrkosten zu dem Preis wenn von vornherein korrekt gebaut worden wäre. Das klärt dann im Zweifelsfall ein Anwalt.
  2. Die Frage ist, wer die veränderten ...

    Die Frage ist, wer die veränderten Bauteile zu verantworten hat.
    • Der Bauherr?
    • Der Handwerker?
    • Der Architekt?
    • Alle zusammen?

    Davon hängt ab, wer für daraus resultierende Mehrkosten haftbar sein KÖNNTE!

  3. Nachtrag

    Hallo! Vielen Dank für die prompten Antworten :) Ich denke, dass allein der Architekt dafür verantwortlich ist, da er bereits in seinen Anfragen bzw. dann auch bei der Auftragsvergabe an die Gewerke z.B. bei der Kellerdämmung nur 6 cm angegeben hat und nicht wie verlangt 10 cm. Auch hat er vor Baubeginn eine Aufstellung von dem Energiesachverständigen erhalten, was alles gemacht werden muss, um diesen Effizienzstandard 100 zu erreichen. Eigentlich geht es mir hier auch nur ums Prinzip  -  ich möchte von dem Architekten lediglich die Kosten für die Wärmebrückenberechnung erstattet haben. Diese belaufen sich auf einen geringen vierstelligen Betrag. Nachbessern kann man eh nichts mehr, da das Dach ja bereits fertig ist und die Fenster alle austauschen geht auch nicht mehr. Aber bevor ich mich hier auf einen Streit einlasse bei dem evtl. rechtliche Schritte folgen  -  auf die ich aber auch keine Lust habe  -  wollte ich mich absichern, dass ich nicht ganz chanchenlos bin :) So, wie das aussieht, bin ich ja eigentlich ein bisschen im Recht, oder? :)
    • Name:
    • Agathe
  4. Wärmebrückenberechnung ist ein heißes Thema

    Durch den detaillierten Wärmebrückennachweis darf der Energiesparnachweisersteller auf die Anwendung von ungünstigen pauschalen Zuschlägen auf die U-Werte verzichten. Soweit mag die Vorgehensweise jetzt richtig sein, damit es keinen Ärger mit der kfw-Bank gibt. Der EnEVAbk.-Nachweisersteller muss die Kosten für diesen Nachweis auch bezahlt bekommen, wenn er selbst nichts an der Situation verschuldet hat. Wenn Sie direkter Vertragspartner des EnEV-Nachweiserstellers sind, dann müssen Sie den auch bezahlen und in Vorleistung gehen. Wo Sie sich das dann wiederholen (Architekt, Baufirma) hängt von den Umständen ab.

    Was mich aufhorchen lässt ist, dass bei der Sanierung eines Altbaus der Nachweis nun durch die detaillierte Wärmebrückenberechnung wieder passend gemacht wurde. Das finde ich etwas merkwürdig. Der detaillierte Nachweis hilft rechnerisch sehr gut für einen EnEV-Nachweis im Neubau, wenn auch alle Wärmebrücken optimiert geplant sind. Bei der Altbausanierung verbleiben hingegen  -  es sei denn es wurde sehr aufwendig geplant und saniert, was leider nicht der Standardfall ist  -  viele Wärmebrücken mit hohen Verlustköffizienten (psi-Werten). Sie sollten also den Wärmebrückennachweis mal genau unter der Lupe nehmen.

    • Sind denn alle Wärmebrücken, die es geben kann, überhaupt aufgeführt?
    • Sind die Längen korrekt?
    • Woher kommen die psi-Werte?
    • Liegen dem Nachweis psi-Wert-Ermittlungen mit Hilfe von thermischen Simulationen (einschlägige Programme wie Therm, Dämmwerk, Heat) bei.
    • Hat der EnEV-Nachweisersteller die Ausführung der Wärmebrücken am realen Objekt durch Ortstermin ermittelt, oder woher weiß er, wie die Wärmebrücken beschaffen sind?
  5. Die dünnere Dämmung und die minderwertigen ...

    Die dünnere Dämmung und die minderwertigen Fenster dürften billiger gewesen sein als die vom Energieberater vorgegebenen Bauteile. Somit haben Sie doch eigentlich Geld gespart?
  6. aber aber

    Herr Taut, das ist doch ein unpassendes Argument! Man baut doch einen Altbau nicht zum Effizienzhaus 100 um, um dann an den Baukosten zu sparen, sondern an den später anfallenden Heizkosten. Den Einsparungen der Baukosten wären somit die Mehrkosten des Energieverbrauchs der nächsten Jahre durch Wahl schlechterer Fenster und dünnerer Dämmung gegen zu rechnen. Da eine solche mühsame Rechnung über den tatsächlichen Schaden aber nur Sachverständige und Anwälte ernährt, ist es sicher ein guter Ansatz, bloß die Mehrkosten für die Rettung des EnEVAbk.-Nachweises als "Schaden" zu bezeichnen und dem Verursacher überzuhelfen, ansonsten würde es sicher spekulativ und unübersichtlich werden.
  7. Naja ...

    1) Es kommt mir komisch vor, dass sich eine 40 % dünnere Dach- und Wanddämmung (Dachdämmung, Wanddämmung) zzgl. energetisch schlechterer Fenster allein durch eine Wärmebrückenberechnung auffangen lassen sollen. Klar kann man mit sowas etwas holen. Aber eben etwas.

    2) Sollte es tatsächlich möglich gewesen sein, auch mit 40 % weniger Dämmstärke (dafür bessere WLG?) + Wärmebrückenberechnung den KfW100 Status zu halten, dann wäre ja in Sachen Energieverbrauch kein Schaden entstanden, aber ggf. eine Einsparung an den Baukosten  -  wenn auch vielleicht nicht geplant, sondern eher zufällig. Trotzdem müsste man diese Einsparung mit einberechnen.

    Und mal überlegen, wer hier der größere Bösewicht ist. Der Architekt, der die Energieberatervorgaben versemmelt, oder der Energieberater, der dicke Einsparpotentiale liegen lässt. Eine Wärmebrückenberechnung für eine niedrige VIER-stellige Summe ist ja auch recht heftig. iest sich so, als habe sich da jemand saniert.

    Von daher sehe ich keine sehr einfache Ausgangslage, vom Architekten (wenn es denn alles wirklich so war) Geld zu holen. Weder ohne noch MIT Streit!

  8. Tja ...

    deshalb hören Richter auch immer gern beide Seiten an, ehe sie Recht sprechen. Wer weiß, welche Argumente der Architekt anzubieten hat.
  9. Eine weitere interessante Frage wäre, ob ...

    Eine weitere interessante Frage wäre, ob das Ziel KfW 100 oder minimale Heizkosten waren. KfW 100 wurde mit der Wärmebrückenberechnung erreicht. Der Bauherr hat (möglicherweise) Geld für die Ausführung gespart. Somit könnten doch alle glücklich sein?

    Die Veränderung der Kellerdämmung (falls gegen Erdreich) macht im Gesamtnachweis wirklich nicht viel aus, da die Fläche zu max. 60 % in die Berechnung eingeht. Außerdem sind die Anteile der Kellerwände und des Daches an der gesamten Umfassungsfläche i.d.R. relativ gering.

  10. Thomas ...

    Da oben steht was von sanieren. Wie willst Du Dämmung gegen Erdreich bei einem Altbau realisieren? Innen geht meist wg. Raumhöhe nicht und außen? Hamster? ;-)
  11. Was ist, wenn die WBK-Berechnung einfach falsch ist?

    Die detaillierte Wärmebrückenberechnung ist an sich für den Nachweisersteller eine aufwendige, aber interessante Aufgabe, wenn er es denn richtig macht und bezahlt bekommt.

    In der Praxis habe ich jetzt allerdings schon einige Wärmebrückenberechnungen gesehen, die einfach unrichtige psi-Werte haben und wesentliche Wärmebrücken gar nicht erfassen.

    Die detaillierte Wärmebrückenberechnung ist im Neubaubereich nahezu unerlässlich, weil die pauschalen Zuschläge zu hoch sind. Da hilft die detaillierte Berechnung, wenn die Wärmebrücken gut konstruiert sind.

    Bei der Altbausanierung sind die Wärmebrücken aber oft zwangsläufig nicht so berauschend, sodass eine detaillierte WBK-Berechnung oft nicht den erhofften rechnerischen Vorteil ergibt gegenüber den pauschalen WBK-Zuschlägen, vorausgesetzt der Nachweis wird richtig gerechnet. Daher mein leiser Verdacht, dass die WBK-Berechnung möglicherweise geschönt sein könnte.

  12. @Ralf:

    Meinst Du, der Hamster geht die Wände hoch? So hatte ich es verstanden. Unter der vorhandenen Sohlplatte gehen weder 6 noch 10 cm. Aber vielleicht ist der KG-Fußboden ja auch tiefergelegt worden.

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