Überbauung Grundstücksgrenze
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Überbauung Grundstücksgrenze

Guten Morgen zusammen!

vor kurzem haben wir in einem Neubaugebiet ein Grundstück erworben. Am 13.3. wurde nun bei der Einmessung des geplanten Hauses ein Überbau seines Garagenanbaus (Länge 6, Breite 1 Meter, also vermutlich ein verputzter Holz-Schuppen mit Ziegeldach) auf einer Länge von ca. 6 Metern mit einer Breite von ca. 5 cm festgestellt.

Der Schuppen wurde nachträglich erstellt, da die Garage bereits 2009 vom Vermessungsamt im Plan eingetragen wurde. Im Auszug vom 23.1.12 dieses Jahres ist der Anbau nicht erfasst.

Laut Bebauungsplan ist Grenzbebauung für die Garage grundsätzlich zulässig.

Der Bordstein mit Einmarkung der Grundstücksgrenze ist vom Anbau ca. 30 cm entfernt. Direkt an der Grundstücksgrenze verläuft ein Betonsockel bis zum inneren Grenzstein. Die Grundstückstücksgrenze ist somit visuell ersichtlich, ich nehme also an, dass der Überbau vorsätzlich erfolgte.

Kann ich einen Rückbau verlangen? Soll ich einen Rechtsbeistand beauftragen? Wie sind die Erfolgsausssichten?

Soll ich bei der Gemeinde anfragen, ob es für den Anbau eine Genehmigung gibt?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und Hilfe.

  • Name:
  • Thomas
  1. Antwort nicht möglich, da das betreffende ...

    Antwort nicht möglich, da das betreffende Bundesland nicht angegeben ist.
    1. Es gibt Bundesländer, bei denen sind zwar grenzständige Garagen zulässig, nicht aber zu anderen  -  hier Abstellzwecken  -  genutzte Gebäude/bauliche Anlagen.
    2. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Nachbarrechtsgesetze, in den geregelt ist/sein kann, welche Fristen bei Feststellung einer Überbauung gelten bzw. welche Rechte der betroffene Grundstückseigentümer geltend machen kann.
    3. Grundsätzlich muss ein Grenzüberbau nicht geduldet werden.

    Möglichkeiten z.B. :

    • Forderung Rückbau bis auf Grenze
    • Überbaurente
    • Name:
    • M.P.
  2. Und wie immer

    klären Sie vorab was Ihnen die Nachbarschaft Wert ist.

    Recht haben ist das eine. Durchsetzen das andere.

    Einfach als Tipp.

    Andererseits, nichts machen, führt dazu dass die anderen Denken, sie können alles machen.

    Und hier das richtige Maß zu finden ist leider nicht so einfach.

    Fazit: Klären Sie erstmals ab, welche Rechte Sie haben und dann klären Sie für sich, welche Sie davon in Anspruch nehmen wollen und welche Folgen es ggf. hat.


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