Kostenplan vom Architekten passt nicht
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kostenplan vom Architekten passt nicht

Hallo Wir haben für unser Bauvorhaben einen Architekten beauftragt der auch einen Kostenplan erstellt hat. Darauf hin wurde auch die Finanzierung beantragt und genehmigt. Wir haben jetzt ca. 20 %des Gesamt Baus fertigt und liegen schon 20000 € über dem Kostenplan. In einer Position ist er zu tief rangegangen so das wir keine Firma finden konnten die es für diesen Preis bauen (10000 € mehr). Und bei der jetzigen Position haben wir eine Fa. mit Festpreis genommen und da stellt sich raus das der Architekt arbeiten und Material für 10000 € vergessen hat. Muss man sich das als Auftraggeber gefallen lassen oder kann man da gegen was tun.

Danke

  1. Hallo Frau Namenlos

    Was wollen Sie denn tun? Der Architekt hat ihnen Hoffnungen gemacht bzw. ihre eigenen Hoffnungen unterstützt, dass ihr Bau recht preisgünstig zu erstellen sei  -  nun stellt sich heraus, das Arbeit eben doch mehr Geld kostet. Was sagt denn der Architekt zu dem Dilemma? Reden Sie mal mit ihm, wie er sich das mit der Bank vorstellt, von der ja nur bedingt eine Aufstockung des Kredits zu erwarten ist.
  2. Preisgünstig?

    also von preisgünstig steht da ja noch nichts ... Ist ein Architekt eigentlich versichert, wenn er ein nicht preisgünstiges Haus komplett (alle LPAbk.) baut und sich dabei zum Nachteil des Bauherrn verrechnet? Kann sich die Baufrau dagegen versichern? Selbst wenn noch genug Reserven da sind tut das ja (hoffentlich nur) weh.
  3. Also der Architekt hat sich natürlich ...

    Also der Architekt hat sich natürlich entschuldigt was uns aber in diesem Fall nicht wirklich weiter bringt. Wir wollten auch nicht günstigt Bauen Sondern Real Bauen das wurde dem Architekten aber auch von Anfang an Mitgeteilt. Wir wollten dadurch die jetzige Situation vermeiden (schön Rechnen der Baukosten).
  4. Juristische Frage

    Das ist eine juristische Frage, die hier nicht geklärt werden kann (unerlaubte Rechtsberatung), sondern über die nur im Rahmen einer privaten "Laienmeinung" (auch Architekten und Ingenieure sollten sich in dem Fall als Laien betrachten) diskutiert werden kann. Meine Laienmeinung ist, dass sich in den nun erzielten Preisen die Marktlage wiederspiegelt. Dafür kann der Architekt nichts. Wenn in den Leistungsverzeichnissen Dinge vergessen wurden, diese aber bezahlt werden müssen, dann sind das Sowieso-Kosten, wodurch Sie einen Mehrwert am Gebäude erhalten. Sie können also nicht erwarten, dass nun jemand anderes (Architekt, dessen Versicherung) Ihre Baukosten anteilig bezahlt. Allenfalls kann ich mir Schadenersatzmöglichkeiten vorstellen, wenn durch eine fehlerhafte Kostenschätzung Sie nun nachfinanzieren müssen und dadurch schlechtere Konditionen erhalten. Möglicherweise wurde auch der zeitliche Ablauf der Planung nicht so eingehalten, wie es sein sollte. Im Idealfall soll der Kostenanschlag (alle Angebote für das BVAbk.) vor Baubeginn vollständig aufgestellt werden. Erst mit Kenntnis des Kostenanschlags gibt der Bauherr den Start für das BV frei, oder hat nochmal die Möglichkeit, etwas umzuplanen, wenn es günstiger werden muss.
  5. Also in der 1sten Position mag ...

    Also in der 1sten Position mag es vielleicht durch gestiegene Marktpreise zu einem erhöhten Endpreis gekommen sein (Holz). Aber in der 2 ten Position hat er einfach die hälfte an Material vergessen auszuschreiben (12000 €).
  6. Unterschied

    Fehler passieren halt, gerade Ausschreibung und Massenberechnungen aufzustellen ist sehr tricky und bietet viel Fehlerpotential. Es kann sich kein Architekt und Ing davon freisprechen, dass es zu Nachträgen wegen vergessener Positionen und Mehr- oder Mindermengen (Mehrmengen, Mindermengen) kommt. 12.000,- € in eine Position ist natürlich viel und zeugt nicht von Qualitätsarbeit, aber Sie sollten sich klarmachen, dass deshalb der Architekt keinen Schaden von 12.000,- € zu begleichen hat, weil es Sowieso-Kosten sind. Sie erhalten ja auch für 12.000,- € mehr Material. Der Schaden liegt ggf. in ungünstigeren Kreditkonditionen, wenn nachfinanziert werden muss. Bevor Sie deshalb den Architekt mit ungewissem Ergebnis verklagen, sollten Sie verhandeln, ob wegen der Unannehmlichkeiten ggf. Kürzungen am Honorar vereinbart werden können. Aber auch mit den Auftragnehmern, die nun Mehrmengen haben, können Sie verhandeln. Die haben für eine vermeintlich geringe Menge den Einheitspreis kalkuliert. Wenn eine deutliche Mehrmenge eingebaut werden muss, kann deshalb ggf. ein niedrigerer Einheitspreis verlangt werden. Das mindert zwar nur ein bisschen die Mehrkosten, sollte aber versucht werden.

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