Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen?
Hallo , nach einem Brandschaden in 2004 haben wir unser Haus mit Hilfe eines Architekten wieder aufbauen lassen. Wir hatten mit diesem einen Vertrag geschlossen und auch die Abrechnungen erfolgten nach HOI (?)
Inden genehmigten Bauzeichnungen sind zwei! Ringanker geplant worden, jedoch ist nur einer gebaut worden und dieser eine erfüllt das Eigentliche System nicht da er an 5! Stellen unterbrochen ist. Nun bewegt sich unser Haus. Der Baukörper neigt und dreht sich völlig aus dem Lot.
Kann ich den Architekten für diesen Fehler haftbar mittels seiner Architektenhaftpflichtversicherung machen?
Inden genehmigten Bauzeichnungen sind zwei! Ringanker geplant worden, jedoch ist nur einer gebaut worden und dieser eine erfüllt das Eigentliche System nicht da er an 5! Stellen unterbrochen ist. Nun bewegt sich unser Haus. Der Baukörper neigt und dreht sich völlig aus dem Lot.
Kann ich den Architekten für diesen Fehler haftbar mittels seiner Architektenhaftpflichtversicherung machen?
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Wir haben jetzt 2011
wieso bewegt sich das Haus erst nach 7 Jahren?
Wann war den Schlussabnahme des Wiederaufbaus (hilfsweise Schlussrechnungsdatum)?
Wiederaufbau? Entsprechend welcher Bauunterlagen? Entsprechend der Bestandspläne oder nach einer Neuplanung?
Eigentlich sind Ihre Fragen als sog. Rechtsfragen hier an der falschen Adresse. Gehen Sie zu einem Baurechtsanwalt und nehmen Sie Statik, und Architektenvertrag mit. -
Klärungen
Zu klären ist die Haftung nach Planungsfehler des Architekten, Vorsatz oder Unfähigkeit des Bauleiters oder wegen verstecktem Mangel.
Sie brauchen ganz bestimmt einen Fachanwalt.
Es droht ein Benutzungsverbot des Bauamtes, danach Abriss und Neuaufbau gemäß der Statik, die Bestandteil der Baugenehmigung ist.
Gruß -
Bauantragszeichnugnen ...
sind keine Ausführungsgrundlage!
Daher wäre zunächst zu klären, ob der Architekt überhaupt noch etwas mit der Ausführung zu tun hatte und wenn ja, was! -
Mit diesen Bauschäden bekomme ich es häufiger zu tun
Es gibt bei solchen Fällen meistens ein Gemenge von Verantwortlichen:
Architekten, die freie Grundrisse planen ohne dabei an Durchbiegungen der Bauteile und aussteifende Bauteile zu denken.
Statiker, die nur Vertikallasten im Blick haben und die Weiterverfolgung der Horizontallasten konsequent ignorieren. Die Zufrieden sind wenn der Spannungsnachweis von zu dünnen Deckenplatten nach Einbau von Unmengen Baustahl irgendwie gelingt, ohne die Durchbiegungen zu beachten. Die sich nicht trauen, dem Architekten zu sagen, dass der Entwurf aus statischer Sicht Mist ist, weil Sie auch den nächsten Auftrag brauchen.
Zimmerleute und Maurer, denen jeder vermeintlich überflüssige Nagel, Winkel, Sparrenpfettenanker, jede zusätzliche, konstruktive Verankerung überflüssig erscheint. Früher sagte man, was ein guter Zimmermann zusammen zimmert hält auch ohne Statik. Das gilt heute keineswegs mehr.
Wenn diese Dinge so zusammen kommen, dann hat man so einen Sanierungsfall, wie Kursawa das beschreibt. Wer hat nun Schuld?