Benötige Ich für den Umbau eines bestehenden Daches zu einem Glasdach eine Baugenehmigung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Benötige Ich für den Umbau eines bestehenden Daches zu einem Glasdach eine Baugenehmigung?
Hallo Fachleute
Das Dach eines bestehenden Anbaus soll zu einem Glas/Plexiglasdach umgebaut werden. Die Form des Daches (Flachdach) ändert sich nur durch die Neigung der Dachschräge ca. 10 %. Der Umbau findet in der Region Frankfurt am Main/Hessen statt. Der Umbau dient dazu das Erdgeschoss (Fensterlos, da auf Grundstücksgrenze) mit Licht zu versorgen. Die Größe des Anbaus beträgt ca. 21 m², etwa 1/3 der Fläche soll mit Glas/Plexiglas belegt werden.
Benötige Ich für diesen Umbau eine Baugenehmigung und/oder eine Nachbarschaftserklärung.
Vielen Dank im Voraus
J. John
Das Dach eines bestehenden Anbaus soll zu einem Glas/Plexiglasdach umgebaut werden. Die Form des Daches (Flachdach) ändert sich nur durch die Neigung der Dachschräge ca. 10 %. Der Umbau findet in der Region Frankfurt am Main/Hessen statt. Der Umbau dient dazu das Erdgeschoss (Fensterlos, da auf Grundstücksgrenze) mit Licht zu versorgen. Die Größe des Anbaus beträgt ca. 21 m², etwa 1/3 der Fläche soll mit Glas/Plexiglas belegt werden.
Benötige Ich für diesen Umbau eine Baugenehmigung und/oder eine Nachbarschaftserklärung.
Vielen Dank im Voraus
J. John
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Dürfte wahrscheinlich gar nicht zulässig sein ...
was Sie da vorhaben.
Da sich die Dachneigung und die Dachdeckung ändert (also die Statik), brauchen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Ob es genehmigungsfähig ist - ich denke nein - vorab klären (lassen) -
Info "bestehender Anbau" ist zu wenig
Bestehender Anbau oder genehmigter Anbau ist ein feiner Unterschied.
Also erst mal prüfen, ob der Anbau überhaupt und zu Wohnzwecken genehmigt ist.
Wenn ja, dann wird das ein totaler Umbau von Flachdach zum schrägen Dach.
Das Dach muss dann der EnEVAbk. genügen, d.h. Plexi ist nicht.
Also ist ein Architekt und eine Baugenehmigung erforderlich.
Der macht alles gegen Honorar.
Gruß