Verändert ein Wintergarten die wesentliche äußere Gestalt eines Gebäudes?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Verändert ein Wintergarten die wesentliche äußere Gestalt eines Gebäudes?
Bei einem Gebäude im Außenbereich, das per Bauantrag für die Wohnnutzung freigegeben wurde, soll eine bestehende Terrasse von knapp 25 m² (3,5 x 7 m) mit einem Wintergarten umschlossen werden. Stellt dieser Anbau eine wesentliche Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes dar oder hat dieses Vorhaben Aussicht auf Erfolg? Muss ein extra Bauantrag für den Wintergarten gestellt werden?
-
ja und ja ...
Eine Bauvoranfrage hilft Kosten und Planungsaufwand zu sparen. Aus der Antwort ist ersichtlich, ob das Vorhaben abgelehnt werden wird oder ob Aussicht auf Bewilligung besteht. -
Landesbauordnung prüfen
Wintergärten gehören zur Wohnraunutzung.
In vielen Bundesländern ist ein Wintergarten bis 30 m² nur bauanzeigepflichtig.
Ob das auch für den Außenbereich gilt ist strittig.
In dem Fall teilen Sie der Gemeinde mit, sie beabsichtigen den Bau eines Wintergartens und legen selbst gezeichnete Pläne bei incl einem Auszug aus dem Katasterplan (neueren Datums) und die Genehmigung zur Wohnraumnutzung.
Entweder die Gemeinde verlangt einen Bauantrag oder Sie macht die Mitteilung, dass kein Einspruch erfolgt.
Empfehlung von mir: prüfen Sie die Belastbarkeit der Terrasse!
Gruß