Hallo,
ich möchte kurz mein Problem schildern. Wir möchten in kürze ein Haus in Bayern Bauen und haben einen Architekt beauftrag uns Baupläne zu erstellen. Die Arbeit wurde erledigt und wir bekammen die Rechnung für 4 Leistungsphasen. Im Vertrag mit dem Architekt steht das die Kosten werden auf Basis einer Kostenschätzung nach DINAbk. 276 oder eines Basis der Entwurfsplanung erstellten Angebotes eines schlüsselfertigen Hauses ermittelt. (Nicht im Leistung enthalten ist die Kostenrechnung nach Kostengruppen gemäß DIN 276)
Die Kosten, im Angebot sind 2/3 kleiner als die, der Architekt im Honorar augelistet hat. Sprich 200.000 € Angebot 300.000 steht im Honorar. Was kann man rechtlich dagegen tun?
Architekten Honorar zu Hoch
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekten Honorar zu Hoch
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Kostengruppen
Vielleicht gibt es Kostengruppen, die zur Eigenleistung oder direkten Vergabe vorgesehen sind und daher nicht im Angebot des Schlüsselfertigbauers enthalten sind. Diese Kosten fallen deshalb aber nicht bei der Honorarermittlung unter den Tisch.
Der Architektenrechnung sollte aber nachvollziehbar entnommen werden können, wie sich die anrechenbaren Kosten zusammen setzen.
Mit Ihrer Internet-Seite sollten Sie etwas vorsichtig sein. Dort sind die Namen der am Bau Beteiligten genannt. Es ist zwar noch kein Inhalt hinterlegt, aber anhand Ihres Beitrags hier kann man annehmen, dass sich Ihre Seite schnell mit kritischen Bauberichten über die Beteiligten füllen wird. Da sollten Sie sich überlegen, ob das Veröffentlichen von Firmennamen und Personen so klug ist. Ob"s immer zulässig ist?
Im Übrigen müssen Sie wissen, dass mit dem Bauantrag noch lange nicht alle nötigen Planungen erledigt sind. Es gibt auch noch Ausführungsplanung und Bauüberwachung? Wer macht das? -
Ergänzung: Architekt und Baufirma 1 arbeiten zusammen, ...
Ergänzung: Architekt und Baufirma 1 arbeiten zusammen, Angebot für 200.000 liegt von einer anderen - Baufirma 2.
Eigentlich sollte das schlüsselfertiges Haus werden, und wir haben erstmals den Vertrag nur mit dem Architekt. Im Fall, wenn wir mit der Baufirma 1 ein gültigen Werksvertrag haben, wird Architekten Honorar schon im schlüsselfertigen Angebot dabei sein.
Ich glaube aber, dass Unsere Wege mit der Baufirma recht schnell auseinander gehen werden da ein viel günstigeren Angebot von einer anderen Baufirma vorliegt. Da der Architekt zusammen mit der Baufirma arbeitet, sind die Honorarkosten gleich höher. Damit die Konkurrenz Angebote nicht so verlockend sind. Das ist aber nur meine Meinung.
Nichts desto trotz Architekten Rechnung muss ich bezahlen in jedem Fall. Darum versuche ich den Architektenhonorar auf Niveau des Angebotes zu bringen -
Sie sind Laie ...
Sie sind Laie und daher gar nicht in der Lage, die Angebote zu vergleichen. Es handelt sich ja nicht um ein Auto gleichen Typs, dass Sie bei zwei Autohäusern anfragen.
Sie müssen schon den Inhalt beider Angebote haargenau auf technischer und preislicher Basis miteinander vergleichen. Es ist ja möglich, dass im 2. Angebot wichtige Leistungen fehlen und Sie diese später als Nachtrag doch bezahlen müssen.
Ohne einen weiteren, eigenen Planer/Sachverständigen werden Sie das kaum können. -
Vielen Dank für schnelle Antwort
Mag sein, ich bin kein Architekt, ich habe ein Angebot von Baufirma 2 komplett mit der Leistungsverzeichnis von einem anderen Architekt prüfen lassen, einzige Unterschied zwischen denen beiden ist die Bauweise, bei der Baufirma 1 Fertighaus, Baufirma 2 Ziegelbauweise.
Es geht aber nicht um die Baufirma 1. Es geht um einen Angebot für ein schlüsselfertiges Haus, der Architekt als eine Vorlage für die Honorarerstellung vornimmt. Was der eigentlich nicht machen will, und verweist auf irgendwelche Bauverordnung Staat Bayern in der angeblich steht, dass der Architekt mit 500 € pro gebaute m³ rechnen sollen. Ich habe schon einen gefallen von ihm bekommen, da bei mir mit 425 € pro m³ gerechnet wurde. -
Durcheinander
Geplant war also eine Holzständer- oder Holztafelbauweise (Holzständerbauweise, Holztafelbauweise) (nennt man nicht unbedingt immer Fertighaus). Der Wandaufbau, Innenausbau etc. ist da schon mal komplett anders. Das ist nicht mal eben der einzige Unterschied, sondern ein gravierender Unterschied, der sich natürlich auch in den Kosten wiederfindet. Somit vergleichen Sie eben doch Äpfel mit Birnen. Wenn Sie sich das selbst schön reden, bringt Sie das auch nicht weiter.
Die Bauvorlagen, die Sie ja noch bezahlen müssen, sind für das Holzständerhaus gemacht, also wird auch mit den anrechenbaren Kosten des Holzständerhauses das Honorar berechnet. Das Umschwenken auf den Ziegelbau ist eine Sache mit der der Architekt nichts zu tun hat. Dafür war seine Planung nicht gedacht, die Kosten des Ziegelbaus braucht er sich daher nicht vorhalten lassen, weil sie mit seiner Planung nichts zu tun haben. Wenn Sie den Ziegelbau bauen wollen, können Sie noch nicht mal den Bauantrag so einreichen. Die Maße werden schlicht nicht passen. Die Pläne, Baubeschreibung etc. müssen geändert werden, auch wenn es nur im Zentimeterbereich ist. Für die Änderungen zahlen Sie dann nochmal Honorar. Da scheint mir aber schon jetzt sowas von der Wurm drin zu sein ... Wer macht eigentlich Statik, EnEVAbk., Ausführungspläne? -
schlüsselfertig
Schlüsselfertig bedeutet für den Architekten, er berücksichtigt Kosten bis zum fertigen Einzug, also komplett mit Ausbau, egal wer den macht.
Schlüsselfertig bedeutet für den Bauherrn, er erhält vieles umsonst und Eigenleistungen sind nicht bewertet ... ein Trugschluss.
Bei Ihnen kommt hinzu, dass Sie ein anderes Haus wollen und alle Leistungen des Architekten fallen nochmal an.
Lesen Sie den Bauantrag durch, so und nicht anders hat der Architekt geplant.
Das Alternativangebot weicht von der Planung ab und ist deshalb wertlos.
Gruß
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