Hallo!
Unser Außenputz ist stellenweise an der Westseite abgebröckelt. Wir hatten der Hausbaufirma schon im November den Schaden gemeldet und diese hat den auch begutachtet und anerkannt. Im Januar ist die Gewährleistung abgelaufen. Aber Aufgrund der Witterung sollte erst nach Ende der Nachtfröste verputzt werden. Zunächst war ein Termin Mitte März anvisiert worden. Wegen der Gefahr von Nachtfrösten haben wir per E-Mail um einen Ausweichtermin gebeten, der auch bestätigt wurde.
Nun haben wir überraschend festgestellt, dass die Arbeiten doch vollzogen wurden. Leider wurden nicht alle Stellen verputzt. Und auch die Arbeit ist "sehr lieblos" erledigt worden. Die Farbe des Putzes mag der ursprünglichen Farbe entsprechen. Aber das passt jetzt natürlich gar nicht mehr. Es sind nun mehre helle Flecken auf der Wand. (s. Foto)
Da keiner zu Hause war, wurde die Arbeit von uns auch nicht abgenommen.
Frage: Muss ich das SO akzeptieren?
Ich bin (zum ersten Mal) maßlos enttäuscht von der Firma.
Gruß, R. Müller
PS: Ich habe mich telefonisch beschwert und man wollte mich zurückrufen. Ist bisher leider nicht erfolgt.
Gewährleistung - schlecht verputzt
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Gewährleistung - schlecht verputzt
-
Müssen Sie nicht
-
Akzeptieren ...?
... kann man anhand der Bilder schlecht beurteilen.
Bitte nochmal etwas detaillierter.
Die Problematik ist dass man einen Rauputz schlecht anputzen kann.
Einen neuen Putz an sieht man bei einem alten Putz natürlich sofort. -
Ergänzung
Hallo!
Erst Mal Danke für die schnellen Antworten. Ich habe versucht Detailaufnahmen der verputzten Stellen zu machen, aber es wird leider nicht so deutlich. Ich habe einen Bekannten aus dem Fachbereich Bau gefragt und der bezeichnete die Arbeit als sehr "lieblos dahingehuddelt".
Das Foto sollte noch mal die Farbunterschiede verdeutlichen. Es handelt sich auch nur um 2 der 6-7 Stellen. Ich bin auch kein Erbsenzähler, aber es sieht wirklich besch ... aus.
Muss eine Gewährleistungsarbeit nicht rein formal auch vom Bauherren abgenommen werden (durch Unterschrift)?
Und die Frage an Herrn Fuchs oder andere Experten: Gibt es Möglichkeiten die Anputzstellen etwas geschickter zu gestalten? Vielleicht gibt es eine Kompromiss-Lösung, die für die Firma nicht zu viel Aufwand bedeutet und mich doch zufrieden stellt.
Die könnte ich dann gleich im Brief als Vermittlungsvorschlag mit einbringen.
Gruß, R. Müller -
soweit man es erkennen/erahnen kann ...
ein bisschen besser wäre es schon gegangen, was die Oberfläche angeht.
Die Farbunterschiede: Eher nicht ... dazu hätte man die Fassade mindestens Putzen müssen ... besser komplett streichen müssen.
Eine sozialverträgliche Lösung gibt es wohl nicht ... Nacharbeiten sind jetzt noch aufwändiger -
E-Mail rechtsgültig?
Noch mal vielen Dank.
Ich hatte die Firma nun per E-Mail auf den Mangel hingewiesen und bekam nun (per E-Mail) die Antwort, dass man uns diese Woche kontaktiert, um einen Termin zur Beseitigung der Mängel auszumachen.
Das lässt natürlich viel Luft zur Interpretation. Aber grundsätzlich die Frage: Ist eine E-Mail rechtsverbindlich? -
KLASSE!
Die Fertighausfirma hat nach meiner Beschwerde nun eine dreitägige Sanierung vorgerschlagen. Es wird ein Gerüst aufgestellt und die komplette Seite in der Originalfarbe nachgestrichen.
Ich muss sagen: Ich bin echt platt. Die Firma war schon während der Bauphase und bei späteren Gewährleistungsarbeiten echt top. Daher war ich dies Mal auch sehr enttäuscht. Aber damit hätte ich jetzt nicht gerechnet. Wie erwähnt, die Gewährleistung ist im Januar abgelaufen.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
R. Müller
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- … sollten?- wie man ein Leistungsverzeichnis erstellt?- was Fertigstellungs- / Gewährleistungsbürgschaften sind?- wie man sich bei Mängeln richtig verhält?- wie man seine Ansprüche sichert und durchsetzt?- welche Wirkung eine Abnahme hat? Die meisten Fehler, die später zu Problemen führen können, lassen sich durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeiden. Das Institut für Bauforschung (IFB) hat in einer aktuellen Studie festgestellt, dass 90 % der Standardverträge, die Bauherren mit Generalunternehmern oder einem Bauträger abschließen, gravierende Mängel haben und daß die restlichen 10 % auch nicht ohne Nachbesserung unterschriftsreif sind.So ist bei 47 % der untersuchten Angebote der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Bei fast jeder zweiten Bau- und Leistungsbeschreibung sind Leistungsumfang sowie der Ausstattungsstandard unvollständig dargestellt. Jeder fünfte Vertrag bietet keine ausreichende Preissicherheit.Bei mehr als jedem zweiten Vertrag fehlen verbindliche Regelungen zum Fertigstellungstermin. Nur jeder dritte Bauherr macht von seinem Zurückbehaltungsrecht bei Baumängeln Gebrauch.Die meisten Verträge beinhalten keine Regelungen zu Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers. ... Alles Fehlerquellen, die vermieden werden können, wenn die angehenden Bauherren r e c h t z e i t i g auf diese Fallstricke hingewiesen werden. Wir bieten Seminare für angehende Bauherren, in denen u.a. die oben angeführte Fragestellungen erläutert werden. Wenn man weiß, was man regeln sollte, ist schon ein großer Teil der Probleme vom Tisch. Tipp:Führen Sie ein Bautagebuch. Tragen Sie ein, wer wann auf der Baustelle war und was gemacht wurde. Lassen Sie sich darin auch Absprachen gegenzeichnen ! . …
- … Konfliktbewältigung durch Mediation. Eine schnelle und kostengünstige Lösung gerade in Bausachen.Und wenn es trotzdem zu Problemen kommt?Auch wenn alle Vorgaben berücksichtigt wurden kann es zu Problemen kommen, denn Bauvorhaben sind wegen ihrer Komplexität sehr konfliktanfällig. Anstatt oft langwierige und teure Prozesse zu führen, die nicht selten zum Baustopp führen, bietet sich eine Mediation an.Bei einer Mediation handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten ihren Konflikt mit der Unterstützung eines Mediators verbindlich regeln können.Das Ziel ist eine gemeinsame Vereinbarung, die alle Parteien zufrieden stellt.Im besten Fall eine win-win Lösung , aber auf jeden Fall eine, bei der die Interessen beider Parteien gewahrt werden.Deswegen gibt es hier, anders als bei einem gerichtlichen Verfahren, auch keine Gewinner oder Verlierer.Das Verfahren ist durch und durch selbstbestimmt.Sie geben keine Kompetenzen ab, etwa an einen Richter, der dann evtl. über Ihren Kopf hinweg Entscheidungen nach Aktenlage trifft. Sie haben es in der Hand, an der Lösungsfindung mitzuarbeiten.Sie können das Verfahren jederzeit abbrechen.Anders als bei einem gerichtlichen …
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