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Gewährleistung  -  schlecht verputzt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Gewährleistung  -  schlecht verputzt

Hallo!
Unser Außenputz ist stellenweise an der Westseite abgebröckelt. Wir hatten der Hausbaufirma schon im November den Schaden gemeldet und diese hat den auch begutachtet und anerkannt. Im Januar ist die Gewährleistung abgelaufen. Aber Aufgrund der Witterung sollte erst nach Ende der Nachtfröste verputzt werden. Zunächst war ein Termin Mitte März anvisiert worden. Wegen der Gefahr von Nachtfrösten haben wir per E-Mail um einen Ausweichtermin gebeten, der auch bestätigt wurde.
Nun haben wir überraschend festgestellt, dass die Arbeiten doch vollzogen wurden. Leider wurden nicht alle Stellen verputzt. Und auch die Arbeit ist "sehr lieblos" erledigt worden. Die Farbe des Putzes mag der ursprünglichen Farbe entsprechen. Aber das passt jetzt natürlich gar nicht mehr. Es sind nun mehre helle Flecken auf der Wand. (s. Foto)
Da keiner zu Hause war, wurde die Arbeit von uns auch nicht abgenommen.
Frage: Muss ich das SO akzeptieren?
Ich bin (zum ersten Mal) maßlos enttäuscht von der Firma.
Gruß, R. Müller
PS: Ich habe mich telefonisch beschwert und man wollte mich zurückrufen. Ist bisher leider nicht erfolgt.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Gewährleistung  -  schlecht verputzt" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Müssen Sie nicht

    Foto von Josef Schrage

    Aber, Beschwerden, Mängelrügen etc. nur schriftlich und nachweisbar z.B. Einschreiben mit Rückschein.
    Sonst warten Sie womöglich noch lange auf einen Rückruf und Niemand weiß von nichts ...
    Gruß
  2. Akzeptieren ...?

    ... kann man anhand der Bilder schlecht beurteilen.
    Bitte nochmal etwas detaillierter.
    Die Problematik ist dass man einen Rauputz schlecht anputzen kann.
    Einen neuen Putz an sieht man bei einem alten Putz natürlich sofort.
  3. Ergänzung

    Hallo!
    Erst Mal Danke für die schnellen Antworten. Ich habe versucht Detailaufnahmen der verputzten Stellen zu machen, aber es wird leider nicht so deutlich. Ich habe einen Bekannten aus dem Fachbereich Bau gefragt und der bezeichnete die Arbeit als sehr "lieblos dahingehuddelt".
    Das Foto sollte noch mal die Farbunterschiede verdeutlichen. Es handelt sich auch nur um 2 der 6-7 Stellen. Ich bin auch kein Erbsenzähler, aber es sieht wirklich besch ... aus.
    Muss eine Gewährleistungsarbeit nicht rein formal auch vom Bauherren abgenommen werden (durch Unterschrift)?
    Und die Frage an Herrn Fuchs oder andere Experten: Gibt es Möglichkeiten die Anputzstellen etwas geschickter zu gestalten? Vielleicht gibt es eine Kompromiss-Lösung, die für die Firma nicht zu viel Aufwand bedeutet und mich doch zufrieden stellt.
    Die könnte ich dann gleich im Brief als Vermittlungsvorschlag mit einbringen.
    Gruß, R. Müller
  4. soweit man es erkennen/erahnen kann ...

    ein bisschen besser wäre es schon gegangen, was die Oberfläche angeht.
    Die Farbunterschiede: Eher nicht ... dazu hätte man die Fassade mindestens Putzen müssen ... besser komplett streichen müssen.
    Eine sozialverträgliche Lösung gibt es wohl nicht ... Nacharbeiten sind jetzt noch aufwändiger
  5. E-Mail rechtsgültig?

    Noch mal vielen Dank.
    Ich hatte die Firma nun per E-Mail auf den Mangel hingewiesen und bekam nun (per E-Mail) die Antwort, dass man uns diese Woche kontaktiert, um einen Termin zur Beseitigung der Mängel auszumachen.
    Das lässt natürlich viel Luft zur Interpretation. Aber grundsätzlich die Frage: Ist eine E-Mail rechtsverbindlich?
  6. KLASSE!

    Die Fertighausfirma hat nach meiner Beschwerde nun eine dreitägige Sanierung vorgerschlagen. Es wird ein Gerüst aufgestellt und die komplette Seite in der Originalfarbe nachgestrichen.
    Ich muss sagen: Ich bin echt platt. Die Firma war schon während der Bauphase und bei späteren Gewährleistungsarbeiten echt top. Daher war ich dies Mal auch sehr enttäuscht. Aber damit hätte ich jetzt nicht gerechnet. Wie erwähnt, die Gewährleistung ist im Januar abgelaufen.
    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
    R. Müller
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