Kauf eines Flächenanteils einer Privatstraße
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kauf eines Flächenanteils einer Privatstraße

Liebe Forumsteilnehmer,
ich bin mir nicht sicher, ob dieser Post hier richtig ist, jedoch habe ich keine besser Stelle gefunden (bitte keine Prügel dafür!).
Es geht um folgendes:
Wir wohnen in einem Neubaugebiet. Die Straße an der wir wohnen ist aktuell eine Privatstraße und gehört dem Bauträger (Wird in 2012 an die Gemeinde übergehen). Vor dem seitlichen Teil unseres Grundstücks befinden sich öffentliche Stellplätze. Gemäß den Umlageschlüsseln (?) Anwohner/Bedarf öffentl. Parkraum ist in dieser Straße ein öffentlicher Stellplatz überflüssig.
Nun könnten wir die Fläche sehr gut als Grundstückszufahrt (seitlich zum Garten) nutzen und überlegen (gemeinsam mit dem Bauträger) wie wir am besten, sichersten und günstigsten Vorgehen können.
a) Regelung irgendwelcher Wegerechte? => eher unsicher
b) Kauf des besagten Stellplatzes und somit unsere Eigentum
zu b) stellen sich nun die folgende Frage:
  • Welche Verfahren sind notwendig, um eine ca. 12,5 m² große Fläche aus dem Eigentum des Bauträgers in unseres zu "überführen" und mit welchen Kosten (Bodenwert unseres Grundstücks ca. 300,- pro m²) ist zu rechnen?
  • Welcher Wert ist für einen solchen Stellplatz/Straße anzusetzen? Etwa der selbe wie für unser Grundstück, oder gibt es für solche Flächen andere Wertansätze?

Sollten Informationen zu einer sachdienlichen Beantwortung der Frage fehlen, bitte kurze Info.
Ich danke im Voraus für alle Antworten.
Herzliche Grüße von
Cornelius
Bundesland: B. -W.

  • Name:
  • Cornelius
  1. Situation nochmals bildlich dargestellt ...

    hellblau: fraglicher Stellplatz
    grün: unser Grundstück
    gelb: (oben) Privastraße, (links) öffentl. Verkehrsfläche

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Situation nochmals bildlich dargestellt ..." auf die Frage "Kauf eines Flächenanteils einer Privatstraße" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Cornelius
  2. Dazu müsste man ...

    Dazu müsste man erst mal wissen, wer mit wem in welcher fraglichen rechtlichen Situation "verheiratet" ist. Käufer und Bauträger ist klar. Aber dann: B-PlanAbk.? Erschließungsplan? Öffentlich-rechtlicher Vertrag? usw. usw.
    Wenn der Bauträger Euch etwas verkauft, was eigentlich der Gemeinde zu übergeben ist, dann müsste die Gemeinde Ihren Segen dazu geben. Möglicherweise Änderung des ör-Vertrages. Ein Wegerecht kann er auch nicht so ohne weiteres einräumen, da dieses ja an die Gemeinde weitergegeben würde. Dem könnte dann auch der Erschließungsplan entgegen stehen.
    Alles in allem höchst kompliziert (auch rechtlich), da hier öR und Privatrecht miteinander vermengt werden.
  3. Wegerecht

    Selbstverständlich kann er ein Wegerecht einräumen. Das überlebt alle Handänderungen  -  deswegen steht es ja dann im Grundbuch als Dienstbarkeit.
    Mit Privatleuten kann es Ärger mit Wegerechten geben, bei der Gemeinde und als Begünstigter der Dienstbarkeit würde ich das machen, denn es ist wesentlich billiger als eine Parzellierung, die dagegen den Vorteil hätte, dass man dann einen zusätzlichen Parkplatz hat.
    Mit B-Plänen usw. hat das nichts zu tun  -  ein Wegerecht bedeutet nur, dass der Begünstigte jederzeit drüberfahren darf.
  4. Blödsinn Hoch 3 ...

    Blödsinn Hoch 3 wenn der Erschließungsträger der Gemeinde etwas zu übergeben hat, dann ist das vorab im Erschließungsvertrag geregelt. da kann er nicht 2 Jahre später ankommen nach dem Motto: ich habe da für Euren Parkplatz dem Anlieger xy noch ein Wegerecht für zwofuffzich eingeräumt, da habt Ihr doch sicherlich nichts dagegen, oder? Abgesehen davon steht die Gemeinde mit Sicherheit im Grundbuch davor schon drin ...
  5. Erschließungsvertrag

    ... ja, wenn es den gibt.
    Häufig gibt es den aber nicht, der Generalunternehmer hat seine Verträge unter Dach und will raus aus der Nummer, weil da nichts zu holen ist, die Anlieger sollen sich dann halt irgendwie um solche Dinge selbst kümmern, was oft zu sehr dauerhaften Nachbarschaftsstreitigkeiten führt.
    Man könnte ja auch erst den jetzigen Eigentümer und nachher die Gemeinde fragen, ob die einverstanden sind und wie das geht.

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