Dachausbau erlaubte Größe
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Dachausbau erlaubte Größe
Baden-Württemberg: Ein vorhandener Dachausbau soll vergrößert werden. Die Außen-Grundfläche des Hauses beträgt 110 m², die vorhandene Dachwohnung hat 62 m² Außenmaß, davon 33 m² mit Wandschräge (40 °), 29 m² mit 2,30 m Deckenhöhe.
Dachwohnung und Dach sind konstruktiv getrennt.
Der freie Raum unterm First beträgt 1,40 m
Diese Dachwohnung soll nun mit Hilfe eines Mansardendachs maximal zulässig vergrößert werden, ideal wäre die Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum unterm Dach, den man mit einer Wendeltreppe anbinden könnte.
Wie weit darf man hierbei gehen?
Dachwohnung und Dach sind konstruktiv getrennt.
Der freie Raum unterm First beträgt 1,40 m
Diese Dachwohnung soll nun mit Hilfe eines Mansardendachs maximal zulässig vergrößert werden, ideal wäre die Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum unterm Dach, den man mit einer Wendeltreppe anbinden könnte.
Wie weit darf man hierbei gehen?