Architektenvertrag: Unterschied zwischen "Selbständige Teilerfolge" und "Pflichten"
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Architektenvertrag: Unterschied zwischen "Selbständige Teilerfolge" und "Pflichten"

Hallo Experte,
Wir haben einen Architektenvertrag vorliegen in dem es wohl zwei verschiedene Möglichkeiten gibt den Erfolg der Architektenleistung zu definieren:
I)
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einzelleistungen innerhalb der jeweiligen Arbeitsschritte keine selbständigen Teilerfolge, sondern Pflichten darstellen. "
II)
"Der Architekt ist verpflichtet für das Bauvorhaben ... alle Pflichten zu erfüllen, die ... für die Herbeiführung der geschuldeten Teilerfolge ... erforderlich sind. Hierbei hat der Architekt insbesondere die in der Ablage 11 zu § 33 der HOAIAbk. genannten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamterfolges (selbständige Zeilerfolge) sind und von dem Architekten mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen. "
Was ist hierbei der Unterschied zwischen den genannten "Pflichten" und "selbständigen Teilerfolgen"?
Wir wohnen in Hessen.
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Epidat

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