Architekt plant über Budget: Was tun bei fehlender Kostenschätzung & Planänderungen?
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Architekt plant über Budget: Was tun bei fehlender Kostenschätzung & Planänderungen?
Wir haben letztes Jahr begonnen, mit unserem Architekten zu planen. Wir hatten uns Budget festgelegt und unsere Wünsche geäußert. Als wir den Plan einreichten, hatten wir leider noch keine Baukostenschätzung von Ihm erhalten, dazu hätte er keine Zeit gehabt. Wir hatten ein Budget von 130000 € festegelegt, als wir dann die Schätzung erhalten hatten, kamen wir Sage und Schreibe auf 180000 €, also 50000 € über unserem Budget, Genehmigung haben wir natürlich erhalten, jedoch werden wir nicht anfangen da viel zu teuer. Es handelt sich um eine Renovierung eines Bestehenden Gebäudes und um einen Anbau.
Daraufhin haben wir den Architekten erneut kontaktiert und gesagt dass das so nicht geht, er sollte sich bitte bei uns melden und mit uns neuen Plan erstellen. Er hat sich natürlich nie gemeldet, jedesmal wenn wir anrufen ist er unterwegs oder hat keine Zeit. Wir haben ihm bereits die Hälfte des Honorars überwiesen, und er pocht auf die restliche Zahlung. Wir werden jedoch auf keinen Fall die Restzahlung leisten, da die Planung für uns nicht abgeschlossen ist. Wir hatten, da er sich ja nicht ein einziges Mal telefonisch bei uns während der gesamten Planungszeit gemeldet hat, mit meinem Schwiegervater einen komplett neuen Plan gezeichnet, wo lediglich eine Treppe geändert bzw. von ihm bearbeitet werden musste. Jetzt hatten wir gestern Abend endlich nach 2 Monaten einen Termin und als ich zu Hause ankam, hatte ich völlig neuen Plan im Briefkasten, die Änderungen die wir auf unserem Plan eingezeichnet hatten, sind absolut nicht beachtet worden, er hat sogar aus einem Flachdach ein Pultdach gemacht? Obwohl das Flachdach total OK war. Nun haben wir wieder zwei Monate vergeglich gewartet? Was sollen wir machen? Wenn wir einen anderen Architekten mit unserem Projekt beauftragen, verlieren wir unsere Anzahlung und ich denke der Architekt wird Beschwerde einreichen, weil wir ihm das Projekt abgenommen haben. Ich mochte auch nicht, dass der neue Architekt dadurch Probleme bekommt. Außerdem denke ich, dass er alles unternehmen wird, damit wir keine Baugenehmigung bekommen. Es ist definitiv ein Problem der Kommunikation. Er hat wie gesagt nie angerufen um uns zu Fragen ob wird lieber dies oder das haben, einfach die Pläne reingeschmissen, fertig.
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Es scheint, dass es bei der Planung Ihres Bauprojekts zu erheblichen Problemen in der Kommunikation und Kostenkontrolle gekommen ist. Da keine Baukostenschätzung vor Einreichung des Plans vorlag, obwohl ein Budget festgelegt war, ist dies ein deutlicher Mangel in der Leistung des Architekten.
🔴 Gefahr: Ohne eine frühzeitige und realistische Kostenschätzung besteht die Gefahr, dass das Projekt finanziell aus dem Ruder läuft und unvorhergesehene Kosten entstehen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Leistungen wurden vereinbart? War eine Kostenschätzung Bestandteil des Vertrags?
- Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung an: Bestehen Sie auf einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der bisherigen und zukünftigen Kosten.
- Dokumentieren Sie alle Kommunikationen: Halten Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich fest.
- Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu: Ein Sachverständiger kann die Planung prüfen und eine realistische Kostenschätzung erstellen.
- 🔴 Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Die nachträglichen Planänderungen durch Ihren Schwiegervater, ohne Abstimmung mit dem Architekten, sind ebenfalls problematisch und können zu weiteren Kostensteigerungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten für die Planänderungen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis - Baukostenschätzung
- Eine Baukostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie sollte möglichst frühzeitig im Planungsprozess erstellt werden und regelmäßig aktualisiert werden.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Budget, Baukostenindex - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist in den meisten Fällen erforderlich.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung des Architekten für seine Leistungen. Es wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) berechnet.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenlohn - Planänderung
- Eine Planänderung ist eine Änderung der ursprünglichen Baupläne. Sie kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden, z.B. aufgrund von geänderten Wünschen des Bauherrn oder aufgrund von technischen Problemen.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauleitung, Ausführungsplanung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte für alle Fragen rund um das Bauen. Er kann z.B. Gutachten erstellen, Bauschäden begutachten oder die Qualität von Bauleistungen überwachen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauingenieur, Baubiologe - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten und bietet ihren Mitgliedern Beratung und Fortbildung an.
Verwandte Begriffe: Berufsordnung, Standesrecht, Interessenvertretung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was mache ich, wenn der Architekt keine Kostenschätzung vor der Planung erstellt hat?
Antwort: Bestehen Sie auf einer detaillierten Kostenschätzung. Wenn diese fehlt, kann dies ein Mangel in der Architektenleistung sein. Dokumentieren Sie den Mangel und fordern Sie Nachbesserung. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Kosten zu prüfen. - Frage: Kann ich die Zahlung an den Architekten verweigern, wenn das Budget überschritten wurde?
Antwort: Das hängt vom Architektenvertrag ab. Wenn eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart wurde und diese ohne Ihr Einverständnis überschritten wurde, können Sie möglicherweise die Zahlung teilweise oder ganz verweigern. Lassen Sie sich rechtlich beraten. - Frage: Was ist, wenn der Architekt während der Planungsphase keine Zeit für mich hat?
Antwort: Ein Architekt hat die Pflicht, Sie angemessen zu betreuen und zu beraten. Wenn die Betreuung mangelhaft ist, dokumentieren Sie dies und setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Nachbesserung. - Frage: Wie gehe ich mit Planänderungen um, die nicht mit dem Architekten abgestimmt sind?
Antwort: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten für die Planänderungen. Holen Sie sich eine Einschätzung vom Architekten, welche Auswirkungen die Änderungen auf das Gesamtprojekt haben. - Frage: Was kann ich tun, wenn die Kommunikation mit dem Architekten schwierig ist?
Antwort: Versuchen Sie, die Kommunikation zu verbessern, indem Sie klare Absprachen treffen und diese schriftlich festhalten. Wenn die Kommunikation weiterhin schwierig ist, ziehen Sie einen Mediator oder einen anderen Architekten hinzu. - Frage: Welche Rolle spielt die Baugenehmigung in diesem Prozess?
Antwort: Die Baugenehmigung ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle Pläne und Änderungen den Bauvorschriften entsprechen und genehmigt sind, bevor Sie mit dem Bau beginnen. - Frage: Was ist, wenn der Architekt Honorar für Leistungen verlangt, die nicht erbracht wurden?
Antwort: Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung an und prüfen Sie, ob die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Wenn nicht, können Sie die Zahlung für diese Leistungen verweigern. - Frage: Wie kann ich mich über einen Architekten beschweren?
Antwort: Sie können sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes beschweren. Die Architektenkammer kann ein Schlichtungsverfahren einleiten.
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Architektenvertrag BGB: Rechte bei fehlender Nachbesserung
Hallo Alain, ich kann nur Bezug ...
Hallo Alain, ich kann nur Bezug Hallo Alain,
ich kann nur Bezug nehmen auf Ihre Angaben und der Schilderung Ihrer Seite aus:
1. Sie haben mit dem Architekten einen Werkvertrag nach BGBAbk.. Lesen Sie doch bitte mal im BGB nach, was Sie für Rechte haben, wenn Sie trotz Aufforderung zur Nachbesserung durch den Architekten keine Reaktion bekommen. => Fristlose Kündigung ...
2. Der Architekt rechnet sicher nach HOAIAbk. ab. Lesen Sie doch bitte mal, was zur Leistungsphase 2 bzw. 3 gehört - eine Kostenschätzung!
Warum haben Sie nicht auf dieser bestanden?
Die Kostenschätzung ist doch auch Grundlage für die Abrechnung des Architekten!
Warum rechnet der Architekt offenbar Leistungen ab, die er (noch) nicht erbracht hat?
Warum schicken Sie seine Rechnung - sofern Sie denn prüfbar ist - nicht mit dem Vermerk zurück, dass es aus Ihrer Sicht nicht zu einer kompletten Leistungserbringung seiner Rechnung kam und einige Posten nicht gerechtfertigt sind?
Verlangen Sie eine prüffähige Rechnung - aufgesplittet nach den vereinbarten und den erbrachten Grundleistungen. Dann können Sie nachvollziehen, was wie berechtigt ist. Es gibt verschiedene Tabellen, die einzelnen Grundleistungen einer Leistungsphase zu gewichten! Lassen Sie sich hierbei nicht abwimmeln oder vertrösten! Im Zweifelsfall gehen Sie zum Bauherrenschutzbund und lassen sich dort beraten!
Offenbar können Sie nicht mit diesem Architekten - Sie könnten e den bestehenden Werkvertrag kündigen und mit dem Architekten bis Leistungsphase Genehmigungsplanung abrechnen. Bitte denken Sie daran, dass der Herr Architekt Ihrer Schildeurng nach der Aufforderungen zur Nachbesserung nicht nach kam bzw. nicht gewünschte und nicht beauftragte Änderungen vorgenommen wurden.
Gehen Sie zu einem Planer für die weiteren Leistungen und lassen Sie von diesem das Haus fertig stellen.
Mit besten Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Architekt plant über Budget: Handlungsoptionen & Baurecht
💡 Kernaussagen: Bei Budgetüberschreitung durch den Architekten ist die Grundlage des Architektenvertrags (Werkvertrag nach BGB oder HOAIAbk.) entscheidend. Eine fehlende Kostenschätzung kann zu Problemen führen. Bei fehlender Reaktion auf Mängelanzeigen ist eine fristlose Kündigung möglich. Die Leistungsphasen der HOAI sind relevant für die Abrechnung. Eine detaillierte Rechnungskontrolle ist ratsam.
⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Architektenvertrag BGB: Rechte bei fehlender Nachbesserung wird auf die Rechte bei einem Werkvertrag nach BGBAbk. hingewiesen, insbesondere die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei fehlender Nachbesserung durch den Architekten.
💰 Kosten: Die HOAI regelt die Abrechnung von Architektenleistungen. Eine fehlende Kostenschätzung kann die Grundlage für die Abrechnung erschweren. Es ist wichtig, die erbrachten Leistungen des Architekten mit der Rechnung zu vergleichen und gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung zu verlangen.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag (BGB oder HOAI) und fordern Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Kostenschätzung und Leistungsaufstellung an. Bei Mängeln setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Baurecht-Experten hinzu.
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