Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch? Vergleich, Prüfung & Alternativen
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch? Vergleich, Prüfung & Alternativen
wir planen einen Erweiterungsanbau an unser Haupthaus. Diesbezüglich hat der Architekt eines Kostenvorplanung gefertigt auf dessen Berechnung sein gefordertes Honorar basiert.
Nun habe ich eine Baufirma gefunden, die unter Beachtung all seiner Aufstellungen lediglich ca. 65 % seiner Kosten tatsächlich verlangt.
Aufgrund dessen hat der Architekt sein Honorar pauschal um 15 % nach unten korrigiert.
Ist dies vorgesehen/zulässig? Hätte er nicht gemäß dem tatsächlichen Angebot um 35 % verringern müssen? Ansonsten wäre doich der Willkür der anrechenbaren Kosten Tür und Tor geöffnet ...
Vielen Dank
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Wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung des Architekten liegen, auf der das Honorar basiert, kann das Honorar möglicherweise reduziert werden. Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts.
Ich empfehle folgende Schritte:
- Prüfung der anrechenbaren Kosten: Lassen Sie die anrechenbaren Kosten detailliert aufschlüsseln und prüfen Sie, ob alle Positionen korrekt angesetzt wurden.
- Vergleich mit Angeboten: Vergleichen Sie die Kostenvorplanung des Architekten mit den Angeboten anderer Baufirmen.
- Gespräch mit dem Architekten: Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und erläutern Sie Ihre Bedenken bezüglich des Honorars.
- Einholung rechtlichen Rats: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.
🔴 Gefahr: Unklare Vereinbarungen im Architektenvertrag können zu Streitigkeiten über das Honorar führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, HOAI - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen - Leistungsphasen
- Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens abdecken. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Planungsprozess - Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Es ist ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI - Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Er dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Projekts.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Budget, Finanzierung - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Kostenvoranschlag, Baunebenkosten
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was sind anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, können aber auch andere Kosten wie Baunebenkosten beinhalten. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt. - Frage: Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAI berechnet. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest. - Frage: Was kann ich tun, wenn ich das Architektenhonorar für zu hoch halte?
Sie können die anrechenbaren Kosten prüfen, Angebote vergleichen, das Gespräch mit dem Architekten suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. - Frage: Kann ich das Architektenhonorar nachträglich reduzieren?
Eine nachträgliche Reduzierung des Architektenhonorars ist möglich, wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung liegen oder wenn Fehler bei der Berechnung des Honorars vorliegen. - Frage: Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. - Frage: Welche Leistungsphasen gibt es in der HOAI?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. - Frage: Was ist eine Honorarzone?
Die Honorarzone gibt Auskunft über den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar. - Frage: Was passiert, wenn ich keinen Architektenvertrag habe?
Auch ohne schriftlichen Architektenvertrag hat der Architekt Anspruch auf Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich dann nach den üblichen Sätzen gemäß HOAI. Es ist jedoch ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um Unklarheiten zu vermeiden.
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Wie das Architektenhonorar korrekt berechnet wird. - Anrechenbare Kosten im Detail
Welche Kosten wirklich anrechenbar sind. - Alternativen zur HOAI
Welche Honorarvereinbarungen möglich sind. - Rechte und Pflichten des Bauherrn
Ihre Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Architekten.
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Architektenhonorar: HOAI-Grundlagen und Abrechnungsprüfung
Zuerst einmal
kann der Architekt nicht einfach abrechnen was er will. Dazu gibt es eine HOAIAbk. die regelt, welches Honorar er für welche Leistungen bekommt.
Diese ist Ihnen doch sicherlich bekannt. Oder? Falls nicht, ggf. hier im Forum mal danach suchen, gibt es viele Einträge.
Wenn nicht ein paar Fragen an Sie:
0. Hatten Sie im Vorfeld mit dem Architekt über das Honorar geredet oder einfach mal "so" einen Auftrag gegeben (Ja auch mündliche Aufträge sind gültig). Und sind nun erstaunt, dass das Angebot nicht wie beim Küchenstudio oder im Autohaus "kostenlos" ist.
In welchem Bundesland sind Sie? Da gibt es ggf. Unterschiede.
1. Um welchen Betrag geht es denn überhaupt?
2. Welche Leistungen hat der Architekt denn GENAU erbracht?
3. Wie kann ein Bauunternehmer Planungsleistungen erbringen? Hat der einen eigenen Architekt oder hat der eine Zulassung als "Planer", denn Sie werden ja sicherlich einen Bauantrag einreichen müssen.
4. Was GENAU hat Ihnen denn der Bauunternehmer "geplant". Ein paar Plänchen mi Maßstabß 1:100 oder ein bisschen mehr?
Auch wenn ich kein Freund von HOAI bin weil ich da auch nicht alles gut finde, hier mal ein paar klare Worte:
WENN der Architekt alle Leistungen gemäß Auftrag erbracht hat und sich an die HOAI gehalten hat, dann hat er auch ein Anrecht auf die vollen Kosten. Punkt.
Wer der Ihnen dann 15: % entgegen kommt, ist doch schön. Hätte er vielleicht gar nicht müssen. Ein Gerichtsverfahren kostet deutlich mehr mit sehr ungewissem Ausgang für Sie vrmtl.
Ansonsten gibt es im Internet Online-Rechner für die HOAI.
Sollte der Fall jedoch tatsächlich ganz anders liegen, dann Sorry und dann dürfen Sie uns gerne weitere Infos zukommen lassen.
Ich nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten
Hallo Herr Ostertag
vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn ich Ihnen entgegnen muss, dass meine Frage eigentlich klar und präzise war (letzte Fragestellung in diesem Beitrag)
Vorab
Es liegt ein mündlicher Auftrag vor.
Wir befinden uns noch in der Phase in der wir Details und Änderungen der Skizze besprechen.
Ich bin weder erstaunt dass es nicht kostenlos ist, noch bin ich völlig desinformiert an die Sache herangegangen, Herr Ostertag.
Sicherlich habe ich nicht die HOAIAbk. auswendig gelernt.
Wir haben mit Gesamtkosten von ca. 50000 € für den Erweiterungsanbau am Haupthaus kalkuliert und sind auch so an die Sache henangegangen. Dies haben wir auch dem Architekten als Wert mitgeteilt. Als Anhalt haben wir intern noch ca. 10 % Kosten für den Architekten bezogen auf die Baukosten vermutet.
Die erste Aufstellung betrug seitens des Architekten 60000 € anrechenbare Nettokosten (unsere hingegen ja 50000 Brutto, d.h. von vornherein ca. 40000)
Er hat Ihre besagten "Plänchen" im Maßstab 1:100 gefertigt. Gewisse Leistungen die er vorgeschlagen hatte sind von uns gestrichen worden (Begrünung des Anbaus auf dem Dach z.B. ) Trotzdem bleiben sie Bestandteil der Summe. Andere Erweiterungen die wir erwähnt haben (Kamin) werden ebenfalls nachträglich addiert. Ist das nicht inkonsequent, Leistungen die wegfallen drin zu lassen und Erweiterungen auch zu addieren?
ENTWEDER - ODER
Fakt ist, dass wir uns bemühen einen guten und günstigen Handwerker zu aktivieren und Aufgrund unserer vorangegangenen Erfahrungen auch einen solchen vorgeschlagen haben, der dieses günstigere Angebot unterbreitet hat.
So bietet er die Leistung für knapp unter 40000 € anstatt der prognostizierten 60000 € an.
Herr Ostertag, was hat das mit Entgegenkommen zu tun, wenn er pauschal von seiner offensichtlich überhöhten Kostenaufstellung 15 % abzieht? Dankschön!
"Vielleicht hätte er das gar nicht müssen"
Mit diesem Satz stellen sie das in den Raum was doch meine Frage ist!
Muss er auf"s Tatsächliche runtergehen? Muss er gar nicht runtergehen? Gibt es Pauschalsätze? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank -
Architektenhonorar: Kostenberechnung in früher Planungsphase
Zu frühes Planungsstadium für Angebote
Hallo Frau Wallner,
wenn der Architekt Plänchen im Maßstab 1:100 gefertigt hat, dann dürften Sie sich in der Phase der Entwurfs- oder Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) befinden.
Das Planungshonorar bis zu dieser Phase kann nach den anrechenbaren Baukosten aus der Kostenberechnung ermittelt werden.
Zu den anrechenbaren Baukosten gehören auch Baukosten aus dem Ausbau und aus der Haustechnik und z.B. aus Wand- und Bodenbelägen (Wandbelägen, Bodenbelägen).
Erstens ist es von der Baufirma her unseriös, in dem, so schätze ich, frühen Planungsstadium auf Grundlage der Genehmigungsplanung ein Angebot für die Bauausführung abzugeben. Vergleichbare, qualitativ brauchbare Angebote erhält man erst, wenn folgende, weitere Planungen abgeschlossen sind:
Ausführungsplanung,
Tragwerksplanung, Energiesparnachweis,
Anfertigung aller Ausschreibungsunterlagen
Ich vermute, das Angebot, was Ihnen vorliegt, ist ein Schuss ins Blaue, bei dem noch wesentliche Dinge fehlen können und auch nicht alle Kosten angeboten wurden, die zu den anrechenbaren Baukosten für das Honorar zählen. Klären Sie erstmal mit dem Architekten ab, wo die Planung gerade steht und was noch an Planungsaufgaben gemacht werden soll. Lassen Sie den Architekt (oder auch einen Anderen) die Ausführungsplanung durchführen, mit Einarbeitung der Ergebnisse von Statik und Bauphysik, und dann die Ausschreibung durchführen. Nur so erhalten Sie belastbare und vergleichbare Angebote von Baufirmen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen und reduzieren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überprüfung und mögliche Reduzierung des Architektenhonorars basierend auf den anrechenbaren Kosten. Ein mündlicher Auftrag liegt vor, und die Planung befindet sich in einem frühen Stadium. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine zentrale Rolle bei der Honorarermittlung. Es wird empfohlen, die Kostenberechnung und die erbrachten Leistungen des Architekten genau zu prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: HOAI-Grundlagen und Abrechnungsprüfung kann der Architekt nicht willkürlich abrechnen, sondern muss sich an die HOAI halten. Es ist ratsam, sich mit den Grundlagen der HOAI vertraut zu machen.
✅ Zusatzinfo: Im frühen Planungsstadium, wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenberechnung in früher Planungsphase beschrieben, basiert das Honorar auf den anrechenbaren Baukosten aus der Kostenberechnung. Diese Kosten umfassen auch Ausbauarbeiten und Haustechnik.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kostenaufstellung des Architekten detailliert und vergleichen Sie diese mit den tatsächlichen Angeboten von Baufirmen. Achten Sie darauf, dass alle abgerechneten Leistungen im Architektenvertrag vereinbart wurden. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten, um die anrechenbaren Kosten korrekt zu ermitteln und das Honorar entsprechend anzupassen. Eine Honorarprüfung durch einen Experten kann ebenfalls sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass das Architektenhonorar angemessen ist.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- … Bauantrag für Dachgeschossausbau zurückgezogen? Was das bedeutet, welche Kosten entstehen und wie Sie jetzt vorgehen sollten. Jetzt informieren! …
- … Rücknahme, Architekt, Vertrag, Kosten, Baurecht, Baugenehmigung, Handwerker …
- … Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen …
- … Wir haben eine Holzbau Firma in der Nähe gefragt was das kosten würde, diese hat darauf gleichen ihren Architekten hinzugezogen und er hat …
- … haben den Zimmermann dann irgendwann einmal gefragt, was das denn alles kosten würde und wir eigentlich nur einmal einen Kostenvoranschlag wollten. Er …
- … Erteilung einer Baugenehmigung kein Interesse mehr besteht. Ihr Antrag wird dann kostenpflichtig als zurückgenommen abgeschlossen. …
- … Kostenvoranschläge und Verträge mit Handwerkern: Haben Sie bereits Verträge mit Handwerkern geschlossen? Wenn ja, prüfen Sie die Kündigungsbedingungen und eventuell anfallende Stornogebühren. …
- … Frage: Welche Kosten entstehen, wenn ein Bauantrag zurückgezogen wird?Die Kosten hängen von …
- … Zimmerei nicht ehrlich gesagt hat: Nö ohne Planung gibt es keinen Kostenvoranschlag . Vermutlich hätte die Zimmerei die Planungskosten mit dem …
- … da ihr den Gesamtauftrag zurück zieht müsst ihr wenigstens die Planungskosten zahlen. …
- … einen Bauantrag unterschreibt. Andererseits hätte die Holzbaufirma vorher auf die Nebenkosten aufmerksam machen müssen. Mit dem Auftrag an ihren Architekten hat sich …
- … Ausschreibung - kein Angebot! Gern vermitteln wir dir einen Architekten. Dessen Kosten verrechnen wir dann gerne mit dem Ausführungskosten, wenn der …
- … Vermutlich hätte die Zimmerei die Planungskosten mit dem Gesamtauftrag des DGA-Umbaus verrechnet …
- … Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
- … da ihr den Gesamtauftrag zurück zieht müsst ihr wenigstens die Planungskosten zahlen. …
- … LP 1-4 durchgeführt, LP1 ist doch die Grundlagenermittlung mit Prüfung des Kostenrahmenssomit müssten wir doch spätestens hier aufgeklärt werden mit …
- … Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten …
- … Dachgeschossausbau: Streit um Architektenhonorar nach Rückzug des Bauantrags …
- … die Frage, ob ein Architektenhonorar fällig wird, wenn ein Bauantrag für einen Dachgeschossausbau zurückgezogen wurde. Dabei geht es um konkludentes Verhalten, Aufklärungspflichten und die Rechtslage bei fehlendem schriftlichen Vertrag. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, ob und in welcher Höhe ein Honoraranspruch besteht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Honorar für Architektenleistung: Bauherrenpflichten & Aufklärung wird betont, dass geistige Leistungen bezahlt werden müssen und Bauherren sich über die Kosten informieren sollten. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Holzbaufirma …
- … auf die Nebenkosten hätte aufmerksam machen müssen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Honoraranspruch besteht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Der Beitrag Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten gibt Hinweise, wie Sie vorgehen können, …
- … wenn Sie das Architektenhonorar nicht zahlen möchten. Klären Sie die Situation mit der Zimmerei und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
- … Bauantrag für Raumnutzungsänderung beim Dachbodenausbau? Infos zu Kosten, Dauer und Genehmigung. Jetzt informieren! …
- … Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung? …
- … ? Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit einem Architekten oder Bauingenieur, ob der Dachbodenausbau technisch und baurechtlich umsetzbar ist, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. …
- … Kosten DachbodenausbauEine Übersicht über die verschiedenen Kostenfaktoren beim Dachbodenausbau. …
- … Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen …
- … für einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen müssen? War das Honorar angemessen? Welche Kosten kommen in etwa noch für die Nachweise auf mich zu? …
- … - Höhe der anrechenbaren Kosten? …
- … Bauantrag: Ingenieurleistungen – Zusatzkosten oder Inklusiv? …
- … sind Ingenieurleistungen die ein Architekt erbringen muss. Entweder sind es Zusatzkosten oder die Leistungen sind im Honorar enthalten und noch zu erbringen …
- … Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung …
- … 💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Kosten und den …
- … ob diese Leistungen im ursprünglichen Honorar enthalten sein sollten und welche Kosten zusätzlich entstehen können. …
- … (Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz) erbracht werden, wie im Beitrag Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen erläutert wird. Ohne diese ist der Bauantrag wertlos. …
- … 💰 Kosten: Das Architektenhonorar betrug 2300 €. Unklar ist, ob die …
- … geforderten Nachweise darin enthalten sind oder zusätzliche Kosten verursachen. Dies sollte im Vorfeld mit dem Architekten geklärt werden. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob die geforderten Nachweise im Honorar enthalten sind. Falls nicht, holen Sie Angebote für die Erstellung der Nachweise ein, um die Gesamtkosten des Dachbodenausbaus besser einschätzen zu können. Beachten Sie den Beitrag …
- … Bauantrag: Ingenieurleistungen – Zusatzkosten oder Inklusiv?. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Architekten auf und besprechen Sie die offenen Fragen bezüglich der Nachweise und der damit verbundenen Kosten. Klären Sie, ob die Leistungen im Honorar enthalten sind …
- … oder ob zusätzliche Kosten entstehen. Der Beitrag Bauantrag Dachbodenausbau: Fehlende Unterlagen – Was tun? gibt hierzu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- … Architekt kündigen? Gründe, Vorgehen, Kosten bei Bauverzögerung. Jetzt informieren und rechtliche Schritte prüfen lassen! …
- … Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung? …
- … Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen möglich. Die Kosten für die bisher erbrachten Leistungen des Architekten müssen in der Regel …
- … verbindliche Preisregelung, die jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden kann.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Frage: Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: In der Regel müssen …
- … Honoraranspruch des ArchitektenWie das Architektenhonorar berechnet wird und welche Rechte Sie haben. …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen Rechtsanwalt sollten in die Überlegung einbezogen werden, um die …
- … Sie, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, um Kosten zu sparen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- … Architekt: Zu viele Entwürfe? Rechte & Kosten …
- … Architekt, Entwurf, Honorar, Bauplanung, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Planungsänderung, Baukosten, Bauantrag …
- … Pläne für ein Bauvorhaben geändert werden müssen. Planungsänderungen können zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Es ist wichtig, Planungsänderungen frühzeitig zu erkennen und …
- … Frage: Wie kann ich mich vor unerwarteten Kosten schützen? …
- … Unerwartete Baukosten vermeiden …
- … Tipps, um Kostenüberschreitungen beim Bauen zu verhindern. …
- … Den kostenpflichtigen Teil der Rechnung sollte man dann mit dem Zusatz Schlussrechnung …
- … in 3 D gearbeitet. Es gibt es vermutlich immer noch als kostenlose 4-Wochen Testversion auf einer CD oder zum herunterladen. …
- … Architektenvertrag vereinbart wurden. Unbestellte Präsentationen und Akquise-Entwürfe sind in der Regel kostenfrei. Ein Vertrauensverhältnis ist wichtig, aber unklare Vereinbarungen können zu Streit …
- … Klären Sie vorab, welche Entwürfe im Honorar enthalten sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden. …
- … alle Vereinbarungen schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unklarheiten bezüglich des Architektenhonorars sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. …
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