Bauleitung mangelhaft
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Bauleitung mangelhaft

Wir bauen zurzeit ein Ferienhaus in Mecklenburg-Vorpommern, das 140 km von unserem Wohnort entfernt liegt. Da wir in dieser Entfernung nicht täglich die Baustelle besichtigen können, haben wir einen Bauleiter eingestellt, der dafür sorgen sollte, dass der Bau reibungslos abläuft, sodass wir nicht so oft auf der Baustelle erscheinen müssen. Die Gewerke wurden von uns selbst vergeben. Es ist keine Bauträger involviert. Der Bauleiter ist gelernter Dachdeckermeister.
Bei der Vertragsgestaltung waren wir im Nachhinein zu leichtgläubig. Er enthält lediglich als Leistung die "Bauleitung mit dem Bauherren", ansonsten den Zahlungsplan für das Honorar.
Leider waren wir mit der Bauleitung nicht zufrieden. Im Einzelnen hatten wir folgende Probleme (auszugsweise):
  • Beim Gießen der Bodenplatte war der Bauleiter nicht anwesend. Ich hatte gemerkt, dass ein Abflussrohr völlig fehlte und ein Fallrohr in der Haustür stand. Das konnte noch 1 Stunde vor dem Anrollen des Betons behoben werden.
  • Nach der Anlage der Bodenplatte hatte ich die Statik gewälzt und bin darüber gestolpert, dass in der Bodenplatte ein Blockfundament für den Schornstein vorgesehen war. Ein Abgleich mit meinen Fotos, die ich während der Anlage der Bodenplatte aufgenommen hatte, hat ergeben, dass das Fundament fehlte. Ich organisierte darauf vom Architekten einen zusätzlichen Statiknachweis.
  • Die Tür des Bades war an der falschen Position. Gleichzeitig fehlte die gemauerte Dusche. Auch dies wurde durch mich festgestellt und nicht durch den Bauleiter.
  • Die Position der Außenwasserhähne wurde von mir und dem Bauleiter festgelegt. Bei der Höhe war seine Aussage: "Dafür gibt es Standard-Höhen". Um sich nicht bücken zu müssen, machte er sein Kreuz in 1 m Höhe, wo jetzt die Außenwasserhähne sitzen. Das ist für uns zu hoch und ließ sich auch nicht wieder korrigieren.
  • Der Bauleiter hatte mir für das Dach inklusive Stuhl und Eindeckung gesagt, dass das Ganze ca. 20.000 € kosten würde. Das kam mir etwas wenig vor. Trotz meines Einwands blieb er bei seiner Schätzung. Das Dach hat 35.000 € gekostet.
  • Meine Nachfrage nach einem Bauzeitenplan wurde mit der Antwort quittiert: "Das verschiebt sich doch sowieso ständig. Da muss ich mir gar nicht erst die Arbeit machen. "

Das Ganze eskalierte, als der Estrich gegossen werden sollte und wir strengen Frost bekamen. Der Bauleiter versprach, dass der Estrich vor Weihnachten fertig wäre. Nach mehrmaligem Verschieben setzte er den Termin auf den 22.12. An diesem Tag wurde Frost von -8 Grad vorhergesagt.
Nachdem ich mitbekommen hatte, dass Beton nicht bei Frost angelegt werden sollte, verschob ich von mir aus das Gewerk auf den Folgetag. Gleichzeitig übernachtete ich 2 Nächte auf der Baustelle, um das Haus elektrisch vorzuheizen. Wenn es nach dem Bauleiter gegangen wäre, wäre der Estrich bei Frost in ein Haus mit Minusgraden eingebracht worden und wir könnten jetzt den Estrich zwischen den Heizschlangen der Fußbodenheizung herauskratzen.
Daraufhin kündigte ich den Vertrag unter Hinweis auf die zahlreichen Fehlauskünfte und Unterlassungen. Tage später erhielt ich per Einschreiben die Folgerechnungen, u.a. auch für den erfolgreichen Abschluss der Estricharbeiten. Dazu erhielt ich telefonisch noch den Hinweis: "Ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Der Estrich ist doch vor Weihnachten drin gewesen. "
Ich überlege nun, ob ich das Ganze vor Gericht austragen soll. Ich finde das Gebaren in höchstem Maße unseriös. Ich habe allerdings noch etwas Bauchschmerzen, da der Vertrag viel zu ungenau formuliert ist. Zwischendurch habe ich dem Bauleiter allerdings per E-Mail mitgeteilt, dass ich von ihm Leistungen nach der HOAIAbk., LPAbk. 8 erwarte. Daraufhin habe ich keine Antwort erhalten.
Alle anderen Kritikpunkte habe ich auch nur mündlich vorgetragen, immer in der Hoffnung, dass es nur ein einmaliger Faux-Pas war und in Zukunft besser laufen würde.
Was ich allerdings sagen kann, ist, dass ich bis heute außer 2 Bautenstandsberichten und einer Abnahme nichts Schriftliches vom Bauleiter erhalten habe.
Ich bin Ingenieur und nicht Bau-sachkundig. Das Bauvorhaben nimmt mich jetzt jedoch durch die fehlende Leistung des Bauleiters dermaßen stark in Anspruch, dass die Auswirkungen auf die berufliche und private Zeitplanung nicht mehr akzeptabel sind. Damit ist meinerseits eine grundlegene Eigenschaft des Vertrages nicht erfüllt, nämlich die Entlastung des Bauherren. Stattdessen hatte man mit dem Bauleiter eine Unsicherheit mehr am Bau, die einem schlaflose Nächte bereitet hat.
Der Bau wurde vor Baubeginn mit 132.000 € geschätzt. Die Honorarsumme beziffert sich auf 5.000 € netto. Ich würde eigentlich nicht die gesamte Summe zahlen wollen. Ich habe dem Bauleiter vorgeschlagen, dass wir einen Bausachverständigen als Mediator hinzuziehen. Dieser Vorschlag wurde nicht akzeptiert.
Ich denke, dass wir uns vor Gericht sehen werden, wenn er die harte Linie weiterhin verfolgen wird. Können Sie mir einen Tipp geben, ob ich den Klageweg beschreiten sollte.

  • Name:
  • Baumann
  1. Tätigkeitsnachweis

    Machen Sie diesen Tätigkeitsnachweis ab Baubeginn mit Belegen und Bildern, möglichst noch genauer wie hier in Kurzform beschrieben und Hauptsächlich mit Ihren Anweisungen an die Firmen.
    Dann verlangen Sie eine prüfbare Abrechnung des Bauleiters und Kopien seines Bautagebuches und Verhandlungsprotokolle von Vergaben an Baufirmen sowie dessen Bilddokumentation.
    Melden Sie beim Bauleiter einen Schaden an und verlangen, dass er Ihnen die Kopie einer Schadenmeldung seiner Berufshaftpflicht-Versicherung übergibt.
    Möglich ist nicht nur eine ungenügende Bauleitertätigkeit, sondern auch Provisionsbetrug.
    Je Gewerk sollten 3 Angebote vorgelegen haben, welche per Protokoll endverhandelt wurden.
    Dann lassen Sie die Einheitspreise prüfen und achten Sie insbesondere darauf, ob Positionen mit "nur Einheitspreis" plötzlich mit Massen behaftet sind.
    Der richtige Weg wäre, das Honorar zu kürzen und bei tatsächlichem Schaden den Schaden ersetzt zu bekommen.
    Mit der Anmeldung des Haftpflichtschadens kümmert sich sofort die Versicherung darum.
    Ein Problem wäre, wenn der Bauleiter keine Versicherung hat: dann hätte er den Auftrag nicht annehmen dürfen.
    Bei Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe wäre über einen Fachanwalt eine Anzeige sinnvoll.
    Diese Hinweise sind keine Rechtberatung, sondern sollen einen möglichen Lösungsweg aufzeigen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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