Brandschutz Luke Doppelgarage
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Brandschutz Luke Doppelgarage
hab rumgestöbert, bin aber nicht auf die Antwort für meine Frage gestoßen, weshalb ich sie hier jetzt Stelle und hoffe, dass mir jemand eine Antwort/Hinweis geben kann.
Und zwar haben wir ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage gebaut (Baden Württemberg).
Nun geht es um den Brandschutz in der Garage. Da es Unstimmigkeiten mit dem Architekt gibt, kann ich den grad nicht fragen.
Und zwar ist die Garage wie folgt:
- Doppelgarage ganz ganz knapp unter 100 m²
- Außenwände Hochlochziegel 24 cm
- 20 cm Stahlbetondecke
- Satteldach
In der Stahlbetondecke haben wir nun eine Öffnung um das "Dachgeschoss" noch als Lagerraum zu verwenden. Nun ist die Frage, welche Art von Brandschutz die Luke erfüllen muss. Wir haben ein Angebot vom Holzbauer, wobei er mir auch nicht so recht weiterhelfen konnte, welche Vorschriften genau gelten. Er hat folgendes Angeboten:
- Lukendeckel Feuerschutz F30 FS30,30 Minuten von unten
oder alternativ
- Lukcendecken Feuerschutz F30, FS30 2S, 30 Minuten von unten und von oben
Die Garage ist nicht an unser eigenes Haus angebaut, aber sozusagen direkt an das Nachbargebäude/Schule (sprich kein Zwischenraum). Das Nachbargebäude steht direkt auf der Grenze.
Der Holzbauer sagt er baut immer die ein, welche nur von unten schützt, aber so 100 % festlegen was nun gilt tut er sich auch nicht.
Der zweite Stellplatz soll übrigens vermietet werden (falls das eine Rolle spielt).
Ich habe jetzt so viel gelesen zum Thema Brandschutz ... aber komm nicht genau weiter.
Könnte vielleicht jemand von Ihnen beantworten, ob nun nur Brandschutz von unten oder von unten und oben gefordert ist.
Vielen Dank
-
Und über welchen Mehrpreis reden wir denn hier
zw. 1 seitiger und 2seitiger Brandschutzluke. Einbau dürfte ja der gleiche Aufwand/Kosten sein. Also um welchen Betrag?
Oder fragen wir mal andersherum, welche Brandschutzdauer hat denn die Decke (ja auch Beton hält nicht ewig im Feuer)?
ach so: Brandschutzluke ist das eine. Sämtliche Durchdringungen (z.B. Kabel) durch die Decke sollten natürlich die gleiche Schutzdauer haben, sonst können Sie es gleich sein lassen.
Keine Rechtsberatung, nur Laie.