Ausnutzung der OG-Wohnfläche bei eingeschossiger Bauweise in Hamburg
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Ausnutzung der OG-Wohnfläche bei eingeschossiger Bauweise in Hamburg
Hallo zusammen,
wir planen ein Einfamilienhaus in Hamburg. Die meisten Grundstücke erlauben W10-Bebauung, also eingeschossige, offene Bauweise.
Nun möchten wir gern ein Flachdachhaus im kubischen bzw. "Bauhaus"-Stil errichten, also möglichst einen (de fakto) zweigeschossigen "Würfel". Wir wollen dabei die Wohnfläche im Obergeschoss maximal ausnutzen, um einen Keller vermeiden zu können und keinen Platz zu verschenken.
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es dazu, die voraussichtlich genehmigungsfähig in Hamburg sind?
Die Bauordnung sagt dazu im § 2 Begriffe (6):
wir planen ein Einfamilienhaus in Hamburg. Die meisten Grundstücke erlauben W10-Bebauung, also eingeschossige, offene Bauweise.
Nun möchten wir gern ein Flachdachhaus im kubischen bzw. "Bauhaus"-Stil errichten, also möglichst einen (de fakto) zweigeschossigen "Würfel". Wir wollen dabei die Wohnfläche im Obergeschoss maximal ausnutzen, um einen Keller vermeiden zu können und keinen Platz zu verschenken.
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es dazu, die voraussichtlich genehmigungsfähig in Hamburg sind?
Die Bauordnung sagt dazu im § 2 Begriffe (6):
- Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
- Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.
Die häufig zu sehenden Toskana- bzw. Stadtvillen erreichen die (de fakto) Zweigeschossigkeit m.W. dadurch, dass die Dachneigung so ist, dass ca. 1/3 der Wohnfläche umlaufend außen genau unter 2,3 m Deckenhöhe fällt.
Grundsätzliche Möglichkeiten, die mir für unseren Fall als Laien dazu einfallen, sind (vgl. angehängte Skizze als seitliche Draufsicht):
- Wohnraum im OGAbk. einfach "weglassen" => schlecht
- Wohnraum im OG auf 1/3 der Fläche unter 2,3 m absenken => wird das genehmigt oder als "konstruktiv nicht notwendig" abgelehnt?
- Pultdach mit ähnlichem Effekt, d.h. 1/3 <2,3 m Deckenhöhe =>gefällt uns aber nicht so.
Wer hat Erfahrungen dazu, am besten speziell in Hamburg?
Vielen Dank!
Anhang:
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.