Prüfstatiker Aufgaben
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Prüfstatiker Aufgaben

Sehr geehrte Damen und Herren, ich lasse für meinen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein eine Machinenhalle (Holzkonstruktion mit Brettbindern, Faserzentplatten als Dacheindeckung, Trapezbleche als Wandverkleidung) errichten. Der mir vom Kreis zugewiesene Prüfstatiker hat die Pläne überprüft und genehmigt und das Fundament "abgesegnet". Nun begannen die Schwierigkeiten:
Die Holzkonstruktion war errichtet und sollte abgenommen werden, dabei gefiel dies und jenes nicht. Es wurde also nachgebessert, bei der nächsten Überprüfung gefielen andere Details wieder nicht (die bei der vorherigen Besichtigung aber exakt so schon bestanden). Auf die Frage der Zimmerei, ob das denn nun die letzten Nachbesserungen gewesen seinen, wurde vom Prüfingenieur geantwortet: "Das kann ich noch nicht sagen. "
Auch waren die Nachforderungen solcher fachlichen Natur, dass die erfahrene Zimmerei sagt, so etwas hätten sie noch nie gehört und diese Verstärkungen würden weit über das Maß des Üblichen hinaus gehen. Meine Fragen: Kann ein Prüfstatiker (zur Honorarmaximierung?!) soviel und so oft prüfen wie es ihm beliebt? Und kann er in seinen Anforderungen quasi immer die "Goldknaufvariante" d.h. ein absolutes Maximum verlangen (in unserem Fall z.B. Edelstahlschrauben zur Befestigung der Dacheindeckung)? Wer überprüft ggf. die Angemessenheit seiner Entscheidungen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich über die Grenzen der Kompetenzen eines Prüfstatikers informieren könnten. Vielen Dank im Voraus.
R. Holm
  • Name:
  • R. Holm
  1. ganz einfach ..

    vergleiche mit Werkplänen und lv, der "Statik" und den Ausführungsplänen ..
    gibt es sowas?
    wenn ja: wie viel? wie viele Ersteller? hat ein "Statiker" abnahmen durchgeführt?
  2. Antwort

    Sehr geehrter Herr Sollacher,
    vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Problematik.
    Die Konstruktion der Halle ist kein "Fertigbau", sondern individuell von einer Zimmerei angefertigt. Hierzu wurden zuerst von einem Bauingenieur Pläne und eine Statik erstellt.
    Diese Pläne und die Statik wurde dann vom vom Bauamt zugewiesenen Prüfstatiker überprüft und für korrekt befunden.
    Das Fundament wurde ohne Beanstandungen vom selben Prüfstatiker abgenommen. Die Holzkonstruktion hingegen nicht. Hier wurden sukzessive immer weitere Nachbesserungen verlangt. Über die fachlichen Details kann ich als "Baulaie" keine erschöpfende Auskunft geben. Mich interessiert vielmehr die Rechtmäßigkeit des Verlaufs des ganzen Verfahrens. Wo sind die Grenzen der Rechte eines Prüfstatikers? Kann er fordern und fordern und fordern? Ich habe langsam das Gefühl den Launen und Wünschen dieses Herren bedingungslos und unkontrolliert ausgesetzt zu sein. Wer führt die Aufsicht über sein Tun? Wem ist er Rechenschaft über seine Entscheidungen/Forderungen schuldig?
    Sprich, an wenn kann ich mich wenden, wenn ich das Gefühl habe hier wird auf meine Kosten Honorar "geschunden" und die Baukosten in ungeahnte Höhen getrieben?
    • Name:
    • R. Holm
  3. Statiker hätte Bauüberwacher sein können

    Die Probleme werden wohl darin liegen, dass zwar die Statik stimmt, der Zimmermann aber an mehreren Details anders gebaut hat, oder vielleicht grundlegend etwas anders gebaut hat.
    Beim Wohnhausbau erstellen Architekten Bauantragspläne, die aber zur Ausführung noch nicht genug Informationen erhalten. Vor der Ausführung muss der Architekt daher (so sollte es zumindest sein) Ausführungspläne zeichnen.
    Nicht anders ist es im Ingenieurholzbau. Ihr Statiker hat eine Genehmigungsstatik erstellt. Die genügt so erstmal dem Bauamt und dem Prüfingenieur. Darüber hinaus hätte der Statiker aber noch Tragwerksausführungszeichnungen erstellen können, also Holzkonstruktionspläne mit allen Details, mit Einzeichnung von jedem Bolzen und jedem Nagel. Vermutlich fehlt so was. Ferner hätten Sie den Statiker auch noch mit Bauüberwachung beauftragen können. Dann hätte der Statiker während der Ausführung überwachen können, dass nach seiner Statik gebaut wird.
    Weil es das vermutlich alles nicht gab, liegen nun Abweichungen von der Statik vor, die der Zimmermann nachbessern muss. Somit wird der Gewinn durch eingesparte Planungskosten nun durch die Nachprüfungen und Nachbesserungen wieder aufgefressen. Eigentlich ist es aber das Problem des ausführenden Zimmermanns. Wenn es keine Ausführungsplanung und Bauüberwachung gibt, dann ist der Zimmermann allein für seine eigene Werkplanung und Ausführung verantwortlich. Er muss zusehen, dass er so baut, dass es der Statik entspricht. Wenn der Prüfstatiker Unnötiges verlangt, ist es Sache des Ausführenden Zimmermanns, einen statischen Gegennachweis zu liefern. Also machen Sie Ihr Problem zum Problem des Zimmermanns. Der muss ein mängelfreies Werk abliefern.
  4. zum Beispiel ..

    die Sache mit den beständigen verbindungs- / befestigungsmitteln:
    die sind erforderlich.
    wenn die nicht, wegen statisch nichttragender Dacheindeckung, erforderlich sind
    (so wird das hier sein), ist das nicht das Bier des erstellers der Statik, die sind
    also im lv vorzugeben oder vom ausführenden richtig zu wählen.
    das hat er nicht gemacht (um günstiger anbieten zu können, um dem Bauherren
    einen gefallen zu tun, um als günstigster den Auftrag zu bekommen  -  oder weil
    er das nicht besser weiß oder aus einem unbekannten Grund)  -  und jetzt hat er
    die Bescherung ...
    zur Holzkonstruktion, Abweichungen oder sonderwünschen fehlen sämtliche
    Informationen  -  aber die von meinem Verschreiber angedeutete szenerie kommt
    mir sehr bekannt vor, ich halte demnach Abweichungen von den geprüften
    Unterlagen für durchaus möglich ... wer die zu vertreten hat, warum sowas
    gemacht wird .. s.o.
    der Prüfer ist zwar nicht unfehlbar  -  aber wenn ein (für mich nicht erkennbarer)
    Fehler vorliegt, sollte man schon auf gleicher augenhöhe mit ihm diskutieren können.
    in der beschriebenen Konstellation am ehesten der Ersteller der statisch-konstruktiven
    Unterlagen  -  ob der darauf scharf ist, weiß ich nicht.
  5. Soweit erstmal Danke

    Sehr geehrte Antwortende,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wer nun was aus welchen Gründen wie gemacht hat entzieht sich natürlich meiner Laienkenntnis. Die Zimmerei, der Statiker und der Prüfstatiker haben sich wohl am Freitag zusammengesetzt  -  Ergebnisse kenne ich noch nicht. Was mich aber trotzdem weiterhin interessiert ist die Aufsicht über das Handeln eines Prüfstatikers. Wer kontrolliert ihn? Er bekommt gutes Geld und ist gegenüber dem Bauherren nicht haftbar. Es muss doch eine Kontrollinstanz geben, die bei Bedarf überprüft, ob das Handeln des Prüfstatikers den Vorschriften entspricht.
    Diese Frage ist für mich weiterhin offen.
    Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
    • Name:
    • R. Holm
  6. SaSV

    In der Regel ist ein Prüfstatiker ein "staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit".
    Diese staatlich Anerkennung wird von den Länderingenieurkammern erteilt. Die betreffende Ingenieurkammer ist also auch für Beschwerden zuständig.
    Der Prüfstatiker wird sich aber bei seiner Prüfung an einschlägigen Normen und technischen Regeln orientieren. Solange er sich in diesem Rahmen bewegt, sind seine Forderungen ja nicht überzogen.
    Als Kontrollinstanz sehe ich daher Ihren eigenen beauftragten Sachverständigen, ihren Statiker. Offensichtlich ist der ja noch involviert, weil er an Besprechungen teilnimmt. Da haben Sie doch die Kontrolle.

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