Grundstücksgröße laut Grundbuch 299 m², bei Berechnung gem. Katasteramtangaben 268 m²
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Grundstücksgröße laut Grundbuch 299 m², bei Berechnung gem. Katasteramtangaben 268 m²

Guten Abend,
wir beabsichtigen von der Stadt ein Grundstück zu kaufen.
Im Kaufvertragsentwurf ist die Größe mit 299 m² beziffert. Nach Berechnung der Größe basierend auf den im Katasteramt eingesehenen Plänen (13,38 m ; 18,24 m ; 12,86 m ; 22,67 m) ergibt sich nach meiner Berechnung eine Größe von 268 m².
Gibt es für eine solche Abweichung eine Erklärung z.B. Anteil an der Straße. Es sind keinerlei Baulasten, außer die Grenzbebauung wg. Doppelhaushälfte eingetragen.
Danke und viele Grüße
Udo Schmiedl
  1. Grundstücksgröße

    Die vier Grenzlängen allein reichen nicht aus, um die Fläche eines Vierecks festzulegen; man braucht noch mindestens einen Winkel oder die Länge einer Diagonalen.
    Einfach nachfragen, oder im Kaufvertrag einen Quadratmeterpreis nennen lassen.
  2. 13,38 m ; 18,24 m ; 12,86 m ...

    13,38 m ; 18,24 m ; 12,86 m ; 90 Grad ; 22,67 m
    Danke für den Hinweis!
  3. Wo liegt der Fehler?

    Das Grundbuchamt haftet nicht für die Größe der genannten Flächen (steht oft kleingedruckt unten im Auszug). Genau kann die Fläche nur durch Nachvermessung bestimmt werden. Kleinere Differenzen bei Nachvermessungen sind normal.
    Die Parzellengröße hängt nicht davon ab (wohl aber der Wert der Parzelle), wieviel der Fläche wofür tatsächlich nutzbar ist.
    Sie sollten folgende Überlegung machen:
    a) Ist mir das Grundstück wie gesehen den Kaufpreis Wert?
    b) Wenn im Kaufvertrag die verkaufte Fläche genannt wird, ist das eine zugesicherte Eigenschaft des Grundstücks und sie können Minderung verlangen, wenn die Fläche nachgewiesenermassen tatsächlich kleiner ist. Weil die Flächengröße nominal kein wesentlicher Kaufgrund sein dürfte (d.h. Sie hätten das Grundstück nicht gekauft, wenn es nur 270 m² groß gewesen wäre, da Sie für die vorgesehene Nutzung zwingend mehr brauchen), können Sie deswegen vermutlich nicht vom Kauf zurücktreten.
    Ob Sie die Kosten für die Vermessung dem Verkäufer anhängen können? Eher nicht  -  der wird sich auf den Grundbucheintrag berufen, was üblich ist.
    Sie können das alles auch im Kaufvertrag regeln, was den Verkäufer dazu bewegen könnte, sich einen anderen Käufer zu suchen.
  4. Wie kommt die Größe im Grundbuch zustande?

    Vielen Dank Herr Paulsen.
    Zum Glück habe ich den Vertrag noch nicht unterschrieben. Was ich mich jetzt frage: Wird die Größe im Grundbuch nicht Aufgrund der Daten des Katasteramts bestimmt? Denn nach den Daten komme ich auf ca. 30 m² weniger Grundfläche, oder gibt es irgendwelche anderen "Zahlen" die hierzu herangezogen werden.
  5. öffentlicher Glaube

    Foto von Horst Schmid

    die Flächenangabe im Grundbuchauszug unterliegt nicht dem "öffentlichen Glauben", weil diese "per Hand" aus dem Liegenschaftskataster übertragen werden und hierbei gelegentlich Fehler auftreten können. Die genaue Größe (Flächenangabe) können Sie der Liegenschaftsbeschreibung entnehmen, die beim Vermessungs- und Katasteramt (Vermessungsamt, Katasteramt) erhältlich ist.

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