Hallo, wir bauen mit einem Architekten, der für ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Hallo, wir bauen mit einem Architekten, der für ...

Hallo,
wir bauen mit einem Architekten, der für uns die Angebote eingeholt hat (keine Ausschreibung). Nun stellt sich uns die Frage, wenn wir kein Vertrag mi den einzelnen Unternehmen haben, wie sieht es mit der Garantie aus? Ist das dann nach BGBAbk. 5 Jahre?
Vielen Dank schon im Voraus!
PS: Bitte sachlich bleiben, bin kein studierter Baufachwirt, sonst würde ich nicht fragen!
  1. Wie holt er ...

    denn die Angebote ein ohne Ausschreibung?
    Wieso gibt es keine Verträge?
  2. Ist der Architekt GÜ?

    Das hört sich an, als ob der Architekt als Generalübernehmer fungiert.
    Zum Vertragsrecht kann man ohnehin nicht viel sagen, da dies eine Rechtsberatung darstellt.
    Aber ein Allgemeinheiten kann man sagen:
    Um Vertrage zu schließen braucht man nicht zwingend ein unterschriebenes Blatt Papier. Das geht auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten.
    Eine Garantie haben Sie vermtl. nicht. Sie meinen sicher die gesetzl. Gewährleistung, und die beträgt bei Werkverträgen nach BGBAbk. 5 Jahre, es sei denn die VOBAbk. wurde wirksam vereinbart.

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