Nachweis KFW 70
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Nachweis KFW 70
kurze Frage,
wer weißt der KFWAbk. nach, dass es sich um ein KFW 70 Haus handelt dass wir da bauen wollen?
Wird das später dann auch noch kontrolliert oder wie läuft das?
Gruß
Mitch
wer weißt der KFWAbk. nach, dass es sich um ein KFW 70 Haus handelt dass wir da bauen wollen?
Wird das später dann auch noch kontrolliert oder wie läuft das?
Gruß
Mitch
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Das machen ...
die Sachverständigen im Sinne der KfW-Anforderungen. Das sind in der Regel auch die Ausstellungsberechtigten der Energiesparnachweise gemäß der jeweiligen Landesbauordnung, bzw. gemäß EnEVAbk. § 21.
In jedem Fall muss im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Energiesparnachweis aufgestellt werden. Wenn es ein kfw-70 Haus sein soll, muss die EnEV-Berechnung vom Nachweisersteller auch die Anforderungen des kfw-70-Standard erreichen. Also sollte der EnEV-Nachweisersteller auch die Person sein, welche die kfw-Bescheinigung ausstellt.
Eine spätere Kontrolle auf Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Nachweis verlangt die kfw meines Wissens nicht, jedoch werden je nach Landesrecht stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung, in der Regel durch den EnEV-Nachweisersteller, erforderlich.