Wohncontainer als Wohnhauserweiterung
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wohncontainer als Wohnhauserweiterung
Hallo!
Wir möchten unsere vorhandene Eigentumswohnung - EGAbk. - um einen Raum erweitern - anbauen (NRW).
Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, Bauordnungsamt, Miteigentümer, etc.
Wir haben "nur" eine 3,5 Zimmer Wohnung und würden nun gerne ein Schlafzimmer anbauen.
Nun ist das natürlich eine Kostenfrage, was wir für einen Anbau zahlen müssen.
Da kam uns die Idee, ob wir diesen Raum nicht "einfach" durch einen Wohncontainer schaffen.
Ist dies rechtlich möglich?
Wie ist Eure Empfehlung dazu?
Was würde es wohl ca. kosten? - ca. 12 m²
Ist dazu eine Baugenehmigung erforderlich (Architekt, oder wird das von der Herstellerfirma erledigt)?
Ist die Anbindng an das vorhandene Haus schwierig - sollte ja davor gestellt werden und natürlich über eine normale Zimmertür zu betreten sein.
Vielen vielen Dank für die Beantwortung meiner, vielleicht blöden, Fragen.
Gruß
Maik
Wir möchten unsere vorhandene Eigentumswohnung - EGAbk. - um einen Raum erweitern - anbauen (NRW).
Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, Bauordnungsamt, Miteigentümer, etc.
Wir haben "nur" eine 3,5 Zimmer Wohnung und würden nun gerne ein Schlafzimmer anbauen.
Nun ist das natürlich eine Kostenfrage, was wir für einen Anbau zahlen müssen.
Da kam uns die Idee, ob wir diesen Raum nicht "einfach" durch einen Wohncontainer schaffen.
Ist dies rechtlich möglich?
Wie ist Eure Empfehlung dazu?
Was würde es wohl ca. kosten? - ca. 12 m²
Ist dazu eine Baugenehmigung erforderlich (Architekt, oder wird das von der Herstellerfirma erledigt)?
Ist die Anbindng an das vorhandene Haus schwierig - sollte ja davor gestellt werden und natürlich über eine normale Zimmertür zu betreten sein.
Vielen vielen Dank für die Beantwortung meiner, vielleicht blöden, Fragen.
Gruß
Maik
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nichts ist unmöglich
Sie müssen erst mal in "Privates Recht" und "öffentliches Recht" unterscheiden.
Zuerst brauchen Sie die Zustimmung der WEGAbk. mit Kostenregelung und späterer Änderung der TE sowie eine Rückbauvereinbarung.
Dazu müssen Pläne und Details beschlussfähig vorliegen und der Verwalter muss eingebunden werden.
Anbau und Container sind in der WEG dabei nicht identisch.
Ist das alles per Beschluss genehmigt brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Containerfirmen gibt es genug, die bauen Ihnen das nach Bedarf und sorgen auch für die Genehmigungsunterlagen.
Es würde mich allerdings wundern, wenn die WEG dem mehrheitlich einer Containerlösung zustimmt und es würde mich wundern, wenn diese Erweiterung einen Wohnwert hat.
Es wird einfacher sein, die Wohnung zu wechseln.
Gruß