Programm für Ausschreibungen mit Vorbemerkungen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Programm für Ausschreibungen mit Vorbemerkungen

Hallo,
ich bin zurzeit auf der Suche nach einem guten Ausschreibungsprogramm für mein Architekturbüro und teste Heinze und ORCA. Mir ist vor allem die Erstellung der Ausschreibung wichtig, Kostenkontrolle etc. muss das Programm nicht können. Nun habe ich 2 Fragen:
1. : Gibt es bessere / umfangreichere Programme?
2. : Ich finde bei Heinze keine und bei ORCA nur sehr eingeschränkt Texte für Vorbemerkungen. Welche Programme sind hierfür besser? Gibt es Standards? Wo erhalte ich diese am besten?
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für die Antworten schon jetzt und viele Grüße,
Daniela
  • Name:
  • Daniela
  1. Texte kaufen ...

    Hallo Daniela,
    die Vorbemerkungen wirst Du wohl nicht in einem AVA-Programm integriert finden, sondern Du musst dir die Ausschreibungstexte separat zulegen (da gibt es dann auch die Vorbemerkungen dazu) und dann importieren. Anbieter gibt es genügend. sirAdos, Mittag, weka u.v.m.
    Ich glaube, ich habe sogar mal eine Software gesehen, die ausschließlich Vorbemerkungen generiert. Einfach mal im Internet stöbern ...
  2. kleiner Tipp:

    Vorsicht vor zu viel Vorbemerkungen:
    Große Teile von Vorbemerkungen in Leistungsverzeichnissen sind oft überflüssig, da sie nur ohnehin gültige gesetzliche Bestimmungen und ohnehin einzuhaltende, anerkannte Regeln der Technik wiederholen.
    Vielmehr setzt sich die ausschreibende Stelle durch Einbau von vertragsrechtlich relevanten Vorbemerkungen immer auch einem Haftungsrisiko aus, was ggf. durch die Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist. Es könnte z.B. sein, das sich Vorbemerkungen nachteilig für den Bauherren auswirken oder es sich später herausstellt, dass diese ungültig sind. Für evtl. Vermögensschäden daraus könnte der Architekt vom Bauherrn in Haftung genommen werden. Bei Vorbemerkungen lehnen sich viele Architekten und Ingenieure für die Bauherrschaft zu weit aus dem Fenster, da eine juristische Ausbildung und entsprechende Berufshaftpflichtversicherung für das Anfertigen von Vertragstexten fehlt.
    Wenn sich der Planer haftungsrechtlich absichern will, muss dem Bauherren aufgegeben werden, einen Baujuristen zur Abfassung von Verträgen und Vorbemerkungstexten hinzuzuziehen.
    So ist es z.B. für die ausschreibende Stelle schon haftungsrechtlich bedenklich, in den Vorbemerkungen eines LVAbk.'s zu erklären, dass die Vertragsgrundlage die VOBAbk. sein soll. Dadurch wird die Bauherrenseite zum VOB-Verwender gegenüber dem Auftragnehmer, mit der Folge, dass die einzelnen Bestimmungen der VOB-B als allgemeine Vertragsbedingungen im Einzelfall einer Inhaltskontrolle unterliegen. So kann es dazu kommen, dass VOB-Paragraphen, die den Auftragnehmer gegenüber den gesetzlichen Regeln (BGBAbk.) schlechter stellen, zum Nachteil des Bauherren ungültig werden.
    Deshalb:
    Was Vorbemerkungen angeht: Weniger ist mehr! Das Wichtigste ist ohenhin durch gesetzliche Bestimmungen und anerkannte Regeln der Technik geregelt. So kommen Sie mit einer halben Seite Vorbemerkungen aus, in denen vielleicht eine Baubeschreibung, Besonderheiten der Baustelle., Ausführungsfristen usw. gereglt sind.
    Gruß
  3. Hallo, ich kenne die Texte von Heinze, dort ...

    Hallo,
    ich kenne die Texte von Heinze, dort gibt es Vorbemerkungen.
    Einfach bei der Firma Heinze anrufen, die Telefonnummer findet man im Internet. Dort zeigt man, wo man die Texte  -  in diesem Fall die Vorbemerkungen  -  findet und wie man mit dem Programm umgeht.
    Karin

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