Fehler bei der Rechnungsprüfung festgestellt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fehler bei der Rechnungsprüfung festgestellt

Bei unserem Neubau habe ich nach 3 Jahren Fehler bei geprüften Rechnungen festgestellt. Kann ich den Architekt hier noch zur Verantwortung ziehen? Ich zweifle bei der hohen Fehler-Quote im Gesamten an den "geprüften" Leistungen. Wie kann ich das nach so langer Zeit beweissen?
  • Name:
  • Fischer
  1. Haftung

    Es ist eine Frage der Verjährung.
    Forderungen an den Unternehmer könnten verjährt sein, jedoch die Haftung des Architekten könnte 30 Jahre greifen.
    Auf jeden Fall ist das so wenn Arglist hinzukommt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. kostenträchtig

    Also wenn Laien meinen, dass Rechnungen falsch geprüft wurden, kann das sehr kostenträchtige Gerichtsprozesse nach sich ziehen. Feststellungen, ob Mengen und Preise richtig geprüft wurden, trifft im Streitfall sehr aufwendig ein gerichtsbestellter Sachverständiger. Eins müssen Sie sich klarmachen: Für jeden Punkt ihrer Behauptungen, wo Sie nicht Recht bekommen, zahlen Sie Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten.
    Deshalb der erste Rat: Neben rechtsanwaltlicher Beratung beauftragen Sie einen eigenen Bausachverständigen, der Ihre Behauptungen überprüft. Wenn sich dann herausstellt, dass es wirklich Fehler gegeben hat, dann konforntieren Sie den Architekt mit den dicksten Brocken, und nicht 20 Kleinigkeiten a 10 €.
    Gruß

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