Welche Architektenkosten sind in etwa zu erwarten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Welche Architektenkosten sind in etwa zu erwarten?

Ein ferner Bekannter übernimmt nun unser Hausbauprojekt. Zeichnung/Baugenehmigung ist schon erstellt und genehmigt. Preis haben wir festgemacht, aber da ich keine Ahnung habe und ich ihn nicht direkt drauf ansprechen möchte wie sich sein Preis zusammensetzt, wollte ich mich vorab informieren. Welcher Preis ist gerechtfertigt? Den Rohbaupreis hat er mit etwa 90.000 netto angesetzt. Folgende arbeiten übernimmt er, Baugenehmigung/Planung (wobei der Plan schon feststand und er das einfach mit kleinen Änderungen übernommen hat) und Bauleitung. Er hat uns gesagt das eine große Ausschreibung unnütz ist (fürh ihn wahrscheinlich), da er genug Firmen kennt. Was für ein Honorar ist dafür gerechtfertigt?
  • Name:
  • Uwe
  1. Vorsicht

    Wenn einer schon sagt, dass eine große Ausschreibung unnütz ist, dann will er nicht viel Planungsaufwand haben und nur rummauscheln und die Aufträge seinen (befreundeten?) Firmen zuschustern. Die Vorteile, die sich bei einer Beauftragung eines unabhängigen Planers für den Bauherren ergeben sollten, gegenüber den sonst in Deutschland mittlerweile üblichen Generalunternehmer/Generalübernehmer-Verträgen, verpufft bei solchen halbherzigen Vorgehensweisen.
    Das Honorar der Architekten und Ingenieure ist in der HOAIAbk. gereglt. Welche Leistungen bisher erbracht wurden und welcher Honoraranspruch bereits besteht und noch zu erwarten ist, können wir hier nicht ermitteln. Ihr Planer sollte Ihnen dazu Rede und Antwort stehen. Da müssen Sie halt mal Klartext sprechen. Die HOAI gliedert die Planungsleistungen der Objektplanung in 9 Leistungsphasen. So wie Sie es schreiben, befinden Sie sich gerade in der Genehmigungsplanung.
    Was noch folgt ist:
    Ausführungsplanung
    Vorbereitung der Vergabe (Leistungsverzeichnisse aufstellen)
    Mitwirkung bei der Vergabe
    Bauüberwachung
    Dokumentation
    Verlangen Sie von Ihrem Planer erstmal einen Planungsvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen genau beschrieben sind. Aus meiner Sicht gehört das Aufstellen von detaillierten, gewerkeweisen Leistungsverzeichnissen in jedem Fall dazu. Zum einen ist erstmal eine gewissenhafte Ausführungsplanung notwendig, um überhaupt sauber ausschreiben zu können, zum anderen sind ordentliche, detaillierte Leistungsverzeichnisse ein Schlüssel, wodurch effektive Bauüberwachung erst möglich wird. Selbstverständlich sind diese Planungs- und Überwachungsleistungen (Planungsleistungen, Überwachungsleistungen) sehr arbeits- und zeitintensiv und dafür benötigt man angemessenes Honorar, nur wenn man daran spart wird es oft am Ende teurer. Deshalb, wenn Ihr Planer diesen Weg nicht gehen will, dann suchen Sie sich den nächsten (teureren) Planer.
    Gruß

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