Statik des Hauses entspricht nicht den Tatsachen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Statik des Hauses entspricht nicht den Tatsachen

Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau, in welches Forum die Frage gehört, deswegen Stelle ich sie auch hier ein. Habe folgendes Problem: wir bauen ein (älteres  -  1954) Haus um. Dabei sollen auch ein Paar Wände raus. Der Statiker hat nun die Berechnungen Aufgrund der originalen statischen Unterlagen gemacht. Das Problem ist: die meisten Aussagen entsprechen nicht dem tatsächlichen Zustand. Die Wand, die er als eindeutig tragend bezeichnet, war in diesem Haus 30 Jahre lang weg und erst vor kurzem wurde da Gipskarton eingebaut. Keine Träger. Andere Wand, die er als nichttragend bezeichnet, ist nach Meinung des Vorbesitzers tragend.
Der Statiker meint, in all diesen Fällen muss "ein Fachmann das nochmal prüfen", da das Haus wohl nicht ganz den Unterlagen entspricht. Ich bekomme aber nicht raus, wer dieses Fachmann sein soll und wie die Prüfung ablaufen soll. Man nimmt die Wand raus und schaut, ob das Haus noch steht? (Ironie) Könnt ihr mir vielleicht erklären, was ich jetzt konkret machen soll? Und ist es eigentlich OK, wenn der Statiker Geld für eine Leistung möchte, von der er weiß, dass sie nicht anwendbar ist?
Viele Grüße,
Olga
  • Name:
  • Olga
  1. Genehmigungsplanung-Ausführungsplanung-Bauüberwachung

    Genau wie beim Objektplaner gibt es beim Tragwerksplaner (Statiker) Leistungsphasen, die separat beauftragt werden können.
    Ich behaupte mal, Sie haben den Statiker nur mit dem "Allernötigsten", der Genehmigungsplanung beauftragt. Für die Ausführungsplanung und Bauüberwachung brauchen Sie einen weiteren Fachmann (Architekt/Bauingenieur) oder zumindest eine Baufirma mit entsprechend sachverständigem Personal, welche die Statik "lesen" können.
    Der Statiker möchte damit zum Ausdruck bringen, dass Sie als Bauherr fachlich nicht in der Lage sind, die Statik umzusetzen, und deshalb weitere Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) benötigen. Offensichtlich ist der Statiker mit diesen weiteren Leistungen nicht beauftragt und seine Projektarbeitszeit, für den er Honorar erhalten hat, aufgebraucht. Sie könnten den Statiker fragen, ob er gegen weiteres Honorar auch die Ausführungsplanung und Bauüberwachung machen will, dann wird alles gut ;-)
    War denn der Statiker auch mal zum Ortstermin und zur Bestandsaufnahme da, oder zieht er alle Infos von der Ferne aus aus alten Plänen? Das ist doch nicht etwa so ein "MyHammer-Auftrag", wo der Statiker aus 500 km Entfernung ohne Ortstermin für 150 € mal eben eine Umbaustatik nach zugemailten Plänen rechnet?
    Gruß
  2. Nein, der Statiker kommt aus dem Ort, ist ...

    Nein, der Statiker kommt aus dem Ort, ist ein Fachmann (haben wir empfohlen bekommen) und war auch im Haus zur Besichtigung. Der hat danach auch gefragt, ob denn noch weitere Pläne zur Verfügung stehen, jedoch kein Wort davon gesagt, das man noch weitere Leistungen zu beauftragen hat. Wir sind nun mal keine Fachleute, aber wir haben ihn beauftragt, Statik für den Umbau dieses konkreten Hauses zu erstellen und nicht des, wie es mal war. Er könnte uns doch wahrscheinlich auch vorher sagen, dass diese Berechnungen nichts nützen werden ...
    OK, wie geht es denn weiter? Soll ich ihn jetzt bezahlen und ein weiteres Angebot für die "richtige" Statik einholen? Und nochmal bezahlen? Aber wie komme ich an die "richtige" Statik? Wer kann nun beurteilen, ob die Wand tragend ist, wenn das aus der Statik nicht zu ersehen ist? Und wie kann es sein, dass im Erdgeschoss seit 30 Jahren die Wand entfernt ist, die angeblich tragend ist und auf der im OGAbk. eine weitere tragende Wand steht? Soll ich hier jetzt vorsichtshalber einen Stahlträger einbauen? Es wurde damals auch fachmännisch gemacht, denn an einer anderen Stelle, wo damals auch eine Wand entfernt wurde, ein Stahlträger liegt, also war es geprüft.
    Und eine andere Wand, die er als nichttragend bezeichnet und wieder schreibt "prüfen"  -  was soll ich mit der tun?
    Viele (verwirrte) Grüße,
    Olga
  3. Dann gehe ich mal davon aus ...

    Dann gehe ich mal davon aus das der Kollege sich nicht irrt, und keine falsche "Statik" erstellt hat.
    Ich sage es mal ganz einfach: Privatkunden können eine Statik nicht lesen, und sie müssen das ja auch nicht können, weil solche Umbauarbeiten an tragenden Konstruktionen von Bauunternehmen durchgeführt werden. Die haben das Personal (sollte zumindest so sein), welche die Statik verstehen. Oder ein Bauleiter überwacht die Arbeiten und gibt, auf Grundlage der Statik, entsprechende Anweisungen.
    Ich vermute einfach, der Kollege hat kein Interesse daran, die Statik laienverständlich zu erklären, das geht auch gar nicht. Vielleicht fragen Sie ihn wirklich mal, ob er nicht auch die Bauleitung und Koordination der Umbauarbeiten übenhmen will, schließlich steckt er ja in der Materie drin?
    Gruß
  4. Ich käme von sich aus niemals auf die ...

    Ich käme von sich aus niemals auf die Idee, dass der Statiker sich irrt. Ich kann das Ganze ja auch tatsächlich nicht lesen. Er hat selbst einen Brief dazu gelegt, in dem er geschrieben hat, dass die und die Wand geprüft werden soll, da die alte Statik nicht richtig zu sein scheint. Wozu hat er dann die Berechnungen gemacht?
    Ich hatte eigentlich nicht vor, ihm die Bauleitung zu übergeben. Wir haben (nachdem der Auftrag für die Statik schon lief) einen Architekten in der Nähe gefunden (direkt in unserem Bürohaus, was die Sache ja erheblich einfacher macht). Doch die Statik wollten wir schon fertig haben, bevor wir diesen dann beauftragen.
    Gruß,
    Olga
  5. Jetzt ...

    ist schon etwas aufwendig, wenn sich das Gesamtbild erst nach 4-5 Beiträgen zusammensetzt.
    Sie wollen also den Architekten mit der Bauüberwachung betrauen. Das ist venünftig. Dann geben Sie doch dem Architekt die Statikunterlagen. Dieser kann sich dann mit dem Statiker in Verbindung setzten, und klären, was noch fehlt oder zu untersuchen ist.
    Gruß
  6. Ja nee  -  schon klar

    ... aber in der HOAIAbk. steht als Leistungsbeschreibung des Architekten u.a. Koordinierung mit anderen am Bau beteiligten Fachleuten, das meint genau die Abstimmung mit dem Statiker, den Sie bis zur Klärung aller tatsächlichen Einflussgrößen des Objektes auf die theoretische Berechnung einer Bestandsstatik mit im Boot behalten müssen.
    Irgendwer muss am Objekt checken, ob die Annahmen des Statikers den Tatsachen entsprechen und wenn nicht muss die Statik baubegleitend überarbeitet werden. Dann ist es eine Sache von Auftrag und Honorarvereinbarung, was alles zum ursprünglichen Honorar erwartet werden kann und was gesondert zu vergüten ist.

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