Bauprozess und Foto's
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Bauprozess und Foto's

Wir streiten sich mit unserem Generalunternehmer vom Gericht. Jetzt behauptet der Generalunternehmer, unsere Fotos sind digital und damit gefälscht, das Gutachten vom gerichtlichem Gutachter, welcher sich auf den Fotos stürzt damit ungültig! Ist das eine Masche oder normal?
MfG Jörg
  1. Tja

    so ist das wenn der SV anhand von Parteivorträgen aufbauen muss. Dann steht im Gutachten sowas wie " Auf den mir vorgelegten Bildern" oder " die mir vorgelegten Bilder". Die Bilder müssen eindeutig der Sache zugeordnet werden können und das muss unstreitig sein.
    Wenn ein öbuvAbk. SV den Beweis im Vorfeld sichert gelten diese Bilder auch Digital als Eindeutig der Sache zugeordnet und als Sachverständigenbeweis auch Digital.
  2. Oder

    sind die Bilder vom Gerichts SV gemacht? Dann wird das Gericht dem nicht folgen.
  3. Bilder sind von mir

    Hallo, Herr Bachmann.
    Also das sind meine Bilder. Die Ablehnung der Bilder und des Gutachtens kam es, nachdem das Gutachten bekannt wurde. Kommt mein Generalunternehmer damit durch?
    MfG Jörg
  4. Gesunder Menschenverstand

    Ich denke, da hängt es auch davon, was denn auf den Bildern nun genau zu sehen ist und welcher Mangel behauptet wird. Da wird ein Richter auch ggf. gesunden Menschenverstand walten lassen.
    Was ist denn für ein Mangel auf den Fotos erkennbar?
    Gruß
  5. Behaupten kann er auch ...

    Sie hätten ein anderes Haus photografiert (bei Negativen).
    Das Gericht muss diese Behauptung prüfen und werten. Auf blosses Behaupten hin kann das Gericht die Bilder kaum ablehnen.
    Alternativ könnte man der Gegenseite ja auch klarmachen, was eine sachverstndige Begutachtung der Dateien durch einen entsprechenden SV kosten würde und das die Gegenseite, sollten die Bilder echt sein, diese Kosten aufgebrummt bekäme.
    Oder alternativ eine (auch sehr teure) Bauteilöffnung.
    Manchmal überlegt sich jemand solche Ideen, wenn er über die Folgekosten aufgeklärt wird  -  leider aber nicht immer.
  6. Bilder

    Ich habe so ein Gefühl, dass der Generalunternehmer alles versuchen will, damit wir zahlen, zahlen, zahlen ... Wir müssen nämlich Vorkasse leisten nach der Bauabnahme. Ob er später zahlen wird, mal sehen, ob er noch da ist ... Ich muss wohl mit meinem RA sprechen. Ich danke Ihnen für die Antworten,
    MfG Jörg
  7. Sie müssen nur bezahlen,

    was mängelfrei erstellt wurde, d.h. für strittige Mängel können Sie den vermuteten Aufwand einbehalten. Diesen Betrag müssen Sie verzinsen, wenn sich herausstellt, dass der behauptete Mangel keiner war. Bis zur Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass der Mangel keiner ist, nachher ist die Beweislast umgekehrt.
  8. Beweislast

    Danke Jens,
    ich habe das verstanden. Ich versuche gerade den Mangel mit meinen Bildern zu beweisen. Und das will der Generalunternehmer verhindern. '
    MfG Jörg
  9. nochmal ..

    nr. 7 lesen ...

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