Architekt und KfW60
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Architekt und KfW60

Hallo an alle, die sich die Zeit nehmen und hier schreiben. Ich habe euch zu spät entdeckt, aber trotzdem bin ich dankbar für eure Mühe. Ich wusste selber nicht, dass ich Probleme bekomme,
aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe 2006 gebaut, mit Generalunternehmer, mein Architekt LPAbk. 1-8, hat auch die Energieberechnung gemacht, hat mir den Antrag für den Kredit KfW 60 bestätigt. Und ich dachte, ich habe den Haus mit Anforderung KfW60. Im Vertrag mit Generalunternehmer stand nur "Anforderungen der EnEVAbk. sind einzubehalten". Ich wohne in dem Haus seit 2006, mir fehlte die Berechnung. Trotz vielen Anforderungen habe ich sie nicht bekommen. Anzahl an Ausreden war groß ... Jemand hat mir ein Tipp mit dem Bauamt gegeben. Und dort konnte ich mir sie kopieren, wobei die Berechnung statt Zahl 60 nur 140! ist. Um nachzurüsten auf Standard 60, fehlt mir das Geld. Wenn KfW das rauskriegt, bekomme ich Ärger ... Was soll ich tun? Ist solche Situation durch die Haftpflichtversicherung des Architekt gedeckt? Der Mann schweigt und hgofft auf das Ende 2009, da ist die Verjährung da ...
Danke Heike
PS: email Adresse b.B.
  1. Dicker Hund

    Der kfw-Kredit hat die relativ günstigen Zinsen und die Tilgungszuschüsse, weil er durch Steuergelder gefördert wird.
    Wer also unrichtige Angaben gegenüber der kfw-Bank macht, um an den geförderten Kredit zu kommen, begeht, nach meinem laienhaften Rechtsverständnis, Subventionsbetrug.
    Antragsteller bei der kfw-Bank sind erstmal Sie. Mir ist schleierhaft, warum ein Architekt die kfw-Bescheinigung fälscht, damit der Bauherr an den kfw-Kredit kommt, um anschließend etwas ganz anderes zu bauen. Das wäre doch wie Harakiri.
    Möglicherweise ist der Wert von 140 die benötigte Endenergie. Wenn diese Endenergie durch regenerative Energien erzeugt wird, (Holzpellets, solar, Erdwärme etc.) liegt der Primärenergiekennwert niedriger, sodass durchaus der kfw-60 Standard eingehalten sein kann.
    Deshalb sollten Sie zuerste den EnEVAbk.-Nachweis sachverständig prüfen lassen und mit den tatsächlichen Gebäudekennwerten nachrechnen lassen. Der Sachverständige wird Ihnen dann das Ergebnis, ob es sich um kfw-60-Haus handelt oder nicht, mitteilen können.
    Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass es sich nicht um ein kfw-60-Haus handelt, sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) aufsuchen, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.
    Gruß
  2. KfW 60

    Wir haben WP, aber kein Solar.
    Ist die EnEVAbk.-Berechnung bindend oder noch eine Art Beschäftigung und Geldquelle für die Architekten?
    Gibt es da Urteile?
    Danke Heike
  3. Natürlich

    Der EnEVAbk.-Nachweis ist bindend. Ich vermute, Ihr Haus wird die zum Zeitpunkt des Bauantrags gültige EnEV einhalten.
    Die Anforderung nach einem kfw-60 gehen über die EnEV-Anforderung hinaus. Da die kfw-60-Bestätigung vom Architekten unterzeichnet wurde, gehe ich davon aus, dass der Architekt auch die Planung und Bauüberwachung eines kfw-60-Hauses schuldet.
    Nun nehme ich aber an, dass Sie als Laie den EnEV-Nachweis falsch interpretieren. Deshalb sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, der den EnEV-Nachweis überprüft und bewertet.
    Sie können auch einen Auszug aus dem EnEV-Nachweis mit den Energiekenndaten und die kfw-60 Bescheinigung hier als Bild hochladen, wenn Sie die Daten der Beteiligten schwärzen.
    Gruß
  4. Mal der Reihe nach ...

    Sie haben vom Architekten ein Haus planen lassen und wollten den KfW 60 Kredit.
    Die dafür notwendige Bescheinigung hat der Architekt unterschrieben?
    Wenn ja, dann muss er auch so planen.
    In so weit wäre er also in der Haftung.
    Wann wurde denn die Architektenleistung abgenommen?

    Lassen Sie den EnEVAbk.-Nachweis prüfen und vor allem auch, ob er richtig aufgestellt und so wie aufgestellt auch gebaut wurde!

    Gibt es da Abweichungen oder Ungereimtheiten  -  sofort zum Baurechts-RA.


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