Kann eine Privatperson Gewährleistung übernehmen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Kann eine Privatperson Gewährleistung übernehmen?
Hallo,
wir haben uns eine Neubauwohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft.
Bisher war die Wohnung eine Werkstatt und wurde jetzt zum Wohnraum ausgebaut. Die Wohnung wurde von mir schlüsselfertig gekauft.
Den Umbau begleitet ein Architekt.
Einige Arbeiten an dem Umbau wurden vom Eigentümer und dessen Bekannten durchgeführt.
Nun muss doch bei der Abnahme von allen Arbeiten eine Gewährleistungsbescheinigung vorliegen?
Wer also für welche Arbeiten die Gewährleistung übernimmt.
Da der Eigentümer keine Firma hat oder ist, kann er mir doch diese Gewährleistungsbescheinigung nicht ausstellen, oder?
Kann eine Privatperson später für Mängel herangezogen werden?
Land: Baden-Württemberg
wir haben uns eine Neubauwohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft.
Bisher war die Wohnung eine Werkstatt und wurde jetzt zum Wohnraum ausgebaut. Die Wohnung wurde von mir schlüsselfertig gekauft.
Den Umbau begleitet ein Architekt.
Einige Arbeiten an dem Umbau wurden vom Eigentümer und dessen Bekannten durchgeführt.
Nun muss doch bei der Abnahme von allen Arbeiten eine Gewährleistungsbescheinigung vorliegen?
Wer also für welche Arbeiten die Gewährleistung übernimmt.
Da der Eigentümer keine Firma hat oder ist, kann er mir doch diese Gewährleistungsbescheinigung nicht ausstellen, oder?
Kann eine Privatperson später für Mängel herangezogen werden?
Land: Baden-Württemberg
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Kommt vermutlich an auf ...
Art und Umfang der Eigenleistungen des Verkäufers. Da in Deutschland nicht für jede Arbeit am Bau ein Meisterbetreib vorgeschrieben ist, können untergeordnete Arbeiten sicher auch von Privatpersonen ausgeführet werden und für deren fachgerechte Ausführung von diesen auch mittels Gewährsbescheinigung "garantiert" werden.