Anbau  -  Wohnzimmervergrößerung (Lichthöhe, Dämmung 2009?)
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Anbau  -  Wohnzimmervergrößerung (Lichthöhe, Dämmung 2009?)

Guten Tag!
Bitte Punkt für Punkt korrigieren (Anfänger beim Lernen!). Natürlich gehe ich zu einen Architekten. Möchte etwas Info im Vorfeld haben. Ich habe eine Wohnung in Baden-Württemberg (Baujahr 1978) gekauft. Sie hat eine überdachte Terrasse (Balkon des Nachbars von oben). Ich wollte ein Teil der Terrasse als Wohnzimmervergrößerung ausbauen (kein Wintergarten, wirklich Wohnflächenvergrößern). Hatte vor, das vorhandene Fenster "einfach" 2 m nach außen (auf Terrasse) versetzen. Die komplette Wohnzimmerwand ist ein "Fenster" (eine Glastür + ein Paar Fenster in Menschenshohe + ein Vitrinnenfenster + Rollladenkasten). Habe aber gehört, dass wenn ich was altes ausbaue, dann muss ich Sachen nach "Norm 2009" wiedereinbauen. Also das Fenster nicht versetzen, sondern ein neues einbauen. Habe ich richtig gehört? Die Lichthöhe meiner Wohnung (Oberkante Laminat bis Unterkante Deckenstyropor) beträgt 2,30 m.
Habe gehört, dass die "Norm 2009" eine größere Lichthöhe vorschreibt. Das heißt, es gibt eine Stufe mitten im Wohmzimmer. Was mich natürlich sehr unglücklich macht.
Wenn es stimmt, gibt es vielleicht eine Ausnahme aus dieser Regel. Auf dem Bild: Fenster rechts nach links versetzen bis zur Stelle auf der Hinterer Wand, wo die Farbe etwas heller wird.
Für das erste Mal genug Fragen.
Freue mich auf die Antworten.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Anbau  -  Wohnzimmervergrößerung (Lichthöhe, Dämmung 2009?)" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
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  • Name:
  • Den
  1. da gibt es mehr Fragen ...

    da gibt es mehr Fragen sinnvoll wäre es sicher, neue passende Tür- und Fensterelemente einzubauen die in Gesamtheit die neue Fassade darstellen. Dann natürlich auch im neuen Standard!
    Aber: was ist mit der Dämmung nach oben zum Balkon der oberen Wohnung? Wie sicher ist die Abdichtung nach oben? Was ist mit dem vorhandenen Boden bezüglich Wärmedämmung und Feuchtigkeitssperren etc. ...
    Die Geschosshöhe ist nicht das baurechtliche Problem weil man es ja immer als Wintergarten oder wie auch immer untergeordnetes Bauteil definieren kann, egal wie Sie es wirklich nutzen!
    Gruß aus der pragmatischen Passivhausecke
    Arno Kuschow
  2. EnEV gilt!

    Nicht nur für die Fenster, sondern auch für die neue Decke (Balkon) und für den neuen Zimmerboden (ehemals Terrassenfläche) gelten Mindestanforderungen hinsichtlich der zwingend einzuhaltenden Dämmqualität (EnEVAbk. Anhang 3). Ganz so einfach wird es also nicht.
  3. Hallo, Allerseits! Als erste, vielen Dank für die ...

    Hallo, Allerseits!
    Als erste, vielen Dank für die Antworten.
    Dank Euren Hinweisen bin ich (Weiterführende Link 1) auf folgendes gestoßen:
    Erweiterungen und Ausbau im Bestand
    Bauherren, die ihre Bestandsgebäude erweitern oder ausbauen wollen, müssen darauf achten, dass der Wärmeschutz der Außenbauteile gemäß EnEVAbk. gewährleistet ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie die Nutzfläche des Gebäudes um 15 bis 50 Quadratmeter (m²) erweitern bzw. ausbauen wollen.
    Ich möchte erweitern um 6 m x 2 m = 12 m². Also weniger als 15 m².
    Könnte es mir jemand bestätigen oder bestreiten (im guten Sinne des Wortes).
    Vielen Dank im Voraus
    Den

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