Fenstereinbauen (bzw. Vergrößerung ) in NRW, Braucht man Genehmigung und Statiker?
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Fenstereinbauen (bzw. Vergrößerung ) in NRW, Braucht man Genehmigung und Statiker?

Wir wollen in der Außenwand nach Straßenseite unseres neubaute Hauses noch ein Fenster bauen. Wenn es nicht geht, hätten wir jetzige Fenster vergrößen (1 flügeliges Fenster zu 2 flügelige Fenster). Soweit ich weiß, in NRW braucht man dafür keine Genehmigung. Ist das Stimmt?
Wie ist mit der Statik? Gibt es bestimmte erlaubte Maß für Fenstervergrößerung? Oder Muss man für ein normales Fenster (z.B. 1 m²0 mal 1 m²0) einzubauen noch Statiker nachfragen?
Vielen Dank für ihre Hilfe im Voraus.
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