Zulässige Steigung Garagenzufahrt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Zulässige Steigung Garagenzufahrt

Hallo,
unser Architekt hat unsere Garage so geplant, dass wir einen Steigungswinkel von über 30 % haben  -  und somit die Garage nicht wie geplant befahren können. Wir mussten die Zufahrt komplett umbauen, was Immense Kosten zur folge hatte (mal abgesehen von der Ansicht des Hauses). Wir haben mit einem Bauunternehmen gebaut, welches den Architekten gestellt hat. Der Architekt war vor Ort und hat das Grundstück gesehen. Wir haben mit ihm die Planung erstellt und auch die Zufahrt zur Garage, wie wir dort rein möchten) besprochen. Die erste Planung von ihm war schon ca. 20 % Steigung, da hätte Oberkannte Fußboden Erdgeschoss zum Garten aber ca. 1 Meter unterhalb der Erde gelegen. Also haben wir das Haus 1 Meter höher gesetzt. Der Architekt hat zwar darauf hingewiesen, dass die Zufahrt steiler wird, mit keinem Ton erwähnt, dass wir nicht mehr wie geplant in die Garage kommen. Die Unterlagen zu Genehmigung zeigen auch "unsere" Zufahrt  -  die aber wie sich jetzt herausgestellt hat mit 30 % nicht befahrbar ist. Jetzt weist er natürlich alle Schuld von sich und behauptet er hätte ja darauf hingewiesen dass es steiler wird und er ja nicht mit der Ausgestaltung der Zufahrt beauftragt gewesen wäre. Meine Fragen: 1.) Gibt es für Baden Württemberg Verordnungen, wie die max. Steigung zur Garage (Privatgarage) sein darf? Ich habe das Gefühl, dass die 20 % auch schon zu steil gewesen wären. Haftet der Architekt nicht dafür, wenn er eine Planung für eine Garage erstellt, wenn der Zugang zu dieser wie vom Bauherrn geplant (und von ihm gezeichnet) überhaupt nicht so realisierbar ist?
Danke für eure Antworten
Rick
  • Name:
  • Rick
  1. Hallo Rick,

    Hallo Rick,
    es gibt für Ba-Wü die GaVO (siehe unten), wer aber für was zuständig, wer was in welchem Vertrag und wer hat wen auf was hingewiesen bzw. wer wollte was wie haben ... Das sollten Sie mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen.
    Gruß aus Baden

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