Entschädigung für hingeschmissene Bauleitung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Entschädigung für hingeschmissene Bauleitung

Hallo,
meine Frau und ich haben 2004 ein Einfamilienhaus gebaut  -  Baukosten ca. 350.000 €.
Den Bauplan erstellte mein Schwiegervater (Bauingenieur) und er übernahm auch zunächst die Bauleitung. (Geschenk für seine Tochter).
Da es während des Rohbaus zu einem persönlichen Verwürfnis zwischen meiner Frau und meinem Schwiegervater kam, schmiss dieser die Bauleitung einfach hin.
Wir unternahmen nichts weiter gegen ihn und gingen uns seitdem aus dem Weg. Jetzt nach 4 Jahren kommt der Schwiegervater aber daher und verlangt die "geschenkte Architektenleistung" und Kosten für die Bauleitung wegen "groben Undanks" zurück und verlangt dafür 25.000 €.
Abgesehen davon, dass von groben Undank keine Rede sein kann, interessiert mich der Aspekt, dass er die Bauleitung einfach hingeschmissen hat. Was kann man hier an "Schadenersatz" entgegenhalten?
Viele Grüße!
C.
  • Name:
  • JoeMax
  1. andere Frage

    Wieviel Zeit hat ein Architekt seine Rechnung zu stellen? Auch da dürfte es Fristen geben. Haben Sie schon was Schriftliches (eine Rechnung) oder befinden Sie sich noch im Redestadium? Schätze mal 3 Jahre nach Leistungsende des Schwiegervaters hätte er eine Rechnung vorlegen müssen, andernfalls sind seine Ansprüche eh verwirkt. Fragen Sie zur Sicherheit mal einen Anwalt. Dann brauchen Se sich gar nicht die Mühe mit einer Widerklage auf Schadenersatz machen, sondern können im Falle der Fristüberschreitung ganz entspannt sein.
  2. Grober Undank ist

    erstmals ein weiter Begriff, aber wenn Sie mal nach diesem Begriff googlen "Schenkung großer Undank", dann werden Sie sicherlich wie ich feststellen, dass hier doch vor Gericht "enge" Grenzen gesetzt sind bzw. wie dieser Begriff definiert ist.
    Zumal das eh nur bei einer "Schenkung" gilt. Gibt es keinen notariellen Schenkungsvertrag dürfte grober Undank eh nicht ansetzbar sein.
    Keine Rechtsberatung. Nur Laie, der auch eine "Schenkung" hinter sich hat.
  3. Das bestätigt mal wieder ...

    mit Verwandten soll man Kaffee trinken, aber keine Geschäfte machen.

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