Fertighaus Bauvorhaben geplatzt  -  Architektenleistung trotzdem bezahlen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fertighaus Bauvorhaben geplatzt  -  Architektenleistung trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,
wir haben im Frühjahr einen Vertrag für ein frei planbares Fertighaus unterschrieben (inklusive Planungsleistung des Architekten). Der Vertrag war an die Darlehenszusage der L-Bank (Familienförderdarlehen) gekoppelt, d.h. bei Ablehnung des Darlehens ist der Vertrag nichtig.
Mit dem "Haus- und Hof-Architekten" (freier Architekt) der Fertighausfirma wurde dann kurzfristig einen Termin gemacht und mit der Planung begonnen. Mitten in der Planung sprang der Verkäufer des von uns vorgesehenen Grundstücks ab und die aktuelle Planung war hinfällig.
Nach kurzer Zeit hatten wir ein anderes Grundstück gefunden und die Planung mit dem Architekten wurde den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst.
Diese aus dieser Planung entstandenen Unterlagen haben wir zusammen mit dem Darlehensantrag eingereicht.
Leider wurde der Darlehensantrag wegen Nichterfüllen von Förderkriterien abgelehnt.
Dies habe ich dem Verkäufer der Fertighausfirma mitgeteilt und wir waren uns einig, dass uns durch die bisher stattgefundenen Aktivitäten keine Kosten, auch nicht für den Architekten, entstanden sind.
Nun habe ich vom Architekten eine Rechnung über einige Hundert € bekommen mit der Begründung, dass nur die erste Planung kostenlos gewesen sei, ich die zweite aber beauftragt hätte, da ich ja per Email die Informationen über die neuen Gegebenheiten (neues Grundstück, Bebauungsplan, Vorschläge für die Planung) geschickt und so die Planung angestoßen hätte.
Außerdem weist der Architekt darauf hin, dass er für seine Arbeit auch mehrere Tausend € in Rechnung stellen könnte.
Die Frage ist nun, ob diese Forderung rechtlich begründet ist.
Wir haben mit dem Architekten keinerlei schriftlichen Vertrag geschlossen, die Architektenleistung war Bestandteil des inzwischen nichtigen Vertrags für das Fertighaus.
Über kurzfristige Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • Bruno B.
  1. Wir sollten hier mal Smileys einführen ...

    Wir sollten hier mal Smileys einführen denn für eine solche Auffassung fehlen mir einfach die Worte ...
  2. Sie suchen einen neuen Job ...

    Ihr möglicher neuer Chef sagt  -  Hier ist der Vertrag, natürlich mit Probezeit.
    In der Probezeit kündigt er Ihnen und sagt: Gehalt, nö wieso. War doch Probezeit. Stand doch im Vertrag, dass Sie gekündigt werden können.

    Meine ganz ehrliche Meinung:
    Ich hoffe, der Kollege liest das und storniert die jetzige Rechnung. Um dann eine neue, deutlich höhere zu schicken.

  3. Möchte mich ...

    ausdrücklich Herrn Dühlmeyer anschließen. Wozu sind freischaffende Architekten eigentlich da? , doch wohl nicht um den Kunden von Fertighausanbieter Planungskosten zu sparen.
    nebenbei: als Angestellter möchte man/Frau doch auch sein Salär bekommen, auch wenn der Auftrag des Chefs/der Firma doch nichts wird!
    Hinweis: ein ordentlicher Fertighausanbieter hat angestellte Architekten, die in dessen Auftrag Planungen erfüllen.
    Gebe MoRüBe Recht, vielleicht klappt's ja irgendwann einmal.
  4. Ich gönne ja jedem sein ihm zustehendes Geld ...

    Ich gönne ja jedem sein ihm zustehendes Geld aber ihr müsst schon die Beiträge genau lesen, bevor ihr antwortet. Der Fragesteller schreibt: "Leider wurde der Darlehensantrag wegen Nichterfüllen von Förderkriterien abgelehnt".
    Aus früheren Beiträgen in einem der Bauforen habe ich gelernt, dass der Architekt den Erfolg schuldet. Und wenn der wie in diesem Fall ausbleibt (z.B. wegen Unfähigkeit?) kann es auch keine Kohle geben. So einfach ist das.
    MfG Ortwin
  5. Klar ...

    Bei Ortwin ist der Architekt Schuld. Wer auch sonst.
    Mögliche andere Ablehnungsgründe wären:
    Einkommen zu hoch, zu niedrig
    Nicht genug EKAbk.
    Grundstück zu groß/zu klein
    Haus zu groß/zu teuer
    fehlende Staatsbürgerschaft
    fehlender Trauschein
    schiefe Nase
    quersitzender P ...

    Für all das (ja auch für die Hausgröße) kann der Architekt GAR nix.
    Er hat im Zweifel seine Arbeit gut gemacht, eine genehmigungsfähige Planung vorgelegt und soll nun leer ausgehen?
    Ortwin, ach Ortwin. Irgendwann versteh ich es ja vielleicht mal.

  6. les bitte richtig ...

    les bitte richtig hier geht es um die Kosten für den 2-ten (!) Antrag. Und wer hat den angeschoben? Im übrigen: diese Erwartungshaltung immer alles kostenlos und unverbindlich mit 3 verschiedenen Netzen kotzt mich an. Sorry für diesen Ausdruck, ist aber so ...
  7. Na dann soll sich doch ...

    Na dann soll sich doch der Bauherr Bruno B. mal dazu äußern. Falls es nicht am Architekten liegt, nehme ich mein Vorgeschriebenes selbstverständlich zurück. Dann hast du natürlich recht, Ralf.
    MfG Ortwin
  8. Mal was Grundsätzliches

    Grundsätzliches lässt mich verallgemeinern  -  sorry vorab!
    Auch ich habe 'mal (auch mehrmals) ggf. etwas zu viel gemacht als der BH wirklich wollte (vielleicht hat er sich auch etwas umständlich und ungenau ausgedrückt). Dies nennt man übers Ziel hinausschießen (was Gerichte oft bei Architekten bemängeln und dieses diesen sogar oft unterstellen  -  und dann eben einen so weit reichenden Auftrag eben nicht unterstellen, also muss der Architekt einen solchen nachweisen und beweisen!). Aber im Allgemeinen verhält es sich sicherlich so  -  so wissen es zumindest die hier vertretenen Kollegen mit Sicherheit -, dass der BH einen mündlichen Auftrag erteilt hat, der eine konkrete Planung des Architekten veranlasst und erwartet. Nachher will dieser von nichts mehr wissen und ist ganz erschrocken über die Kosten, etc., etc.. Diese angeforderte Leistung kostet etwas (natürlich!), eben auch ohne schriftlichen Auftrag.
    Und, ohne hier eine Privatbaurechtsvorlesung zu geben (kann und darf ich auch nicht), auch keine kostenfreie, haftet der Architekt nur für eine genehmigungsfähige Planung; und dies mit Einschränkungen. Mit Darlehenszusagen, die individuell verabredet werden können (selbstverständlich)  -  rate aber jedem Kollegen hiervon ab -, hat dies aber nicht zu tun, aber überhaupt nichts, Herr Duddeck u.a.
    Fakt scheint hier zu sein:
    1. AG hat bestellt (angeschafft)
    2. AN hat ausgeführt
    3. AG hat diese Lstg. zu zahlen
    Basta, capisce!
    Also bitte erst einmal, wenigstens etwas einlesen, bevor man dann ggf. zu Recht auf den Architekten, Planern, etc, rumhackt.
    Noch was Grundsätzliches: (habe's schon 'mal erwähnt)
    Ich würde es begrüßen, würde man dieses m.E. positive Forum kostenpflichtig machen, alla Juraforen. Dies würde beiden Seiten mehr nutzen und helfen.
  9. Vielleicht steht das ja nur in meinem Text,

    " ... wir haben im Frühjahr einen Vertrag für ein frei planbares Fertighaus unterschrieben (inklusive Planungsleistung des Architekten) "
    => Wer hat hier mit wem einen Vertrag? BH mit BU/Generalunternehmer/Generalübernehmer oder was auch immer. Dann sollte da auch drin stehen, wieviel Planung dieses 'inklusive' umfasst.
    "Der Vertrag war an die Darlehenszusage der L-Bank (Familienförderdarlehen) gekoppelt, d.h. bei Ablehnung des Darlehens ist der Vertrag nichtig"
    => nun ja, wenn der Verkäufer das zusagt und schriftlich abmacht, ist es wohl auch so und aus nichtigen Verträgen folgen keine Leistungen
    " ... hatten wir ein anderes Grundstück gefunden und die Planung mit dem Architekten wurde den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst. "
    => da wird's doch interessant, s.o., welchen Umfang hat diese Inklusivplanung? War die Baufirma bei dieser Planänderung informiert/hat sie das in den ursprünglichen Vertrag übernommen? Wenn der BH ohne Wissen des Verkäufers den Architekt 'neu' beauftragt hat, muss er sicherlich zahlen. Hat der VK, um sein Haus loszuwerden, gesagt: 'OK , mach das mal' sieht's doch wohl etwas anders aus.
    Natürlich muss der Architekt für seine Arbeit bezahlt werden, aber bei einer echten Inklusivplanung wie sie beschrieben wird, hat der BH das schon bezahlt, nämlich über die Fertighausfirma, die das sicher in ihren Preisen berücksichtigt hat. Der Architekt sollte sich (immer vorausgesetzt alles ist wie angenommen) an die Firma halten, ist für ihn als Haus- und Hof-Architekt sicher nicht so einfach.
    Hier hat jeder Blödsinn gemacht, der Architekt keinen brauchbaren klaren Vertrag, der BH ein eigenwilliges eher nicht vorhandenes Finanzierungskonzept, die Hausfirma einen dämlichen Vertrag, der offenbar keine Entschädigung/Kostenerstattung bei Rücktritt vorsieht und der Verkäufer viele Versprechungen. Da können viele Anwälte lange streiten oder:
    EINIGT euch! Am besten zahlen BH und Fertighausfirma jeweils die Hälfte, mit einigen hundert € ist der Architekt wirklich sehr im Rahmen geblieben.
    Viel Erfolg
    Volker Leue
  10. Genauso Volker!

    ... wenigstens einer der den Beitrag richtig gelesen hat!
    Keine Frage, der Architekt hat Mehrarbeit gehabt, für die er im Nachhinein von der Fertighausfirma kein Geld bekommt (aber vielleicht sogar bekommen hätte, wenn der Auftrag zum Tragen gekommen wäre. Ich unterstell hier einfach mal, dass die zusätzliche geringe Umplanung bei einer Ausführung des BVAbk. zu keinerlei Mehrkosten geführt hätte.
    Jetzt versucht er mE einen Teil des Honorars vom Fragesteller einzufordern. Das Ganze erweckt bei mir den Eindruck, dass hier keine rechtliche Verbindlichkeit besteht und versucht wird einen kleinen Betrag einzufordern, bei dem der Fragesteller geneigt ist zu bezahlen, weil höhere zusätzliche Kosten und Risiken bestehen, wenn es auf RA und Verfahren hinauslaufen sollte.
    Warum sollte der Architekt auf ihm zustehendes volles Honorar verzichten. Immerhin besteht hier ja die Möglichkeit, dieses volle Honorar auf ein zukünftiges BV anzurechnen ...
    Gruß
  11. Hallo ...

    Test
  12. Sorry ...

    für den Test, aber ich habe im Augenblick Probleme. Einige Beitrage werden nicht angenommen. War hier heute wieder mal so
  13. Komisch, ...

    aber der Werte Fragesteller meldet sich gar nicht mehr.
  14. nicht komisch

    da es nicht nur "werte Fragesteller" gibt!
  15. Hä ...

    toller Beitrag Herr Pelzer.
    Gerne entschuldige ich mich für das "werte", wenn Sie sich davon angesprochen gefühlt haben sollten.
    MfG und gute Besserung
  16. häh 2

    Hallo Herr Kaiser, nein habe mich nicht angesprochen gefühlt, wollte nur zum Ausdruck bringen das es auch Fragesteller gibt die sich nicht mehr melden wenn man ihnen leicht auf den Schlips tritt.
    Wenn ich Ihnen damit auch auf den Schlips getreten habe  -  und so deute ich Ihren letzten Beitrag  -  entschuldige ich mich hiermit dafür. War nicht meine Absicht.
    Gruß Andre
  17. Wenn die Erwartungshaltung ...

    Wenn die Erwartungshaltung hier: ach du armer Mensch, wie kann dieser böse Raffzahn von Architekt, dieser Gierknochen, Unverschämtheit sowas  -  nicht mit der Realität, bezahl und halt die Klappe, konform geht ...
    Ich will Smileys! ... :-))
  18. Es gibt auch Werte Fragesteller ...

    die nicht den lieben langen Tag vor der Kiste sitzen können und auf jedes neue Posting sofort reagieren, wie (den Antworten nach zu urteilen) einige Herren Architekten.
    Fakt ist:
    • Vertrag wurde mit der Fertighausfirma abgeschlossen
    • Vertrag beinhaltet die freie Planung des Hauses bis hin zum Bauantrag
    • Planungsänderung (durch anderes Grundstück) wurde mit der Fertighausfirma abgeklärt, die uns dann wieder zum Architekten (der uns vorgegeben wurde) schickte
    • Von einer Kostenerstattung für den Fall dass vom Vertrag zurückgetreten bzw. dieser nichtig wird ist auch im Kleingedruckten nichts zu finden
    • Vertrag wurde aus dem angegebenen Grund nichtig

    Die Fertighausfirma selbst hat nach Nichtig werden des Vertrags zugesichert, dass seitens des Architekten keine Kosten auf uns zukommen würden.
    Womit also ist die Forderung begründet?
    Es wäre nett (ooh, daher kommt das Wort Netiquette ...) wenn manche Forumsmitglieder sachlich Antworten würden, anstatt sich in ihrer Architekten  -  Ehre (wenn es die denn gibt) selbst auf den Schlips getreten zu fühlen und nur zu Antworten, dass ich die Schnauze halten und bezahlen soll.
    Vielen Dank!
    Bruno B.

  19. Mein Vorschlag

    Ziehen Sie von der Rechnung eine Kopie für Ihre Akten und schicken Sie die Rechnung dann an die Hausbaufirma mit dem Vermerk, dass die Rechnung wohl falsch adressiert war und vermutlich an die Hausbaufirma gehen sollte, denn Planung sei wohl inklusive gewesen und eine Kostenübernahme bei Nichtig werden des Vertrages nicht vereinbart. Dem Architekt teilen Sie diese Verfahrensweise kurz schriftlich mit und fertig. Auf die Antworten wäre ich gespannt.
    Und es erspart uns hier viel böses Blut zwischen den Kollegen. ;-)
  20. Wir waren sehr nett, ...

    würde ich mal eben hier behaupten wollen.
    Und nein, auch wir haben nicht den ganzen Tag Zeit um hier kostenfrei jede auch noch so undurchsichtige, oder sonst wie geartete, Behauptung eines Fragestellers, bes.nett beantworten zu wollen oder zu können.
    Wenn Sie meinen, dass Ihre Fakten stimmen, dann brauchen Sie weder und noch sonst wen, und hätten sich Ihre Frage auch gleich sparen können.
    ... Ich würde es auch begrüßen, wenn man ein par nette und unnette Smileys hier einbauen könnte. ;-(((
    Ende basta, finito
  21. Ruhig, Brauner ...

    Architekten, Penner, Lehrer, sogar Politiker sollen Ehre haben, war wohl auch etwas jenseits der Netiquette ...
    Wenn das alles so einfach ist, ist die Lösung doch klar:
    1. Höflich den Architekt darauf hinweisen, noch nicht zu zahlen, weil es der Abmachung mit der Fertighausfirma widerspricht und das noch geklärt werden muss (das gibt ihm die Gelegenheit zurückzurudern, wenn's nur ein etwas dummer Versuch war)
    2. Der Firma die RG zeigen und fragen, was das soll (falls er keinen Rückzieher macht)
    3. Falls irgendwelche nicht genannten klitzekleinen Details der Abmachungen das doch etwas komplizierter machen, einen Anwalt nehmen. (diese vergessenen, "im Prinzip völlig unwichtigen" Zusatzvereinbarungen lassen die Herren Architekten wohl öfters etwas zynisch reagieren :-))
    Wenn der Vertrag wirklich so klar ist wird der Anwalt nicht besonders teuer, andernfalls war's naiv zu unterschreiben ohne den Text zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen) und Naivität wird am Bau schnell ziemlich teuer.
    @RD: Jo, so kann das natürlich auch sein, aber ohne Kristallkugel :-) und mit dem Kinderglauben an die ganze Wahrheit ...
    Gruß
    VL

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