Wir arbeiten an einem Auftrag mit spartanischer Ausschreibung ...
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Wir arbeiten an einem Auftrag mit spartanischer Ausschreibung ...

Wir arbeiten an einem Auftrag mit spartanischer Ausschreibung. Ausgeschrieben sind in einer Position ca. 400 m² GK Decken eine weitere Position beschreibt 100 lfm Friese als Voute 20 cm breit und 10 bis 20 cm hoch. eine dritte Position beschreibt 500 m² Akustikdecken. Beigelegte Zeichnungen auf DINAbk. A 4 sind ein herunterkopierter Grundriss bei einer Gebäudekantenlänge von ca. 60 x 60 m, es ist also nichts zu erkennen.
Eingebaut haben wir nun und sind noch dabei, Decken in Klassenräumen mit 7 x 8 m Kantenlänge, entlang der Wände eine ca. 1 m (zwischen 0.58 m und 1.10 m) breite waagerechte GK Decke oder auch Fries. Auf gleicher Höhe zwischen diesem umlaufenden GK Fries, wurde die Akustikdecke (5x6 m) eingebaut und im Übergang von GK Decke zur Akustikdecke die Voute.
Mit der Ausschreibungsart Akustikdecke und Friese kann ich leben, doch bei der GK Decke habe ich Schwierigkeiten, da ich bei der Kalkulation natürlich davon ausgegangen bin eine geschlossene GK Decke herzustellen und keinen 1 m breiten Fries von 30 m Länge.
Muss ich das so akzeptieren? Kann ich einen Nachtrag stellen? Ab wann ist eine Decke eine Decken oder doch nur ein Fries? Wenn es Rechtlich ein Fries ist, kann ich diese Fläche zum Kalkulierten Preis abrechnen, weil ich dann ja entlang der Wände messen darf und damit 4 m² mehr Fläche pro Raum erhalte. Geht das und wie?
Baustelle ist in Niedersachsen. Der Planer kommt aus Schleswig-Holstein. Über Anregungen, wie ich dieses abrechnen kann würde ich mich freuen und Bedanke mich an dieser Stelle schon einmal MfG Günter Gerken
  • Name:
  • Günter Gerken
  1. rechtliche Frage

    Das ist eine rechtliche Frage, deshalb gibt es nur meine private Meinung dazu:
    Die GK-Decken sind also mit 400 m² ausgeschrieben, sodass Sie annehmen konnten, dass es sich um zusammenhängende Decken handelt durchschnittlicher Größe handelt.
    Nun sind die GK-Decken immer nur 50-100 cm breite Streifen entlang der Klassenraumwände, sodass ein unerwarteter Mehraufwand bei der UKAbk. und dem Schneiden der GK-Platten und Montage entsteht?
    Wenn ich alles richtig verstanden, dann meine ich, dass die Leistung im LVAbk. nicht erschöpfend genug beschrieben wurde.
    Man kann den GK-Streifen auch als Fries bezeichnen. Die DINAbk. 18340 (VOBAbk. C) sieht hier bei Breiten bis 1,00 m als Abrechnungseinheit das Länegnmaß in m vor.
    Bei einer Abrechnung nach m² hätte auf den schmalen GK-Streifen auch in Form einer Zulageposition hingewiesen werden können.
    Deshalb meine ich, sollten Sie mit der ausschreibenden Stelle eine Zulageposition oder die Abrechnung des Frieses nach lfdm. mit neuem EP vereinbaren.
    Dann müssen Sie natürlich überprüfen, ob die VOB auch wirksam vereinbart wurde.
    Gruß
  2. Nachtrag

    Sie sollten natürlich zügig handeln. Wenn Sie erst alles fertig stellen und hinterher mehr abrechnen wollen, wird das natürlich bei der Prüfung rausgekürzt.
    Also umgehend nachverhandeln.
    Gruß

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