Bauabnahme
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauabnahme
Wir haben eine Rohbauabnahme mit dem Bauunternehmer und Architektin. Auf dem Abnahmeprotokoll sind 3 Unterschriften, meine, die vom BU, die von der Architektin. Es ist ein Hanghaus, die Abdichtung ist mit Bitumenbahnen und Drainage.
Jetzt habe ich Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, in einer Ecke. Und Probleme mit der Architektin (meine Architektin, selbst beauftragt), die nichts vom Mangel hören will.
1. Haftet die Architektin auch für ein Mangel? wenn sie die Bauüberwachung UND Bauabnahme durchgeführt hat?
2. Muss die Drainage auf Funktionstauglichkeit geprüft werden, bevor sie zugeschüttet wird?
Danke Christa
Jetzt habe ich Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, in einer Ecke. Und Probleme mit der Architektin (meine Architektin, selbst beauftragt), die nichts vom Mangel hören will.
1. Haftet die Architektin auch für ein Mangel? wenn sie die Bauüberwachung UND Bauabnahme durchgeführt hat?
2. Muss die Drainage auf Funktionstauglichkeit geprüft werden, bevor sie zugeschüttet wird?
Danke Christa
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Die Überwachung ...
der Abdichtung gehört zu den WESENTLICHEN Aufgaben von Architekten, also ist Ihre Architektin ggf. mit im Boot. Dito bei Planungsfehlern.
Teilen Sie beiden (BU und Arch) BEWEISBAR den Mangel mit und fordern Sie Mangelbehebung.
Wenn sich da nichts tut - ab zum RA -
90 Prozent
90 Prozent aller Gebäudedränungen werden in Deutschland falsch ausgeführt und in der Regel auch nicht im Detail (richtig) geplant. So habe ich das zumindest in einer Fachzeitschrift gelesen.
Trotzdem können die Feuchtigkeitserscheinungen auch andere Ursachen haben, z.B. durch Baufeuchte oder Kondensation von Luftfeuchtigkeit an Oberflächen von kühlen Kellerwänden (sog. Kellerschwitzen).
Gruß