Anspruch auf Herausgabe des Versicherungsgutachtens?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Anspruch auf Herausgabe des Versicherungsgutachtens?

Hallo!
Wir haben an unserem Neubau Baumängel festgestellt. Diese sind mittlerweile durch den Bauunternehmer mehr oder weniger beseitigt worden.
Die Kosten für ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten habe ich jedoch von der Versicherung unseres Architekten gefordert.
Die Versicherung unseres Architekten hat zur Beweisaufnahme damals ebenfalls einen Gutachter bestellt. Mir wurde jedoch jegliche Einsichtnahme in das Gutachten seitens der Versicherung verweigert. Mir wurde nur mitgeteilt, dass der von mir geforderte Betrag unterhalb des Selbstbehaltes des Architekten liegt und die Versicherung daher nicht zuständig sei. Der Architekt zahlt natürlich nicht und reagiert nicht auf meine Schreiben.
Nun meine Frage:
Kann ich von der Versicherung die Einsichtnahme in das Gutachten verlangen?
Bleibt mir noch eine andere Möglichkeit als den Architekten auf Zahlung zu verklagen?
  • Name:
  • M.
  1. Die Versicherung

    hat doch den von Ihnen geforderten Betrag der Höhe nach nicht beanstandet, sondern nur mitgeteilt, dass dieser Betrag unterhalb des Selbstbehaltes des Architekten liegt.
    Nun müssen Sie auf den Architekten los ...
    Aber warum nicht vom Bauunternehmer, dem doch wohl eigentlich Verantwortlichen für die Mängel die Gutachterkosten einfordern?
  2. Der Bauunternehmer hat sich bereits sehr kooperativ gezeigt ...

    Der Bauunternehmer hat sich bereits sehr kooperativ gezeigt. Ich möchte den Architekten nicht ungeschoren davon kommen lassen.  -  Er hat sich während der ganzen Bauphase diverse "Fehltritte" geleistet. Dann soll er wenigstens die mir entstandenen Gutachterkosten zahlen.
    Ich möchte natürlich gerne wissen, was in dem Gutachten der Versicherung steht. Vielleicht stehen da ja noch ungeahnte andere Mängel drinnen ... der Gutachter war nämlich sehr gründlich bei seiner Vor-Ort-Begehung. Außerdem hilft es mir natürlich bei einer Klage gegen den Architekten.
    • Name:
    • M.
  3. Ah ja ...

    Also die gute alte Strafexpedition :-((
    Warum sollte denn der Architekt erstatten oder erstattungspflichtig sein?
    > >Der war So böse<< wird keinem Richter ausreichen.
    Wenn Sie meinen, der Architekt hat schlampig gearbeitet, dann machen Sie die Schlampigkeit geltend.

    Der Gutachter wurde von der Vers. beauftragt, ist also nur ihr gegenüber auskunftsBERECHTIGT

  4. Zu früh abgeschickt ...

    Die Versicherung ist Vertragspartner des Architekten. Sollten da wirklich noch "Leichen im Keller" liegen, wäre sie ja mehr als blöd, Ihnen das zu geben, denn sie könnte dann ja regresspflichtig werden. Auch gegenüber dem Architekten!

    Wenn Sie meinen, da wäre noch was, dann nehmen Sie sich einen eigenen Gutachter.
    Wenn der berechtigte Ansprüche gegen den Architekten feststellt, dürfen Sie DIE Kosten sogar geltend machen.

    Aber der Gutachter, der beim Bauunternehmer im Spiel war nichts gefunden hat ...
    Vielleicht war der Vers. -Gutachter nur deshalb so gründlich, weil Architekt und Versicherung schon geahnt haben, as da noch kommt.
    Nämlich Ansprüche "herbeizaubern" zu wollen, um dem Architekten eins wischen zu können.


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