falsche Ausführungsplanung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

falsche Ausführungsplanung?

Wir haben endlich unsere Ausführungsplanung bekommen. Dort steht ein Satz: Anforderungen Schallschutz und EnEVAbk. sind zu beachten. In der EnEV Berechnung wurde ein Kreuz beim Wärmebrücken-Pauschalzuschlag 0,05 gemacht. Leider hat mein Architekt "vergessen", was die Wärmebrücken sind, das war jetzt ironisch. Es geht um den Balkon, den Sockel und Terrasse. Der Architekt hatte keine Ideen. Es fehlte auch die Abdichtungsplanung, es stand nur ein Satz Bauwerksabdichtung nach DINAbk. 18195. Wir haben eine Auseinandersetzung, nach der wir sehr im Zweifel sind, ob wir eine gute Entscheidung mit dem zu bauen, getroffen haben.
Gehört so was in die Ausführungsplanung? Haben wir mit den Wärmebrücken recht oder ist das nur unseres Verlangen? Und die Bauwerksabdichtung? Das ist doch Sache des Planers, nicht der Baufirma, oder?
Bitte um Meinungen
Dora
  1. Beitrag unten

    Unten gibt es einen ähnlichen Thread, oder haben Sie den Thread unten erstellt?

    Gruß

  2. Den Beitrag meinte ich

  3. Ausführungsplanung

    Abdichtung nach 18195 sagt ungefähr so viel wie "Ein PKW". Ein Golf, Astra, S-Klasse, Trabbi  -  alles PKW.
    Eine Abdichtung ist zu planen. Dazu gehört:
    Materialien, Schichten, Anschlusshöhen, usw.
    Wärmebrücken im Pauschalnachweis sollten schon so umsetzbar sein.
    Ist das denn IHR Architekt (freier Architekt) oder ein Architekt, der als Generalübernehmer/Generalunternehmer auftritt.
    Wäre für den Anspruch ein WESENTLICHER Unterschied
  4. Es scheint noch jemand meinen Architekt zu kennen ;-(

    Also,
    wir sind noch in der Phase der Planung und wollen einfach ganz wenig Fehler machen. Wir sind noch ahnungslos und sind sehr auf die Hilfe angewiesen, aber wollen uns nicht Vera ... lassen
    Der Architekt ist von uns mit LPAbk. 1-8 beantragt und hat vom Unterschrift einen kompetenten Eindruck gemacht ...
    MfG DORA
  5. Honorar?

    Es gibt noch viele Architekten, da alles als Generalist aus einer Hand managen wollen.
    Am Ende muss Ihnen der Architekt ein mangelfreies Bauwerk verschaffen, so wie Sie es bestellt haben. Er muss dabei für Mängel haften, die auf Planungsfehler oder nicht genügende Planung und auf falsche oder nicht ausreichend durchgeführte Bauüberwachung zurückzuführen sind.
    Sicherlich wären detaillierte Ausführungspläne über Wärmebrückendetails und die Abdichtung für den Architekten viel sicherer.
    Aber vielleicht meint der Architekt, dass dies überflüssig ist und er diese Dinge vor Ort mit den Handwerkern regeln will. So etwas kann funktionieren, ist aber für den Architekten haftungsrechtlich sehr bedenklich, weil er nicht beweisen kann, dass er diese Dinge korrekt geplant hat.
    Möglicherweise liegt sein Honorar auch weit unter dem, was er eigentlich haben müsste, um so detailliert zu planen, wie Sie es verlangen.
    Gruß
  6. Honorar!

    Ich weiß es nicht, ob ich dem Architekt zu viel oder zu wenig bezahle. Eigentlich war eine Zone III vereinbart. Honorarvorschlag mit Begründung kam vom Architekt. Das haben wir akzeptiert. Ich finde nicht in Ordnung, wenn man die Verantwortung für die Honorare dem BH zuschiebt! Der Architekt hat ein Wissensvorsprung, macht zig solche Verträge, der BH 1X im Leben, und dann wird der Architekt bedauert, dass er zu wenig vereinbart hat. Wie traurig ...
    Ich will eine ordentliche Leistung, wofür ich mit echtem Geld bezahle.
    Und ich glabe, wenn ich schon die Wärmebrücken sehe, wenn mein Beruf nicht mit Bau zu tun hat, was kann mir mit dem Herr noch mehr passieren, was wird er auch noch in der Phase der Bauleitung übersehen?
    Und die Abdichtung? Die will ich 1x gemacht haben ...
    Ich träume davon, nach Lektüre von zahlreichen Texten hier, keine solche Probleme wie viele hier zu haben ...
    DORA
  7. Eigentlich haben Sie den richtigen Weg gewählt

    Ich bin nur auf das Honorar eingegangen, weil es mittlerweile viele Planer bitter nötig haben, solche Einfamilienhaus-Planungen weit unterhalb der HOAIAbk. anzubieten.
    Sofern der Architekt sein Honorar anhand der HOAI vereinbart hat soll er auch danach leisten.
    Mir scheint, dass es da ein Kommunikationsproblem mit dem Architekten gibt. Ihre Sorgen sollte er eigentlich in einem Beratungsgespräch zerstreuen können.
    Und Wärmebrücken gibt es immer. Nur muss der Architekt die Wärmebrücken so planen, dass Sie denen der DINAbk. 4108 Bbl. 2 entsprechen oder gleichwertig sind, damit die Wärmebrückenverluste nicht zu hoch werden und ausreichend hohe Oberflächentemperaturen eingehalten werden.
    Wenn Sie über diese Details im Zweifel sind und der Architekt nicht richtig vermitteln kann, wie er das geplant hat und ob er die Planung noch ergänzen will, dann sollten Sie einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen. Wer hat denn den EnEVAbk.-Nachweis aufgestellt?
    Die Kosten für einen weiteren Sachverständigen sind allerdings Ihre Privatangelegenheit. Aber es sollte möglich sein, dass z.B. ein Sachverständigenbüro auf Stundenbasis nach Aufwand die Wärmebrückendetails überprüft und Ihnen die Frage beantwortet, ob der Ansatz des pauschalen Wärmebrückenzuschlags zulässig war oder nicht. Darüber kann der Sachverständige dann ein kleines Privatgutachten schreiben, welches Sie, sofern es negativ ausfällt, dem Architekt um die Ohren hauen können. Dann spätestens sollte er munter werden.
    Gruß
  8. Honorar 2. Teil

    Hallo,
    danke für die Ratschläge, ich werde so machen. Wir haben auch mit dem Architekt gesprochen, jetzt kommt es, die Ausführungsplanung war noch nicht fertig ... Plötzlich waren auch Ideen da, wir bekommen neue Pläne Hurra! Also hilft nur Druck bei einigen Leuten
    Dora

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