Bodenplatte 40 cm zu tief
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bodenplatte 40 cm zu tief

Wir haben ein Werkvertrag mit einen Bauunternehmen abgeschlossen, nun haben wir festgestellt das die Bodenplatte 40 cm laut Bauzeichnung zu tief ist. Durch diese 40 cm sind wir mit Oberkante Fußboden zur Bundesstraße gleich.
Es entstehen für uns dadurch Mehrkosten (Versickerung , Pflasterarbeiten, Maurerarbeiten ...).
Die Erdarbeiten und Sanitärarbeiten haben wir extern vergeben.
Wie ist es rechtlich mit den Mehrkosten . Übernimmt der Bauträger die oder bleib ich drauf sitzen.
Oder kann ich drauf bestehen, dass das Haus noch angehoben wird. (Keller und Erdgeschoss ohne Decke sin fertig). Wir haben Angst, dass wir Probleme mit den Regenwasser von der Straße bekommen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Michael Neuer
  • Name:
  • Michael Neuer
  1. Wer hat wem was ...

    Wer hat wem was übergeben? Haben Sie dem Rohbauer gesagt, hier haste das ausgeschachtete Kellerloch, nun mach mal, oder wie ist das abgelaufen? Hat der Tiefbauer zu tief ausgeschachtet? Oder, oder, oder ...
  2. Haben Sie einen Planer?

    Haben Sie Ihrerseits einen Architekten / Ingenieur/Bausachverständigen mit Planung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung beauftragt? Oder ist das so ein Rundum-Sorglos-Paket vom Bauunternehmer/Bauträger als Generalunternehmer mit schlüsselfertig usw., der in der Werbung angeboten hat, sich um alles zu kümmern?
    Wenn Letzteres zutrifft, dann können Sie nun das für Planung auf Ihrer Seite gesparte Honorar (bzw. noch viel mehr) für Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichte ausgeben, und wahrscheinlich ohne dass irgendwas vernünftiges für Sie dabei herauskommt.
    Erstmal lassen Sie von einem Sachverständigen prüfen, ob die Abweichungen von der Planung wirklich so vorhanden sind. Vielleicht irren Sie sich ja auch.
    Ihr nächster Gang sollte Sie dann zum Rechtsanwalt (Fachanwalt) führen. Mit dem Anwalt stimmen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Es muss eingeordnet werden, wie erheblich der Mangel ist, ob nachgebessert werden muss usw. Der Vertrag muss geprüft werden usw.
    Die behaupteten Mehrkosten müssen erstmal quantifiziert werden.
    Vielleicht ist der Mangel so gravierend, dass zur Schadenminderung der Bau sofort eingestellt werden sollte, da zurückgebaut werden muss. Das kann man von hier aus nicht beurteilen.
    Da aber Anwälte manchmal auch viel Unsinn machen bei solchen Fällen, beauftragen Sie begleitend einen Sachverständigen, der Sie und den Anwalt berät.
    Gruß
  3. Norbert = Michael? ...


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